Frage 1:
Wie viele 9 Euro Tickets wurden für den Monat Juni 2022 bisher von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 1:
Mit Gültigkeit für den Monat Juni wurden von der #BVG 1.112.106 Tickets verkauft.
Für die S-Bahn Berlin liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung keine Verkaufszahlen vor, die dem Gültigkeitsmonat endgültig zugerechnet werden können. Allerdings ist bekannt, dass im Zeitraum
20.05. bis 26.06.2022 insgesamt 490.921 #9-Euro-Tickets von der #S-Bahn Berlin verkauft wurden. Ein Teil der Fahrgäste hat allerdings bereits im Mai und April Tickets im Vorverkauf erworben. Diese Verkäufe sind in den Verkaufszahlen der S-Bahn Berlin enthalten
Frage 2:
Wie viele #Monatskarten (#Barzahler) wurden für den Monat Mai 2022 und Monat Juni 2022 von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Frage 3:
Wie viele 10 Uhr Monatskarten (Barzahler) wurden für den Monat Mai 2022 und Monat Juni 2022 von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 2 und 3:
Die im allgemeinen als Monatskarte bekannte #VBB-Umweltkarte sowie die #10-Uhr-Karte Berlin werden nicht mit monatlicher #Gültigkeit, sondern mit einem gleitenden Gültigkeitszeitraum verkauft. Aus diesem Grund werden auch die Verkäufe für den Monat April mit angegeben, weil die in diesem Monat verkauften Fahrausweise überwiegend auch teilweise im Mai gültig sind. Die Aufstellung berücksichtigt nicht, dass Fahrausweise auch im Vorverkauf erworben werden können, es ist also möglich, dass im betreffenden Zeitraum zum einen Fahrausweise gültig sind, die vorher erworben wurden und zum anderen, dass im betreffenden Zeitraum auch Fahrausweise verkauft werden können, die erst später gültig sind.
Die Verkaufszahlen der Monate April bis Juni 2022 nur für die Tarifprodukte VBB-Umweltkarte Monatskarte und 10-Uhr-Karte Berlin sind in folgender Tabellen dargestellt.
Frage 4:
Wie viele ermäßigte Monatskarten für #Berlinpassinhaber (Barzahler) wurden für den Monat Mai 2022 und Juni 2022 von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 4:
Der Senat verweist auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12079 und ergänzt für die Verkaufszahlen des Berlin-Tickets S für den Monat Juni 2022 mit 1.897 von der BVG und 429 von der S-Bahn.
Frage 5:
Wie viele ermäßigte Monatskarten für Berlinpassinhaber (Barzahler) werden monatlich im Durchschnitt von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12079 verwiesen.
Frage 6:
Wie viele VBB Tageskarten wurden im Mai 2022 und im Juni 2022 bei der BVG und der S Bahn Berlin verkauft?
Antwort zu 6:
Von den im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen wird bereits seit dem 01.01.2021 mit Ausnahme der Tageskarte VBB-Gesamtnetz keine Tageskarte mehr angeboten. Stattdessen wird nun eine 24-Stunden-Karte angeboten, die ab Kauf bzw. Entwertung 24 Stunden, und somit ggf. auch noch am Folgetag, gültig ist.
Insgesamt haben die S-Bahn und BVG im Mai 2022 585 Tsd. und im Juni 79 Tsd. Tageskarten/24-Stunden-Karten verkauft. Auf das VBB-Gesamtnetz entfielen davon im Mai 3 Tsd. Stück und im Juni 1 Tsd. Stück.
Frage 7:
Wie viele Berlin-Brandenburg Tickets wurden im Mai 2022 und im Juni 2022 bei der BVG und der S Bahn Berlin verkauft?
Antwort zu 7:
Die BVG hat im Mai 2022 595 und im Juni 2022 17 Brandenburg-Berlin-Tickets verkauft. Das Brandenburg-Berlin-Ticket ist ein Angebot des Deutschlandtarifverbundes, also des bundesweiten Eisenbahntarifes. Weil die S-Bahn Berlin selbst eine Eisenbahn ist, und den Deutschlandtarif als Eisenbahntarif selbst anwendet, verkauft sie das Brandenburg-Berlin-Ticket nicht wie die BVG im Rahmen der im VBB-Tarif vorgesehen Kooperation zwischen dem Eisenbahntarif und dem den VBB-Tarif anwendenden Verkehrsunternehmen, sondern direkt im Rahmen des Deutschlandtarifes. Daher liegen kurzfristig nur vorläufige, aus den gemeldeten Umsatzzahlen ermittelte Angaben vor, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben können. Dementsprechend liegen die Verkaufszahlen bei der S-Bahn Berlin im Mai 2022 bei etwa 3.200 und im Juni 2022 bei etwa 125 verkauften Brandenburg-Berlin-Tickets. Das Berlin-Brandenburg- Ticket wird auch in einer Variante mit Gültigkeit für die 1. Wagenklasse und in einer Nacht- Variante angeboten, die höhere bzw. niedrigere Preise aufweisen. Die tatsächlichen Verkaufszahlen können daher je nach verkauften Varianten von diesen Zahlen abweichen.
Frage 8:
Wie viele Monatskarten und 10 Uhr Monatskarten (Barzahler) werden monatlich im Durchschnitt von der BVG und der S Bahn Berlin (jeweils separat angeben) verkauft?
Antwort zu 8:
Vor Beginn der Covid-19-Pandemie wurden im Durchschnitt von der BVG 74 Tsd., von der S- Bahn Berlin 40 Tsd. VBB-Umweltkarten als Monatskarte verkauft. Seit dem Beginn der Covid-19- Pandemie schwanken die Verkaufszahlen und betragen im Durchschnitt der Jahre 2020, 2021 und der Monate Januar bis April des Jahres 2022 bei der BVG 44 Tsd. und bei der S-Bahn Berlin 24 Tsd. Stück.
Bezüglich der durchschnittlichen Verkäufe der 10-Uhr-Karte Berlin wird auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12079 verwiesen.
Frage 9:
Wie hoch ist demnach der Einnahmeverlust bei der BVG und der S Bahn Berlin durch den Verkauf des 9 Euro Tickets?
Antwort zu 9:
Die Fragestellung unterstellt, dass der Einnahmeverlust aus o.g. Zahlen ermittelt werden kann. Das ist allerdings nicht der Fall. Sie umfassen zum einen nicht das gesamte Fahrausweissortiment, zum anderen stehen die Einnahmen aus dem Verkäufen nicht (alleine) dem Unternehmen zu, welches das Ticket dem Fahrgast gegenüber angeboten hat.
Zu den Einnahmen, die die Verkehrsunternehmen ggf. hätten erlösen können, wenn das 9-Euro- Ticket nicht angeboten geworden wäre, liegen dementsprechend auch weiterhin noch keine Angaben vor. Wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12079 genannt, läuft der Angebotszeitraum des 9-Euro-Tickets noch bis zum 31.08.2022. Ferner müssen zur Ermittlung der Gesamtansprüche auch die der S-Bahn und BVG zustehenden Einnahmen aus den überregionalen Verkäufen aus bundesweiten Verkaufsplattformen zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen in Deutschland ermittelt werden. Überdies werden die Einnahmen aus dem 9-Euro-Ticket zwischen den im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen wie bei Fahrgeldeinnahmen auch sonst üblich aufgeteilt, so dass die Ansprüche der BVG und S-Bahn erst nach Abschluss auch dieser Einnahmeaufteilung feststehen. Die endgültigen Nachweise müssen die Verkehrsunternehmen aufgrund der bundesweiten Festlegungen deutschlandweit einheitlich bis zum 31.03.2023 erbringen.
Frage 10:
Wer gleicht den Einnahmeverlust in welcher Höhe konkret aus?
Antwort zu 10:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12079 verwiesen.
Ergänzend wird auf § 8 Abs. 5 des Regionalisierungsgesetzes hingewiesen, wonach die Länder die vom Bund festgelegte Verteilung noch einvernehmlich in einer Endabrechnung an die in diesem Zeitraum tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile im öffentlichen Personennahverkehr in eigener Verantwortung anzupassen haben. In welcher Höhe die Einnahmenverluste konkret ausgeglichen werden, ist mithin erst nach Vorliegen der gesetzlich vorgesehenen Endabrechnung aller Länder bekannt. Ausgehend von den Nachweispflichten der Verkehrsunternehmen gegenüber den Ländern und der höheren Organisationskomplexität der Verkehre in den Flächenländern geht der Senat davon aus, dass die für die Aufteilung zwischen den Ländern erforderlichen Daten frühestens im April 2023 vorliegen und im Anschluss noch eine Übereinkunft in der Konferenz der Verkehrsministerinnen und –minister getroffen werden muss.
Frage 11:
Welche konkreten zusätzlichen Fahrtangebote hat die BVG seit dem 1.Juni wegen des 9 Euro Tickets veranlasst?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 9 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12079 verwiesen.
Frage 12:
Welche Kosten verursachen diese zusätzlichen Fahrtangebote konkret? Wer trägt diese zusätzlichen Kosten in welcher Höhe?
Antwort zu 12:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 10 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12079 verwiesen. Berlin, den 04.08.2022
In Vertretung Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz