Straßenverkehr: Tempo 60 in Berlin, aus Senat

Frage 1:

An welchen Straßenabschnitten ist die zulässige #Höchstgeschwindigkeit auf #60 km/ h angeordnet?

Frage 2:

An welchen Straßenabschnitten soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus welchen Gründen #reduziert werden und wann soll dies konkret erfolgen?

Frage 3:

An welchen Straßenabschnitten wird aktuell die #Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit geprüft? Bitte Darlegung der jeweils konkreten #Gründe.

Frage 4:

An welchen Straßenabschnitten ist eine Prüfung der Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit geplant? Bitte Darlegung der jeweils konkreten Gründe.

Antworten zu 1-4:

Die Fragen 1 bis 4 werden mit der nachstehenden Tabelle beantwortet. Nicht einbezogen sind dabei die Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes, für die eine besondere Zuständigkeit gemäß § 44a der Straßenverkehrs-Ordnung besteht, sowie sonstige als Autobahn ausgewiesene Straßen, für die gemäß § 18 Abs. 5 StVO eine gesonderte Regelung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gilt.

Straßen(zug)StraßenabschnittBezirk(e)ergänzende Hinweise
Schönerlinder Chausseeöstlich Schönerlinder Straße bis westlich WaldgrabenPankow 
Malchower Chausseenordöstlich Nacht- albenweg bis süd- westlich Hohen- schönhauser WegPankow 
Indira-Gandhi- Straßesüdlich Berliner Allee bis Höhe BrauereiLichtenbergHerabsetzung auf Tempo 50 geplant, wenn Signalzeiten- anpassung an den Lichtsignalanlagen erfolgt (Lückenschluss)
Märkische Alleesüdwestlich Wuhle- talbrücke bis südlich Waldbacher Weg (außer Abschnitt Bereich Marzahner Brücken)Marzahn- HellersdorfSchrittweise Umbau der Märkischen Allee beginnend ab Landesgrenze in Planung, im Zuge dessen auch Prüfung zum Umgang mit Tempo 60
Alt-Friedrichsfelde – Alt-Biesdorf – Alt-Kaulsdorf – Alt-Mahlsdorföstliche Tunnel- ausfahrt bis Hönower Straße (außer Abschnitt Oberfeld-straße bis Blumberger Damm)Marzahn- Hellersdorf 
Rhinstraßenördlich Seddiner Straße bis Landsberger AlleeLichtenberg 
Landsberger AlleeArendsweg bis Prötzeler Ring (außer Abschnitt Bereich Marzahner Brücken)Lichtenberg /  Marzahn- HellersdorfHerabsetzung auf Tempo 50 Abschnitt Arendsweg bis Rhinstraße aufgrund der dort erfolgten Randbebauungen mit höherem Querungsbedarf und
   abbiegenden Verkehren bereits angeordnet, Umsetzung ist abhängig von Signalzeiten- anpassung an den Lichtsignal- anlagen (für 2022 vorgesehen); Herabsetzung auf Tempo 50 im Abschnitt Rhinstraße bis Allee der Kosmonauten in Prüfung (Lückenschluss bis zu den Marzahner Brücken sowie neu angelegte Querungsstellen östlich der Marzahner Brücken))
Schöneicher Landstraßeöstlich Brösener Straße bis LandesgrenzeTreptow- Köpenick 
Fürstenwalder Dammöstlich ab hinter Sportplatz bis MüggelseedammTreptow- Köpenick 
Müggelseedammöstlich Hausnummer 334b bis Fürsten- walder DammTreptow- Köpenick 
Fürstenwalder Alleeöstlich Forst- meisterweg bis LandesgrenzeTreptow- Köpenick 
Wernsdorfer StraßeSchmöckwitzer Damm bis Schmöckwitz- werder SüdTreptow- Köpenick 
Adlergestellzwischen Rudower Chaussee/ Dörpfeld- straße und Michael- Brückner-StraßeTreptow- Köpenick 

Frage 5:

Teilt der Senat die Auffassung, dass im Sinne des Mobilitätsgesetzes, Gründen der Verkehrssicherheit u.a. alle Tempo 60-Abschnitte systematisch darauf hin geprüft werden sollten, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden kann? Was wird der Senat veranlassen, um eine solche Prüfung vorzunehmen?

Antwort zu 5:

Bei Bekanntwerden von #Sicherheitsdefiziten oder sich ändernden Gegebenheiten erfolgen grundsätzlich einzelfallbezogene Überprüfungen und gegebenfalls Anpassungen der angeordneten Maßnahmen. Des Weiteren wird im Rahmen von #Ortsbesichtigungen auch ohne besonderen Anlass die angeordnete #Verkehrszeichenlage immer auch auf ihre #Zweckmäßigkeit hin überprüft und es werden bei Bedarf entsprechende #Änderungen verfügt.

Berlin, den 27.05.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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