Bus: Fahrer*innenmangel bei der BVG – Bus (I), aus Senat

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  1. viele #Busfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro Jahr ange- stellt?

    • viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
    • viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
    • viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
    • viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
    • viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
    • viele Kündigungen werden seitens der Busfahrer*innen gestellt?
    • hoch war das Durchschnittsalter jährlich?

 

Zu 1.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

 

  [Köpfe]       31.12.2010   31.12.2011   31.12.2012   31.12.2013   31.12.2014   31.12.2015   31.12.2016   31.12.2017      

Omnibus

VBO                    4009              4069             4073             4049             4241              4331              4499              4664

 

 

Zu 1. a) – g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 10 Prozent. In den vergangenen Jahren standen durchschnittlich 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) im Jahr auf Grund von Langzeiterkrankungen, Elternzeit etc. längerfristig nicht für den Fahrdienst zur Verfügung.

 

Aktuell gibt es 28 angestellte Kombifahrer im Busbereich. Die Daten zu einer zweiten Tätigkeit waren nicht zu ermitteln.

Im Zeitraum 2010–2017 haben insgesamt 419 MA gekündigt. Der Altersdurchschnitt ist in den letzten Jahren stabil zwischen 46 und 47 Jahren.

  1. viele Personen, die nicht hauptsächlich als Busfahrer*innen angestellt sind besitzen weiterhin

 

 

eine Betriebsfahrberechtigung als Busfahrer*innen?

  • viele davon sind Kombifahrer*innen Straßenbahn?
  • viele davon sind Kombifahrer*innen U-Bahn?
  • viele davon sind in der Verwaltung tätig?
  • viele davon sind in der Werkstatt tätig?

Zu 2. a) – d): Neben den im Fahrdienst Beschäftigten besitzen insgesamt 274 Per- sonen die Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung mit Omnibussen.

Dabei handelt es sich um 22 Beschäftige aus der Abteilung Fahrzeugtechnik Omni- bus, 192 Beschäftigte aus dem Verwaltungsbereich Omnibus, 12 U-Bahnfahrer mit Besitz einer Fahrberechtigung Bus und 48 sonstige BVG-Beschäftigte.

 

  1. viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich Bus pro Jahr seit 2010 übernommen ? (bitte für a) –d) getrennt angeben)

Zu 3.: Die durchschnittliche Anzahl erbrachter Dienste mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden beträgt pro Jahr ca. 1.100. Daraus resultiert ein jährliches Volumen von ca. 8.800 Stunden.

Um die Gültigkeit der Betriebsfahrberechtigung Bus aufrecht zu erhalten, überneh- men Angestellte, die nicht hauptsächlich als Busfahrerinnen und Busfahrer angestellt sind, einmal im Quartal einen Dienst als Busfahrerin bzw. Busfahrer.

 

  1. diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend Busfahrer*innen zur Verfügung stehen?

Zu 4.: Die Steuerung des Einsatzes von Beschäftigten der BVG liegt bei den Fachbe- reichen und erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der Aufgaben und Verantwortun- gen. Dazu gehören die Priorisierung von Aufgaben und die Einsatzsteuerung nach gesamtunternehmerischen Notwendigkeiten.

 

  1. viele Busfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?

    • viele davon wurden von der BVG selbst ausgebildet?
    • viele davon sind Quereinsteiger?
    • viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als Busfahrer*innen und was sind die Gründe dafür?

 

Zu 5. a) – b):

 

[Köpfe]

 

 

 

 

2010

 

 

2011

 

 

2012

 

 

2013

 

 

2014

 

 

2015

 

 

2016

 

 

2017

VBO Fahrer*innen

 

 

265

233

254

173

461

265

472

558

VBO Fahrer*innen dung

in

Ausbil-

 

 

 

 

 

45

 

62

 

96

 

178

Σ VBO

 

 

265

233

254

173

506

327

568

736

 

Ab 2014 wurden erstmals Beschäftigte in die Berufsgruppe "Fahrerin bzw. Fahrer in Ausbildung" eingestellt.

 

 

Zu 5. c): Die Anzahl der ausgeschiedenen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie deren Gründe werden statistisch nicht erfasst.

 

 

  1. viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung zum/zur Busfahrer*in abgebrochen und was waren die Gründe dafür?

 

 

Zu 6.: Durchschnittlich brechen ca. 17 Personen pro Jahr die Fahrschulausbildung

 

 

ab. Die Gründe liegen neben dem Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung im privaten Bereich oder stehen im Zusammenhang mit einer Krankheit.

 

  1. viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich Bus angestellt?

Zu 7.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 [Köpfe]  31.12.2010  31.12.2011  31.12.2012  31.12.2013  31.12.2014  31.12.2015  31.12.2016  31.12.2017     

VBO                          13                     14                     13                     14                     14                     11                      14                    17

 

  1. die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenab- gängen und Mehrleistungspakete sicherstellen zu können?

Zu 8.: Die Kapazitäten der Fahrschule reichen aktuell aus, um den bestehenden Be- darf zu decken.

 

  1. unternehmensexterne Busfahrerschulen von der BVG beauftragt oder bestehen bereits Partnerschaften? Wenn nein, ist dies in Zukunft angedacht, um den Personalmehrbedarf decken zu können?

 

Zu 9.: Nur die Berlin Transport GmbH (BT) arbeitet mit unternehmensexternen Fahr- schulen zusammen. Die Kapazitäten der externen und internen Fahrschulen reichen insgesamt aus, um den bestehenden Bedarf zu decken.

 

  1. bewertet der Senat den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt um Busfahrer*innen, insbesondere seit der Deregulierung des Fernbusmarktes und ergeben sich daraus tarifliche Maßnahmen zur Attrak- tivierung der BVG im Vergleich mit Wettbewerben?

 

Zu 10.: Die Landesunternehmen sind in allen Branchen und Berufsgruppen gefor- dert, sich den jeweiligen Wettbewerbsbedingungen zu stellen. Insofern ist die BVG AöR, wie alle Landesunternehmen gehalten, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit über Tarifpolitik, aber auch über betriebliche Rahmenbedingungen (z. B. Dienstzeiten etc.) angemessene Anreize zur Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen.

 

  1. viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es inklusive der Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode sein?

 

Zu 11.: Im Durchschnitt der vergangenen Jahre waren 1.400 Dienste täglich bei der BVG AöR zu besetzen. Dabei ist eine jährliche Steigerung von ca. 5% mit zu be- trachten. Aktuell sind es 1.600 Dienste. Die BT hat im Durchschnitt 950 Dienste an normalen Werktagen zu besetzen.

 

  1. ßenbahn in dieser Legislaturperiode obsolet werden?

Zu 12.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht abschätzbar, ob und wie viele Dienste durch die angestrebten Streckenverlängerungen bei der Straßenbahn in dieser Le- gislaturperiode obsolet werden könnten.

 

 

  1. viele Busfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?

Zu 13.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: [Köpfe]  2010  2011  2012  2013  2014  2015  2016  2017

 

VBO       6         10       16       26       52       54        78       82

 

  1. viele Busfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin als Teil- zeit oder Vollzeitkräfte angestellt?

Zu 14.: Zuletzt sind 7 Busfahrerinnen bzw. Busfahrer nach ihrem eigentlichen Ren- teneintritt weiterhin als Teilzeit- oder Vollzeitkräfte angestellt.

 

  1. viele Busfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?

Zu 15.: Innerhalb der nächsten 5 Jahre werden voraussichtlich 371 Busfahrerinnen und Busfahrer in Rente gehen.

 

  1. im Betriebsbereich Bus ein?

Zu 16.: Der Krankenstand wird differenziert betrachtet und rollierend überprüft. In den letzten Jahren wurde er mit zwischen 5 und 9 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen eingeplant.

 

  1. hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich Bus seit 2010?

Zu 17.: Der reale Krankenstand lag in den Jahren ab 2010 zwischen 6 und rund 14 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.

 

  1. hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro Busfahrer*innen?

Zu 18.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil bei der BVG AöR im Durchschnitt stabil bei knapp 2 Prozent. Bei der BT liegt der Überstundenanteil bei 2,6 Prozent.

 

  1. viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine Busfahrer*innen zur Verfügung standen?

Zu 19.: Eine Erfassung der Werte erfolgte nicht nach der Anzahl. Im Durchschnitt der letzten sieben Jahre konnten ca. 44.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm) Linienleistung nicht erbracht werden.

 

  1. viele Busfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei hätten?

Zu 20.: Im Durchschnitt der vergangenen vier Jahre gibt es monatlich ca. 500 Fälle, in denen eine Arbeitsleistung an einem dienstplanmäßig freien Tag erfolgt. Zeitgut- schriften oder direkter Freiausgleich fallen ungefähr in gleicher Höhe wie die Leistun- gen gegen Bezahlung aus.

 

  1. oft werden die Busfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen würden?

Zu 21.: Hierzu werden keine Statistiken geführt.

 

  1. haben sich die Ersatzverkehrsleistungen im Betriebsbereich Bus seit 2010 in gefahrenen Ki- lometern entwickelt?

    • hat sich der Anteil der durch die BVG selbst gefahrenen Leistungen in diesem Zeitraum entwickelt?
    •  
    •  
    • nein, welche Gründe spielen dann eine Rolle?

 

 

  •  

 

Zu 22. a) – e): Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

SEV-Leistung gesamt 2010 – 2018 (Stand 24.04.2018)

 

Jahr

Nwkm (in 1000)

gesamt

 

BVG-Anteil

 

BT-Anteil

2010

1.163,3

5,5%

0,6%

2011

809,0

9,6%

0,9%

2012

937,7

5,9%

0,5%

2013

1.209,0

1,6%

0,2%

2014

925,7

4,9%

0,5%

2015

1.223,8

3,0%

0,4%

2016

871,8

16,5%

2,1%

2017

1.436,8

2,2%

0,2%

2018

515,6

0,2%

0,0%

 

 

Für die Erbringung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr erfolgten Ausschreibungen. Die daraus vereinbarten Stundensätze bilden die Grundlage für die Abrechnung der Subunternehmen. Alle Subunternehmen sind verpflichtet, für ihr eingesetztes Fahr- personal einen Tarifvertrag abzuschließen. Seit 2016 ff. wird bei den Ausschreibun- gen für Fahrleistungen eine Vergütung für das eingesetzte Fahrpersonal mindestens auf Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) – Niveau gefordert.

 

  1. sind die Busfahrer*innen bei der BT verblieben, obwohl die Straßenbahnfahrer*innen komplett zur BVG gewechselt sind?
  2. hoch wären die finanziellen Einsparungen, wenn die Busfahrer*innen ebenfalls zur BVG wechseln?

 

Zu 23. und 24.: Der Übergang der Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer der BT zur BVG ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen. Die Frage nach einem Wechsel der Busfahrerinnen und Berufsfahrer von der BT zur BVG stellt sich z. Zt. nicht, weshalb eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen eines Wechsels aktu- ell nicht erfolgt ist.

 

 

Berlin, den 3. Mai 2018 In Vertretung

 

Henner  B u n d e

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe