Fahrdienst: Potentialgebiete für bedarfsorientierte ÖPNV-Angebote, aus Senat

Frage 1:
Welche Gebiete eignen sich nach Auffassung des Senats und der BVG als Potenzialgebiete für #bedarfsorientierte #ÖPNV-Angebote? Bitte um Nennung der konkreten Potenzialgebiete.
Antwort zu 1:
Wie in der Antwort zu Frage 16 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12446 ausgeführt, hat der Senat bei der BVG ein #On-Demand-Angebot beauftragt, das als ein in den Öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) integrierter #Rufbusdienst zur besseren Erschließung teilweise unzureichend bedienter #Stadtquartiere gemäß #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (NVP)
angelegt ist. Der Pilotbetrieb wird in einem 62 km² großen Gebiet im Tarifbereich B östlich der Ringbahn in Teilen von Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick sowie Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt werden. Der Aufgabenträger prüft, ob weitere Gebiete für eine Behebung von Erschließungsdefiziten im o. g. Sinne durch On-Demand-Angebote in Betracht kommen. Dabei werden selbstverständlich alle Wohngebiete mit #Erschließungsdefiziten in den Blick genommen. Um hier angesichts des sehr hohen Zuschussbedarfs für On-Demand-Verkehre mit Blick auf die Akzeptanz und Wirksamkeit solcher Angebote eine gute Gebietswahl zu treffen, sollen zunächst die Erfahrungen aus der o. g. Erprobung in Teilen von Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und
Friedrichshain-Kreuzberg nutzbar gemacht werden.


Die BVG führt zu dieser Frage aus:
„Der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 verweist auf drei Potentialgebiete für die Erprobung
von Bedarfsverkehren und nennt zugehörige Realisierungshorizonte (Nahverkehrsplan Berlin
2019-2023, Kap. VI.2.4.2.1). Darüber hinaus werden zahlreiche Potenzialgebiete ohne konkrete
Realisierungs-Reihenfolgen oder Zeitpunkte in einer grafischen Übersicht dargestellt.
(Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023, Abb. 87). Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) und die BVG haben sich zunächst für ein
bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot im Osten Berlins entschieden. Hierbei wurde eine
flächendeckende Lösung mit Verbindung der vorhandenen Potentialgebiete gegenüber
einzelnen Insel-Lösungen präferiert. Das geplante bedarfsgerechte ÖPNV-Angebot bedient
Teile der Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und FriedrichshainKreuzberg.“
Frage 2:
In welchen Bereichen werden die Erschließungsstandards des NVP (Nahverkehrsplan) nicht eingehalten?
Antwort zu 2:
Der Zielwert für den E#rschließungsstandard des #NVP beträgt 80 % der Gesamtbevölkerung und
wird heute bereits deutlich übererfüllt. Auch der Zielwert für den Toleranzwert, 96 % der Berliner
Gesamtbevölkerung, wird erreicht (NVP, Kap. III.1.2, Tabelle 6). Eine hundertprozentige
Erschließung der gesamten bewohnten Fläche Berlins durch ÖPNV-Linienverkehr kann schon aus
Gründen der Topografie und der Beschaffenheit des Straßennetzes nicht gewährleistet werden.
Die Gebiete, in denen die Erschließungsstandards des NVP nicht eingehalten werden, können
der Anlage 2 des NVP entnommen werden. Abbildung 29 zeigt dort die im Tagesverkehr und
Abbildung 30 die im Nachtverkehr betroffenen Gebiete. Ebenfalls in der Anlage 2 des NVP
finden sich für Quartiermanagementgebiete und Neubaubereiche in den Tabellen 1 und 2
detaillierte Angaben zum erreichten Erschließungsgrad gemäß den Mindeststandards.
Im Zuge der Fortschreibung des NVP ist vorgesehen, diese Karten und Tabellen zu aktualisieren.
Frage 3:
3
In welchen Bereichen können keine regulären ÖPNV-Angebote aufgrund besonderer Gegebenheiten eingerichtet
werden?
Frage 4:
In welchen Bereichen sind infrastrukturelle Maßnahmen unabdingbare Voraussetzung, um absehbar reguläre
ÖPNV-Angebote einrichten zu können?
Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet.
Obwohl der weitaus größte Teil Berlins ein ÖPNV-Angebot entsprechend der
Erschließungsstandards (vgl. NVP, Kap. III.1.2) aufweist, bestehen immer noch gewisse
Erschließungsdefizite in Randlagen, topographisch schwierigen Bereichen oder bei baulich für
den ÖPNV ungeeigneten Straßenzügen. Im Zuge der Angebotsentwicklung werden die
verschiedenen Defizitbereiche hinsichtlich möglicher Angebote geprüft. In Frage kommen sowohl
„klassische“ Linienverkehrsangebote (soweit die infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden
sind bzw. geschaffen werden können) wie auch bedarfsgesteuerte Verkehre, wobei der Einsatz
letztgenannter wegen hohen Personalbedarfs und vergleichsweise geringen Fahrgastzahlen
genau abzuwägen ist.
Welche Bedingungen für die Befahrbarkeit mit einem Linienverkehrsangebot des ÖPNV zu
schaffen sind, ist jeweils eine planerische Entscheidung im Einzelfall. Eine Orientierung hierfür
bieten die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06, S. 25 f.). Unabdingbar ist die
ausreichende Tragfähigkeit von überfahrenen Brücken für die jeweiligen Verkehrsmittel des
ÖPNV. Darüber hinaus sollten auch die Fahrbahndecken ausreichend leistungsfähig für die
Beanspruchung durch reguläre ÖPNV-Angebote sein. Ferner ist auch die Einrichtung von
Haltestellen und das Vorhandensein oder die Möglichkeit zur Einrichtung von Endstellen und
Wendemöglichkeiten eine zwingende Voraussetzung. Diese infrastrukturellen Möglichkeiten
werden jeweils im konkreten Einzelfall einer ÖV-Linienplanung in Abstimmung mit der BVG und
den Straßenbaulastträgern geprüft, so dass keine allgemeingültigen Aussagen für alle Gebiete
mit Erschließungsdefiziten getroffen werden können.
Frage 5:
Welche Abstimmungen gab es mit den Aufgabenträgern im Land Brandenburg, um das neue Rufbus-Konzept über
Berlin hinaus zu erweitern? Welche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit das Angebot länderübergreifend
etabliert werden kann?
4
Antwort zu 5:
Nach Start des neuen Rufbus-Angebotes werden sich VBB und BVG auch zu den Erfahrungen
austauschen. Der VBB wird dann mit den Brandenburger Aufgabenträgern prüfen, ob und wo es
sinnvolle Anwendungsfälle für einen entsprechenden Service in Brandenburg gibt. Voraussetzung
für eine Etablierung wäre die Finanzierung bzw. Bestellung einer solchen Leistung durch die
Brandenburger Aufgabenträger. Der NVP für Berlin kann keine Aussagen zu Potentialgebieten
im Land Brandenburg treffen. Die im NVP beschriebene Erprobung von Rufbussen in Berlin ist bis
Ende 2025 mit Haushaltsmitteln des Landes Berlin vorgesehen. Es gab aber in Brandenburg
bereits ähnliche geförderte Projekte und Konzepte. Ein Pilotprojekt mit vergleichbarem Ansatz
wurde als „BerlKönig BC“ durch die BVG im Rahmen eines vom Bund geförderten Projektes vom
und zum U-Bahnhof Rudow auf dem Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald in den
Gemeinden Schulzendorf und Eichwalde durchgeführt.

Berlin, den 04.08.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de