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Frage 1:
Wie viele Anliegen für die Schaffung von #Fußgänger-Querungshilfen sind in den Jahren 2016 bis 2018 bei
der Arbeitsgruppe „#Förderung des #Fußverkehrs“ (AG #FGÜ) eingegangen?
Antwort zu 1:
In den Jahren 2016 bis 2018 sind bei der AG FGÜ folgende Anliegen eingegangen:
2016: 80 Anliegen
2017: 104 Anliegen
2018: 140 Anliegen
Frage 2:
Gibt es statistische Erkenntnisse über die Herkunft der jeweiligen Anliegen (z.B. Eingaben von Bürgerinnen
und Bürgern, Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen etc.)? Wenn ja, bitte darstellen.
Antwort zu 2:
Es wurde keine statistische Erhebung über die Herkunft der jeweiligen Anliegen erstellt.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass das Anliegenmanagement für Fußgänger-Querungshilfen niedrigschwellig
durchgeführt wird? Ist z. B. geplant, eine zentrale Online-Plattform zur Meldung von Stellen, an denen
Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären, einzurichten?
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Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewährleistet zu Beginn des
Prozesses durch das bestehende System der einfachen, formlosen Anmeldung von
Anliegen, bei den zuständigen Bezirken bzw. der Senatsverwaltung und Verkehrslenkung
Berlin, eine niedrigschwellige und ortsbezogene Antragsstellung. Das Anliegen-
Management selbst ist ein interner Verwaltungs- bzw. Arbeitsvorgang, der die
Antragstellenden in keiner Weise überfordert. Die das Anliegen Vortragenden werden im
Prozess des Anliegen-Managements an den geeigneten Stellen und zu gegebenem
Zeitpunkt über den Stand des Verfahrens informiert (positiver / negativer Bescheid). Der
Senatsverwaltung sind in diesem Zusammenhang auch keine Missstände oder Klagen
über hohe Verfahrenshürden in der Antragsstellung oder dem Anliegen-Prozess bekannt.
Da die zentrale Seite „Mehr Sicherheit für Fußgänger“
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/sicherheit/index.shtml)
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits zentral umfassende
Informationen (Unterpunkt Zebrastreifen) zur Meldung (Unterpunkt Standortvorschläge)
und Umsetzung (Unterpunkt Bauprojekte seit 2004) von Zebrastreifen anbietet, ist es
aktuell nicht geplant, eine zentrale Onlineplattform – zur Meldung von Stellen, an denen
Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären – einzurichten. Die Seite und der
Anmeldeprozess ist aus Sicht der Verwaltung bereit sehr niedrigschwellig und wird i. d. R.
jeweils im Frühjahr mit den Daten zur Programmumsetzung des Vorjahres ergänzt.
Frage 4:
Welche statistischen Erkenntnisse gibt es über die Dauer und die Art der Erledigung der Anliegen? Wie viele
Anliegen konnten in den o.g. Jahren umgesetzt werden?
Antwort zu 4:
Es wurde keine statistische Erhebung über die Dauer und Art der Erledigung der Anliegen
erhoben.
In den Jahren 2016-2018 wurden folgende Maßnahmen baulich umgesetzt:
52 Fußgängerüberüberwege
14 Mittelinseln
18 Gehwegvorstreckungen
Frage 5:
Welche Gründe führten in der Regel zur Ablehnung von Anliegen?
Antwort zu 5:
Gründe für Ablehnungen bestehen in der Regel bei zu geringem Querungsbedürfnissen,
zu geringem Fahrzeugaufkommen, bereits in der Nähe vorhandener gesicherter
Querungsstellen und bei unzulänglichen baulichen Gegebenheiten (z. B. fehlende
Gehwege, Gleisanlagen von Straßenbahnen, zu schmale Fahrbahnen, so dass keine
Mittelinsel eingebaut werden kann).
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Frage 6:
Wie viele Anliegen sind zur Zeit noch in der AG FGÜ anhängig?
Antwort zu 6:
Der AG FGÜ liegen zurzeit 30 neue Anliegen zur Bearbeitung und Prüfung vor.
Für ca. 48 Anliegen aus dem Jahr 2018 muss die Prüfung noch zu Ende geführt
beziehungsweise die Unterlagen für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung
vorbereitet werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen zunächst von der Verkehrslenkung Berlin (VLB)
bearbeitet wird?
Antwort zu 7:
Wenn der Ersteingang des Anliegens in der VLB erfolgte, dann beansprucht die
Erstprüfung durchschnittlich zwei Wochen.
Frage 8:
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen von der VLB an die AG FGÜ weitergeleitet werden
kann?
Antwort zu 8:
Nach positivem Ergebnis der Erstprüfung erfolgt unmittelbar danach die Weiterleitung an
die AG FGÜ, ebenfalls durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen.
Frage 9:
Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Anliegens in der AG FGÜ?
