Straßenbahn: Fahrer*innenmangel bei der BVG – Straßenbahn (I), aus Senat

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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben.
1. Wie viele #Straßenbahnfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro
Jahr angestellt?
a) Wie viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
b) Wie viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
c) Wie viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise
durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
d) Wie viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
e) Wie viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
f) Wie viele Kündigungen werden seitens der Straßenbahnfahrer*innen gestellt?
g) g) Wie hoch war das Durchschnittsalter jährlich?
Zu 1.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Zu a) bis g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 20
Prozent. In den letzten Jahren waren durchschnittlich 20 – 25 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (MA) ohne Bezahlung auf Grund von Langzeiterkrankungen oder Elternzeit.
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
Straßenbahn 959 960 948 952 947 986 1.069 1.142
– 2 –
Aktuell gibt es keine angestellten Kombifahrerinnen bzw. Kombifahrer bei der #Straßenbahn.
Es gibt momentan aber rund 20 MA, die eine Fahrerlaubnis Bus haben und
ihre Berechtigung regelmäßig aufrechterhalten. Die Anzahl der MA mit einer Nebenabrede
zur Wahrnehmung einer zweiten Tätigkeit liegt stabil bei rund 10.
Im Zeitraum 2010 – 2017 haben 28 MA gekündigt. Der Altersdurchschnitt ist in den
letzten Jahren stabil bei 46 Jahren.
2. Wie viele Personen, die nicht hauptsächlich als Straßenbahnfahrer*innen angestellt sind besitzen
eine Betriebsfahrberechtigung für die Straßenbahn?
a) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Bus?
b) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen U-Bahn?
c) Wie viele davon sind in der Verwaltung tätig?
d) Wie viele davon sind in der Werkstatt tätig?
Zu 2 a) – d): Die Gesamtanzahl an Personen mit einer Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung
liegt bei 1.390. Davon sind entsprechend Frage 1 1.147 Fahrpersonale.
Die Anzahl der #Werkstattpersonale mit einer Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung
beträgt 84. Die Differenz daraus sind sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der BVG.
3. Wie viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich Straßenbahn
pro Jahr seit 2010 übernommen? (bitte für a)-d) getrennt angeben)
Zu 3.: Die Aufschlüsselung ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, bzw.
ohnehin nicht mehr bis 2010 zurück möglich. Soweit es die MA aus dem Service der
Straßenbahn betrifft, haben diese Fahrdienstleistungen in Höhe von rund 10.000
Stunden erbracht.
4. Vernachlässigen diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend Straßenbahnfahrer*
innen zur Verfügung stehen?
Zu 4.: Die Steuerung des Einsatzes von Beschäftigten der BVG liegt bei den Fachbereichen
und erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der Aufgaben und Verantwortungen.
Dazu gehören die Priorisierung von Aufgaben und die Einsatzsteuerung nach
gesamtunternehmerischen Notwendigkeiten.
5. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?
a) Wie viele davon wurden ausgebildet?
b) Wie viele davon sind Quereinsteiger?
c) Wie viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als Straßenbahnfahrer*innen und was sind die
Gründe dafür?
Zu 5.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Zu a) – c): Alle neueingestellten Straßenbahnfahrerinnen bzw. Straßenbahnfahrer
müssen ihre Ausbildung bei der BVG machen, um eine Fahrberechtigung zu erwerben.
Die BVG erfasst laufend lediglich die Gesamtzahlen zu Abgängen von Straßenbahnfahrerinnen
bzw. Straßenbahnfahrern.
6. Wie viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung abgebrochen und was
[Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Straßenbahn 7 5 16 9 43 129 141 129
– 3 –
waren die Gründe dafür?
Zu 6.: In den jahresübergreifenden Lehrgängen beenden rund 40 Prozent aller Auszubildenden
zur Straßenbahnfahrerin bzw. zum Straßenbahnfahrer die Ausbildung
nicht. Der überwiegende Teil davon besteht die theoretische oder praktische Prüfung
nicht.
7. Wie viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich Straßenbahn angestellt?
Zu 7.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
8. Reichen die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenabgängen
und Streckenerweiterungen sicherstellen zu können?
Zu 8.: Die Mittelfristplanung 2019 – 2022 beinhaltet eine stabile Ausbildungskapazität.
Diese wird im jährlichen Planungsprozess überprüft und ggf. angepasst.
9. Wie viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es
inklusive der angestrebten Streckenerweiterungen und Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode
sein?
Zu 9.: Für das aktuelle Jahr liegt der Durchschnitt an einem Werktag bei rund 620
Diensten, wobei das Minimum bei 607 Diensten liegt und das Maximum bei 638
Diensten. Die Anzahl der Dienste ist bedingt durch Baustellen und Umleitungsverkehr
größeren Schwankungen unterworfen.
10. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?
Zu 10.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
11. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin
als Teilzeit oder Vollzeitkräfte angestellt?
Zu 11.: In den Jahren 2016 und 2017 sind jeweils 5 MA (Mitarbeitende) nach ihrem
Renteneintritt weiter tätig gewesen.
12. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?
Zu 12.: In den nächsten 5 Jahren werden rund 50 Fahrpersonale altersbedingt
austreten.
13. Welcher prozentuale Krankenstand fließt seit 2010 jährlich in die Berechnung des Personalbedarfs
Straßenbahn ein?
Zu 13.: Der Krankenstand wird differenziert berücksichtigt und rollierend überprüft. In
den letzten Jahren lag er zwischen 4 Prozent und 9 Prozent bezogen auf unterschiedliche
Fahrergruppen.
14. Wie hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich Straßenbahn seit 2010?
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
Straßenbahn 10 9 10 10 11 16 19 18
[Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Straßenbahn 6 3 5 13 6
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Zu 14.: Der reale Krankenstand betrug in den Jahren ab 2010 rund 5 Prozent und bis
zu 10 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.
15. Wie hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro Straßenbahnfahrer*innen?
Zu 15.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil im Durchschnitt stabil bei rund 2 Prozent.
16. Wie viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine Straßenbahnfahrer*
innen zur Verfügung standen?
Zu 16.: Eine Statistik hierzu liegt nicht vor. Ausfälle werden im Rahmen der Abrechnung
zum Verkehrsvertrag als Zuverlässigkeit bewertet oder als ausgefallene Leistungskilometer
erfasst.
17. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei haben?
Zu 17.: Grundsätzlich kann jede Straßenbahnfahrerin bzw. jeder Straßenbahnfahrer
im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelungen zusätzliche Dienste übernehmen.
Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.
18. Wie oft werden die Straßenbahnfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen
würden?
Zu 18.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung.
Berlin, den 2. Mai 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe