Frage 1:
An welchen Straßenabschnitten ist die zulässige #Höchstgeschwindigkeit auf #60 km/ h angeordnet?
Frage 2:
An welchen Straßenabschnitten soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus welchen Gründen #reduziert werden und wann soll dies konkret erfolgen?
Frage 3:
An welchen Straßenabschnitten wird aktuell die #Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit geprüft? Bitte Darlegung der jeweils konkreten #Gründe.
Frage 4:
An welchen Straßenabschnitten ist eine Prüfung der Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit geplant? Bitte Darlegung der jeweils konkreten Gründe.
Antworten zu 1-4:
Die Fragen 1 bis 4 werden mit der nachstehenden Tabelle beantwortet. Nicht einbezogen sind dabei die Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes, für die eine besondere Zuständigkeit gemäß § 44a der Straßenverkehrs-Ordnung besteht, sowie sonstige als Autobahn ausgewiesene Straßen, für die gemäß § 18 Abs. 5 StVO eine gesonderte Regelung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gilt.
Straßen(zug) | Straßenabschnitt | Bezirk(e) | ergänzende Hinweise |
Schönerlinder Chaussee | östlich Schönerlinder Straße bis westlich Waldgraben | Pankow | |
Malchower Chaussee | nordöstlich Nacht- albenweg bis süd- westlich Hohen- schönhauser Weg | Pankow | |
Indira-Gandhi- Straße | südlich Berliner Allee bis Höhe Brauerei | Lichtenberg | Herabsetzung auf Tempo 50 geplant, wenn Signalzeiten- anpassung an den Lichtsignalanlagen erfolgt (Lückenschluss) |
Märkische Allee | südwestlich Wuhle- talbrücke bis südlich Waldbacher Weg (außer Abschnitt Bereich Marzahner Brücken) | Marzahn- Hellersdorf | Schrittweise Umbau der Märkischen Allee beginnend ab Landesgrenze in Planung, im Zuge dessen auch Prüfung zum Umgang mit Tempo 60 |
Alt-Friedrichsfelde – Alt-Biesdorf – Alt-Kaulsdorf – Alt-Mahlsdorf | östliche Tunnel- ausfahrt bis Hönower Straße (außer Abschnitt Oberfeld-straße bis Blumberger Damm) | Marzahn- Hellersdorf | |
Rhinstraße | nördlich Seddiner Straße bis Landsberger Allee | Lichtenberg | |
Landsberger Allee | Arendsweg bis Prötzeler Ring (außer Abschnitt Bereich Marzahner Brücken) | Lichtenberg / Marzahn- Hellersdorf | Herabsetzung auf Tempo 50 Abschnitt Arendsweg bis Rhinstraße aufgrund der dort erfolgten Randbebauungen mit höherem Querungsbedarf und |
abbiegenden Verkehren bereits angeordnet, Umsetzung ist abhängig von Signalzeiten- anpassung an den Lichtsignal- anlagen (für 2022 vorgesehen); Herabsetzung auf Tempo 50 im Abschnitt Rhinstraße bis Allee der Kosmonauten in Prüfung (Lückenschluss bis zu den Marzahner Brücken sowie neu angelegte Querungsstellen östlich der Marzahner Brücken)) | |||
Schöneicher Landstraße | östlich Brösener Straße bis Landesgrenze | Treptow- Köpenick | |
Fürstenwalder Damm | östlich ab hinter Sportplatz bis Müggelseedamm | Treptow- Köpenick | |
Müggelseedamm | östlich Hausnummer 334b bis Fürsten- walder Damm | Treptow- Köpenick | |
Fürstenwalder Allee | östlich Forst- meisterweg bis Landesgrenze | Treptow- Köpenick | |
Wernsdorfer Straße | Schmöckwitzer Damm bis Schmöckwitz- werder Süd | Treptow- Köpenick | |
Adlergestell | zwischen Rudower Chaussee/ Dörpfeld- straße und Michael- Brückner-Straße | Treptow- Köpenick |
Frage 5:
Teilt der Senat die Auffassung, dass im Sinne des Mobilitätsgesetzes, Gründen der Verkehrssicherheit u.a. alle Tempo 60-Abschnitte systematisch darauf hin geprüft werden sollten, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden kann? Was wird der Senat veranlassen, um eine solche Prüfung vorzunehmen?
Antwort zu 5:
Bei Bekanntwerden von #Sicherheitsdefiziten oder sich ändernden Gegebenheiten erfolgen grundsätzlich einzelfallbezogene Überprüfungen und gegebenfalls Anpassungen der angeordneten Maßnahmen. Des Weiteren wird im Rahmen von #Ortsbesichtigungen auch ohne besonderen Anlass die angeordnete #Verkehrszeichenlage immer auch auf ihre #Zweckmäßigkeit hin überprüft und es werden bei Bedarf entsprechende #Änderungen verfügt.
Berlin, den 27.05.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de