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Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen dem Berliner Senat zu der Zahl der auch tagsüber leuchtenden Straßenlampen in welchen Bezirken vor?
Frage 2:
Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat zu der Zahl auch tagsüber leuchtender Straßenlaternen in Westend?
Frage 3:
Welche Schätzungen hat der Berliner Senat über die Menge der unnötig verbrauchten Energie der auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen und welche Menge an unnötig ausgestoßene C02-Belastung werden von diesen Laternen tagsüber verursacht?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Anzahl der tagbrennenden Leuchten in Berlin lag Mitte März 2020 bei insgesamt 2.193 Leuchten, 2.128 davon Gasleuchten. Die Verteilung auf die Bezirke war wie folgt:
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*BAB = Bundesautobahn
Im Ortsteil Westend waren 347 Gasleuchten betroffen.
Der Gasverbrauch ist abhängig von der Anzahl der Gasglühkörper. Eine vierflammige Gasaufsatzleuchte hat einen Anschlusswert von rund 1.000 Watt, eine neunflammige Gashängeleuchte rund 2.250 Watt. Die unnötig verbrauchte Energie ist abhängig von den Typen betroffener Leuchten, den Zeiträumen , in denen die Leuchten tagsüber brennen (Anzahl der Dunkelstunden/Anzahl der Hellstunden). In der Folge umgesetzter Sanierungsmaßnahmen sinkt die Zahl der dauerbrennenden Leuchten, im September 2019 waren noch 4.000 Gasleuchten im Dauerbetrieb.
Schätzungen über unnötig verbrauchte Energie liegen nicht vor.
Frage 4:
Inwieweit kann der Berliner Senat Auffassungen nachvollziehen, dass insbesondere bei einer Zuständigkeit einer grüngeführten Senatsverwaltung der Umstand skandalös ist und wieder einmal Anspruch und Wirklichkeit nicht übereinstimmen?
Frage 5:
Inwieweit kann der Berliner Senat die weitverbreitete Auffassung vieler Berliner und Berlinerinnen nachvollziehen, die ein Versagen der Berliner Verwaltung am Beispiel der inzwischen jahrelang auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen meint ableiten zu wollen und wie reagiert der Berliner Senat darauf?
Antwort zu 4 und 5:
Bei der turnusmäßigen Wartung der Gasleuchten wurden gravierende Mängel und Undichtigkeiten an den Leuchten festgestellt , die einen gefahrlosen Weiterbetrieb der Gasleuchten nicht zuließen. Die zunehmende Störanfälligkeit von gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen ist leider eine berlinweite Problematik. Festgestellte Undichtigkeiten an gasführenden Masten veranlassen den Betreiber der Öffentlichen Straßenbeleuchtung , die Stromnetz Berlin GmbH, dazu, diese Beleuchtungsanlage außer Betrieb zu nehmen.
Die Problematik verschärft sich durch den Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweist bzw. funktionsfähige Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind die Leuchten nicht ausgeschaltet , sondern in den Dauerbetrieb versetzt worden. Ein störungsarmer Betrieb der Leuchten ist ausschließlich durch die Umrüstung der Leuchten zu erreichen. Mehr als 17.000 Gasleuchten sind seit 2012 umgerüstet worden.
Aktuell laufen zwei große Projekte, eine Umrüstung von ca. 2.000 Gasleuchten ist für 2020 geplant. Seit 2016 beschafft das Land Berlin ausnahmslos umweltfreundliche LED Leuchten. Daher sind die Auffassungen nicht nachvollziehbar.
Berlin, den 20.03.2020 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz