Manch einen erinnert es an #wimmelnde #Würmer. Andere sehen nur ein Chaos aus roten, blauen und schwarzen #Flecken. #Urban Jungle: So nennen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) das Muster, das bis heute ihr Erscheinungsbild mitbestimmt – von #Sitzbezügen bis hin zu #Souvenirs. Doch nun hat das Landgericht Hamburg dem Landesunternehmen die Nutzung des wirren #Wimmelmusters verboten, von wenigen Ausnahmen abgesehen. In einem jahrelangen #Rechtsstreit, der sich um die Verwendung dieses Designs dreht, hat der Gestalter Herbert Lindinger einen Durchbruch erzielt.
Der Kläger hat nicht auf ganzer Linie gewonnen. Gleichwohl hält das Urteil für den größten kommunalen Verkehrsbetrieb Deutschlands schmerzhafte Forderungen bereit. So entschied das Gericht, dass das Verkehrsunternehmen #Merchandising-Artikel, #Druckererzeugnisse und die meisten anderen Dinge, auf denen das Großstadtdschungel-Muster prangt, herausgeben muss – „zum Zwecke der Vernichtung“. Außerdem gestanden die Richter dem Designer einen Anspruch auf #Schadenersatz zu. Damit der Betrag errechnet werden kann, muss die BVG unter anderem mitteilen, wie viel Geld es mit dem Wimmelmuster verdient hat. „Ein Erfolg auf ganzer Linie“, sagte Lindingers Anwalt Christian Donle. Doch die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Kontrovers, hip, chaotisch wie Berlin
Nach einer achtstündigen mündlichen Verhandlung im August hat die 10. Zivilkammer einigen Lesestoff …