Antwort zu 9:
Da die Anliegen nicht einzeln geprüft werden sondern parallel im Block den einzelnen
Prüfschritten unterzogen werden, kann sich die Prüfung eines Anliegens bis zu einem Jahr
hinziehen.
Frage 10:
Trifft es zu, dass nach Eingang eines Anliegens seitens der VLB in jedem Fall eine Ortsbesichtigung
durchgeführt wird?
Antwort zu 10:
Die VLB führt lediglich eine Ortsbesichtigung bei eingegangenen Anliegen durch, die in
der Zuständigkeit der VLB liegen (Straßen des Straßenhauptnetzes). Nur im Rahmen
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einer Ortsbesichtigung kann das Vorliegen der örtlichen Voraussetzungen der zu
beachtenden Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft
werden.
Frage 11:
Nach welchen Kriterien werden Ortsbesichtigungen durchgeführt? Welche Prüfungen erfolgen in diesem
Zusammenhang?
Antwort zu 11:
Die Standortprüfung durch die VLB beinhaltet u.a. die Feststellung der Anzahl von
Fahrstreifen der zu querenden Straße, die Prüfung der Sichtbeziehungen zwischen
Fahrzeugführenden und den Querenden, die Beobachtung des Querungsverhaltens der
zu Fuß Gehenden, der Recherche hinsichtlich bereits in der Nähe vorhandener
Querungsstellen, der Art der Bezugspunkte, die ein Queren erfordern und die Feststellung,
ob gegebenenfalls sensible Einrichtungen vorhanden sind und bei der Festlegung der
Maßnahmenart berücksichtigt werden müssen. Auch werden die baulichen
Gegebenheiten wie das Vorhandensein von Gehwegen sowie die Führung des Rad- und
Fußverkehrs vor Ort geprüft. Diese Ergebnisse sind für die Weiterbearbeitung im Rahmen
der AG FGÜ entscheidend, da gegebenenfalls Querungshilfen wie ein FGÜ dadurch
ausgeschlossen sein können.
Alle weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortstermine an ausgewählten
Standorten werden zur Abstimmung der konkreten Lage der geplanten Querungshilfe
unter Beachtung aller örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten durchgeführt.
Frage 12:
Werden Ortsbesichtigungen obligatorisch mit Beteiligung der Antragstellerinnen und weiterer zuständiger Ämter durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Die in den Antworten zu den Fragen 10 und 11 erwähnten Ortstermine der VLB werden nur von den Mitarbeitenden der VLB durchgeführt. An allen weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortsterminen nehmen alle zuständigen Mitglieder der AG FGÜ teil (das jeweils zuständige Straßen- und Grünflächenamt der Bezirksämter, die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde und Vertreterinnen und Vertreter der Direktionen und Abschnitte des Polizeipräsidenten). Antragstellende nehmen in der Regel nur im Einzelfall an den Ortsterminen zur Klärung ortsspezifischer Sachverhalte teil. Frage 13: Wird die Auffassung geteilt, dass eine frühzeitige Beteiligung aller am Verfahren zu Beteiligenden dazu führen kann, dass Entscheidungen schneller getroffen, vorbereitet und schließlich durchgeführt werden können? 5 Antwort zu 13: Bei der Prüfung der Anliegen in der AG FGÜ sind alle am Verfahren Beteiligten schon von Anfang an mit einbezogen. Frage 14: Werden bei der Bearbeitung von Anliegen Verkehrszählungen obligatorisch durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 14: Bei allen Anliegen, für die von vornherein kein Ausschlusskriterium vorliegt oder kein Bedarf für eine Querungshilfe abgeschätzt werden kann und die somit einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden, wird eine Verkehrszählung durchgeführt. Das trifft in der Regel für die Mehrzahl der Anliegen zu. Frage 15: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Verkehrszählung nach entsprechendem Beschluss auch durchgeführt werden kann? Antwort zu 15: Die Verkehrszählungen werden von einem externen Dienstleister durchgeführt, auf dessen Arbeitsablauf die Senatsverwaltung keinen Einfluss hat. Außerdem werden Verkehrszählungen nur außerhalb der Schulferien dienstags bis donnerstags und nur in einer Kernzeit von ca. Mitte März bis ca. Mitte November vorgenommen. Dadurch kann es durchaus mehrere Monate dauern, bis die Ergebnisse der Verkehrszählungen vorliegen. Frage 16: Wie erfolgt eine Abwägung zwischen den durch eine Verkehrszählung gewonnenen quantitativen Daten und den räumlichen, baulichen und verkehrlichen Verhältnissen vor Ort? Antwort zu 16: Die Abwägung erfolgt immer im Einzelfall. Die Verkehrszähldaten übermitteln, wer die Fahrbahn überquert, wie viele queren und wo die Querungen stattfinden und die Fahrzeugmengen. Je nach Größe der Fußgänger- und Fahrzeugzahlen können verschiedene Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Fußgängerüberwege mit Mittelinseln, nur Mittelinseln oder Gehwegvorstreckungen zum Einsatz kommen oder auch ausgeschlossen werden. Die Betrachtung der räumlichen und baulichen Verhältnisse lässt dann eine Entscheidung zu, ob und wenn ja, welche Querungshilfe zum Einsatz kommen kann. 6 Frage 17: Wie erfolgt schließlich die Rückmeldung er Bearbeitung von Anliegen an die jeweiligen Antragstellerinnen?
Ist hier geplant, mehr Transparenz z. B. durch die Schaffung einer Online-Plattform zu schaffen, die die
Bearbeitung der Anliegen für alle Interessierten nachvollziehbar macht?
Antwort zu 17:
Die Antragstellenden werden jeweils über die Stellen, bei denen das Anliegen
eingegangen ist, über das Prüfergebnis ihres Anliegens in Kenntnis gesetzt. Das kann die
Verkehrslenkung Berlin, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder
das jeweilige Bezirksamt sein.
Die Schaffung einer Online-Plattform ist aktuell nicht vorgesehen.
Frage 18:
Wie stellt sich die personelle Situation im Bereich der Planung und Anordnung von Fußgänger-
Querungshilfen aktuell dar und wie wird diese durch den Senat eingeschätzt? Inwiefern will der Senat die
Personalsituation verbessern?
Frage 19:
Wie beurteilt der Senat letztlich die Arbeitsabläufe in der Verwaltung zur Förderung des Fußverkehrs und für
wie effizient hält er sie vor dem Hintergrund des dringenden Ziels, mehr Verkehrssicherheit für
Fußgänger*innen zu schaffen?
Frage 20:
Beabsichtigt der Senat eine Vereinfachung und Bündelung der Prozesse (Bitte um Darstellung des
kompletten Verfahrensablaufs mit Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen für die jeweiligen
Prozessschritte), um den Verwaltungsaufwand, der sich vom Eingang eines Anliegens bis zu Fertigstellung
von Querungshilfen ergibt, zu reduzieren?
Antwort zu 18 bis zu 20:
Die Fragen 18 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert seit 2001 das
Bauprogramm für Querungshilfen (Fußgängerüberwege, Mittelinseln und
Gehwegvorstreckungen) und zeichnet dabei für die Durchführung der Arbeitsgruppe
„Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ (Teilnehmende sind u. a. die Polizei,
Verkehrslenkung, Bezirke) sowie die Mittelvergabe an die Bezirke verantwortlich.
Die Planung und Anordnung von Fußgänger-Querungshilfen ist jedoch originäre Aufgabe
des jeweils betroffenen Straßenbaulastträgers. In Berlin sind das i. d. R. die Bezirke und
dort die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Der Senatsverwaltung ist bekannt,
dass die personelle Situation in den vorgenannten Ämtern teilweise [sehr] angespannt ist.
Die Bezirke sind in diesem Zusammenhang selbst für die personellen Belange sowie die
planerischen und sonstigen Arbeitsabläufe in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich,
sodass die Senatsverwaltung hierauf keinen Einfluss hat.
Um den Gesamtablauf des Bauprogramms für Querungshilfen (Zebrastreifenprogramm)
noch effizienter zu gestalten, hat die Senatsverwaltung im Jahr 2018 alle bündelbaren
Prozesse identifiziert und an einen neuen Dienstleister vergeben. Er organisiert seitdem
Ortsbesichtigungen, und Sitzungen der AG, erstellt Planzeichnungen, verkehrliche
Begründungen, Antragstellungen bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, erstellt
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Sachstandslisten und sorgt für die Umsetzungsverfolgung. Den rechtlichen Rahmen
setzten hier u. a. die StVO, die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen inkl. der Ergänzung vom März 2008 (Berliner Erlass zur Tabelle 2) und
das Berliner Straßengesetz mit dessen Ausführungsvorschrift, Geh- und Radwege.
Der Gesamtprozess stellt sich aus Sicht der Senatsverwaltung wie folgt dar:
- Auftragserstellung Querungsbedarf: Hinweis aus der aktiven Bürgerschaft, von
Bezirken, Schulen etc. über den niedrigschwelligen Antragsweg (s. Antwort zu
Frage 3). - Sitzung der AG „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen bei SenUVK“: Prüfung
des Antrags auf eine Querungshilfe; Ablehnung aus fachlichen Gründen oder
Weiterbehandlung (u. a. Verkehrszählung) - Prüfung der verkehrlichen Zulässigkeit (notwendige Schwellenwerte über- oder
unterschritten): Bei zu geringer Verkehrsbelastung wird der Antrag noch einmal in
der AG behandelt. Ggf. sind weitere Prüfungen erforderlich um die Zulässigkeit
doch noch zu bescheinigen. - Durchführung des Ortstermins mit dem Baulastträger (Bezirk), der
Verkehrslenkung, der Polizei und dem Planungsbüro. Dabei wird final über die
Erforderlichkeit der Maßnahme entschieden. - Der Bezirk plant und baut den Fußgängerüberweg, die Mittelinsel bzw.
Gehwegvorstreckungen
Berlin, den 28.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz