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Frage 1:
Wie definiert der Senat eine #Fahrradstation in Berlin und welche Parameter muss diese erfüllen?
Antwort zu 1:
Eine Fahrradstation ist ein geschlossener Raum, in dem eine limitierte Anzahl von
Fahrrädern gesichert abgestellt werden kann und in der Serviceleistungen, wie zum
Beispiel die Vermietung von Fahrrädern, angeboten werden (§ 47 Absatz 1 Berliner
Mobilitätsgesetz).
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl an Fahrradstationen in den Berliner Bezirken seit 2013 entwickelt? Bitte Anzahl der
Fahrradstationen je Bezirk zum jeweils 31. Dezember der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und
2019 tabellarisch darstellen.
Frage 3:
Welche neuen Fahrradstationen wurden seit 2013 an Bahnhöfen des ÖPNV eingerichtet und wer betreibt
diese?
Antwort zu 2 und 3:
Fahrradstationen sind Anlagen des ruhenden Verkehrs, für deren Errichtung die Bezirke
eigenverantwortlich zuständig sind. In welcher Anzahl die Bezirke seit 2013
Fahrradstationen errichteten, ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz nicht bekannt. Des Weiteren liegen der Senatsverwaltung keine
Informationen vor, an welchen Bahnhöfen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Fahrradstationen errichtet wurden und wer diese betreibt.
Fahrräder können auch gesichert abgestellt werden in Fahrradboxen, in
Sammelschließanlagen und in vollautomatischen Fahrradparkhäusern.
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In Fahrradparkhäusern, die nicht vollautomatisch sind, werden häufig auch gesicherte
Fahrradabstellanlagen in #Fahrradboxen angeboten.
Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden im Land Berlin
Fahrradboxen an folgenden Standorten errichtet und in Betrieb genommen:
Bahnhof Bezirk Inbetriebnahme
Hauptbahnhof Mitte 2016
Bahnhof Frankfurter Allee Friedrichhain-Kreuzberg 2016
Bahnhof Lichtenberg Lichtenberg 2016
Die Fahrradboxen an den vorgenannten drei Standorten werden von privaten Anbietern
betrieben, wobei die Fahrradboxen am Hauptbahnhof die Firma Kienzler Stadtmobiliar
GmbH betreibt (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/node/21084). Zu den
Fahrradboxen an den Standorten Bahnhof Frankfurter Allee und Bahnhof Lichtenberg
liegen der Senatsverwaltung keine Informationen vor, ob diese noch betrieben werden und
wenn ja, wer die Betreiber sind.
Der Senatsverwaltung ist nicht bekannt, an welchen Standorten im Land Berlin private
Investoren seit 2013 Sammelschließanlagen errichteten.
Bezüglich der Errichtung von Sammelschließanlagen durch die Bezirke verweist die
Senatsverwaltung darauf, dass sie den Bezirken seit 2013 keine finanziellen Mittel zur
Verfügung stellte und ihr keine Informationen vorliegen zu Sammelschließanlagen, die die
Bezirke seit 2013 aus Eigenmitteln errichteten.
Frage 4:
An welchen Standorten berlinweit sind neue Fahrradstationen derzeit in Planung und wann sollen die
Stationen jeweils fertiggestellt werden?
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Kapazitäten für weitere Fahrradstationen in Berlin in den einzelnen Bezirken ein?
Bitte je Bezirk eine detaillierte Einschätzung geben und potenzielle Standorte definieren.
Antwort zu 4 und 5:
Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstationen liegt bei den Bezirken und diese
können eigenverantwortlich die Standorte für deren Errichtung festlegen.
Neben der vorgenannten Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr führt die GB infraVelo
GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an
Stationen des ÖPNV Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken durch mit dem
Ziel das Fahrradparken im Land Berlin zu verbessern. Im Ergebnis dieser Analysen
werden auch Flächenpotenziale für Fahrradstationen untersucht. Die Analysen sind noch
nicht abgeschlossen, so dass Aussagen bezüglich geplanter Fahrradstationen derzeit
nicht getroffen werden können.
Wie in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 erläutert, können Fahrräder auch gesichert in
Fahrradboxen und Sammelschließanlagen abgestellt werden.
Eine Anfrage der Bezirksämter bezüglich der Errichtung von gesicherten
Fahrradabstellanlagen ergab, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für das
Jahr 2020 die Errichtung von 10 Fahrradboxen mit je 6 Stellplätzen vorsieht. Die Standorte
können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.berlin.de/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/klimaschutz/artikel.650137.php.
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Des Weiteren teilte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit, dass gesicherte
Fahrradabstellanlagen entlang des Pedelec-Korridors an folgenden Zugangsstellen
geplant sind:
– U- Bahnhof Krumme Lanke: 16 Stellplätze in Boxen, ca. 48 Stellplätze in einer
Sammelschließanlage
– S- Bahnhof Zehlendorf: ca. 120 Stellplätze in einem vollautomatischen
Fahrahrradparkhaus
– S- Bahnhof Mexikoplatz: 24 Stellplätze in Boxen
– S- Bahnhof Wannsee: ca. 36 Stellplätze in doppelstöckigen Boxen
Neben den vorgenannten Maßnahmen sieht das Land Berlin vor, am Bahnhof Ostkreuz
ein Fahrradparkhaus zu errichten, in dem auch Fahrradstellplätze für das gesicherte
Fahrradparken vorgesehen sind.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Zustand der vorhandenen Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken? Bitte
Bewertung je Bezirk vornehmen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Auslastung der Fahrradstationen?
Antwort zu 6 und 7:
Da dem Senat keine Angaben vorliegen, an welchen Standorten die Bezirke
Fahrradstationen errichtet haben, kann auch über Zustand und Auslastung von
Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken keine Auskunft gegeben werden.
Des Weiteren liegen dem Senat keine Angaben zur Auslastung von Fahrradboxen und
Sammelschließanlagen vor.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag zur flächendeckenden Schaffung vollumfassender Fahrradstationen
in Berlin (Ausleihe, Wartung, Verkauf, Beaufsichtigung sowie Mobilitätsberatung)?
Antwort zu 8:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an
Fahrradabstellanlagen – entsprechend § 47 Berliner Mobilitätsgesetz – zu schaffen.
Frage 9:
Welche potenziellen Partner stehen für den Aufbau von flächendeckenden Fahrradstationen in Berlin zur
Verfügung?
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Antwort zu 9:
Der Ausbau von Fahrradstationen kann potenziell durch eine Vielzahl von Beteiligten
unterstützt werden; private Initiativen sind hier genauso gefragt wie die Initiative durch
öffentliche Unternehmen.
Frage 10:
Wer ist der Ansprechpartner beim Senat für die Schaffung von Fahrradstationen?
Antwort zu 10:
Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die
Errichtung von Fahrradstationen ist die Gruppe Radverkehrsinfrastruktur des Referates
Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen Radverkehr, Fußverkehr.
Frage 11:
Gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für Fahrradstationen?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Unter der Voraussetzung, dass die vom Bezirk geplante Fahrradstation über das
vorgesehene berlinweit einheitliche Zugangs- und Buchungssystem erreichbar ist und
abgerechnet wird, kann deren Errichtung gefördert werden.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz