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Frage 1:
Wann soll der Rückbau der Behelfsbrücke an der Stubenrauchbrücke durchgeführt werden?
Antwort zu 1:
Die Behelfsbrücke soll für ein geplantes Brückenersatzneubauprojekt im Berliner
Nordosten verwendet werden. Nach jetzigem Planungsstand ist der Einsatz dort und somit
der Rückbau an der Stubenrauchbrücke ab dem IV. Quartal 2023 zu erwarten.
Frage 2:
Befindet sich die Behelfsbrücke auf privatem Grund und wenn ja, wie hoch ist die jährliche Pacht?
Antwort zu 2:
Ein Widerlager der Behelfsbrücke befindet sich auf privatem Grund. Der jährliche Mietzins
beträgt bei monatlichen Zahlungen von 1.055,82 Euro insgesamt 12.669,84 Euro jährlich.
Frage 3:
Ist im Zusammenhang mit dem Rückbau der Brücke geplant, eine Herabstufung von Edisonstraße,
Siemensstraße und Karlshorster Straße in Nebenstraßen vorzunehmen, um den Ortsteil Oberschödeweide,
wie vorgesehen, vom Druchgangsverkehr zu entlasten?
Antwort zu 3:
Eine Herabstufung in Nebenstraßen ist nicht geplant.
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Frage 4:
Welche weiteren Maßnahmen zur Verkehrsreduktion, insbesondere zur Reduktion des Schwerlastverkehrs,
sind in den o.g. Straßen vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Sanierung der Stubenrauchbrücke mit der heutigen Zweirichtungsführung (mit je
einem Fahrstreifen pro Richtung) war der erste Schritt zur nachhaltigen Entlastung der
Siemensstraße. Die Behelfsbrücke ist seitdem nur noch für zu Fußgehende und
Radfahrende nutzbar. Die Umgestaltung des Querschnitts (s.u.) soll zu weiteren
Entlastungen führen.
Frage 5:
Zu welchem Zeitpunkt sollen die geplanten Querschnittsanpassungen in der Edisonstraße sowie der
Siemenstraße erfolgen?
Antwort zu 5:
Planungen zur Umgestaltung des Querschnittes der Siemensstraße mit der Errichtung von
Rad- und Fußverkehrsanlagen entsprechend den Vorschriften des Berliner
Mobilitätsgesetzes liegen vor. Die Umsetzung scheitert momentan an den fehlenden
finanziellen und insbesondere personellen Voraussetzungen beim zuständigen
Straßenbaulastträger, dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Tief. Ein genauer
Zeitpunkt kann daher nicht benannt werden.
Der ursprünglich vorgesehene grundhafte Umbau der Edisonstraße kann aus den
genannten Gründen ebenfalls nicht zeitnah erfolgen. Es ist beabsichtigt, die nunmehr
vorhandene zwischenzeitliche Markierung der Radverkehrsanlagen im Zusammenhang
mit den Gleisbauarbeiten der BVG durch eine dauerhafte Markierung zu ersetzen.
Berlin, den 05.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz