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Aus der Sitzung des Senats am 30. Oktober 2019:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Änderung der Verordnung über #Beförderungsentgelte im Berliner #Taxenverkehr beschlossen und damit den Zuschlag für die Zahlung des Beförderungsentgelts mit EC- und Kreditkarten in Höhe von 1,50 € abgeschafft. Die neue Regelung tritt am 14. Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Die Erhebung von Zuschlägen für die kartengebundene bargeldlose Bezahlung ist nicht mehr zeitgemäß. Bargeldloses Zahlen sollte flächendeckend zuschlagsfrei möglich sein. Daher werden für die kartengebundene Zahlung im Berliner Taxenverkehr zukünftig keine zusätzlichen Entgelte mehr erhoben.
Mit der Änderung des #Taxen-Tarifs wird auch der neuen Regelung des § 270a BGB entsprochen, mit der die Vorgaben der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU umgesetzt wurden. Danach dürfen gegenüber Verbrauchern keine Zuschläge für die Nutzung einer Zahlungskarte verlangt werden.
Lediglich bei bargeldloser Zahlung mittels Gutscheinen (sog. Coupons) oder im Falle der nachträglichen (Sammel-)Abrechnung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,50 € beibehalten, um den Mehraufwand zu berücksichtigen, der den #Taxi-Unternehmen bei der Abrechnung von Gutschein- und Rechnungsfahrten entsteht.
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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090