Straßenbahn: Straßenbahnbau nach Johannisthal aus Senat

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Frage 1: #Neubaustrecke #Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof #Schöneweide
a. Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand für den #Straßenbahnneubau zwischen der Karl-Ziegler-Straße in Adlershof und dem -Bahnhof Schöneweide?
Antwort zu 1.a:
Die BVG AöR teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfsplanung für die Neubaustrecke S-Bahnhof Schöneweide – Karl-Ziegler-Straße („Adlershof II“) ist abgeschlossen. Die für das #Planfeststellungsverfahren relevanten Berichte und Gutachten sind erstellt. Im Anschluss an die umfangreiche Vorprüfung der Unterlagen ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für Februar / März 2018 vorgesehen.“
b. Wie ist der aktuelle Zeitplan für den Bau der Neubaustrecke zwischen Adlershof und dem S-Bahnhof Schöneweide und wann soll die #Straßenbahntrasse in Betrieb genommen werden?
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Antwort zu 1.b:
Die BVG AöR teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach dem derzeitigen Planungsstand ist der koordinierte Leitungsbau der Versorgungsunternehmen für das Jahr 2019 vorgesehen. Der eigentliche Straßenbahnbau beginnt Anfang 2020. Die Strecke soll Mitte Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Um den Zeitplan einhalten zu können, ist eine zügige Bearbeitung des Planfeststellungsverfahrens ohne zeitverzögernde Einwendungen eine wichtige Voraussetzung.“
c. Ist mit weiteren Verzögerungen des Bauvorhabens in Anbetracht des aktuellen Zeitplans für den Umbau des Bahnhofes Schöneweide und dem damit verbundenen Neubau der #Gleisschleifen am S-Bahnhof Schöneweide zu rechnen?
Antwort zu 1.c:
Die BVG AöR teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Neubaustrecke S-Bahnhof Schöneweide – Karl-Ziegler-Straße und der Umbau der Gleisschleife Schöneweide sind trotz ihrer räumlichen Nähe darauf ausgelegt, dass sie einzeln umgesetzt werden können. Die Schnittstellen der beiden Vorhaben sind auf das Notwendigste, z. B. gemeinsame verkehrliche Gutachten, beschränkt. Der Anschluss von „Adlershof II“ an das #Straßenbahn-Bestandsnetz ist unabhängig vom Projektfortgang Umbau Gleisschleife Schöneweide gewährleistet.“
Frage 2: Neubaustrecke Haeckelstraße – Zwickauer Damm
a. Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand für den Straßenbahnneubau zwischen der Haeckelstraße in Johannisthal und dem Zwickauer Damm in Neukölln?
b. Welche Planungsleistungen und bauvorbereitenden Leistungen wurden im vergangenen Jahr 2017 auf den Weg gebracht und welche sind für das laufende Jahr 2018 vorgesehen?
c. Wie ist der aktuelle Zeitplan für den Bau und die Fertigstellung der Neubaustrecke zwischen Haeckelstraße und dem Zwickauer Damm und wann ist die Inbetriebnahme der Strecke derzeit geplant?
Antwort zu 2.a bis c:
Die Straßenbahnmaßnahme Johannisthal – U-Bahnhof Zwickauer Damm zählt gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik zu den mittelfristigen Maßnahmen, die im Anschluss an die Maßnahmen des Sofortprogramms zu bearbeiten sind. Entsprechend ist der Beginn der Untersuchungen (Trassenbewertung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und verkehrliche Begründung) im Arbeitsprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für 2019 vorgesehen.
Laut der Richtlinien der Regierungspolitik wäre mit dem Bau der Maßnahmen bis spätestens 2026 zu beginnen. Damit bliebe ein Planungszeitraum von ca. sechs Jahren ab 2019, was voraussetzt, dass die entsprechenden Ressourcen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung der Maßnahme hängt auch von den Erkenntnissen zum ÖPNV-Zielnetz und den Abstimmungen im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr) und den künftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
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d. Wie ist der bauliche Zustand der Massantebrücke – in deren Mitte bereits Platz für die Straßenbahnverbindung zwischen Johannisthal und Neukölln freigehalten wurde – und welche baulichen Maßnahmen sind nach jetzigem Wissensstand notwendig, um die Führung der Straßenbahn über die Brücke zu realisieren?
Antwort zu 2.d:
Das WSA Berlin teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Massantebrücke (Baujahr 2004) befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltung des WSA Berlin. Die Brückenanlage besteht aus zwei nebeneinander angeordneten und baulich getrennten Überbauteilen, die als Bogentragwerk mit abgehängter Fahrbahn ausgebildet wurden. Die Überbauten sind am rechten bzw. linken Ufer des Teltowkanals auf einem gemeinsamen Widerlagerkörper aufgelagert. Zwischen den beiden innen liegenden Bogenträgern der Brücke wurde der Fahrbahnbereich für eine künftige Straßenbahntrasse angeordnet.
Die Überbauten wurden als Verbundkonstruktion ausgeführt. Die Haupttragkonstruktion (Bogen-, Längs- und Querträger) wurde aus Stahl, die Fahrbahnplatte aus Beton gefertigt. Im Bereich der künftigen Straßenbahntrasse wurden auf der Betonfahrbahnplatte bereits eine Bauwerksabdichtung aus Bitumenschweißbahnen sowie eine 3,5 cm dicke Schutzschicht aus Gussasphalt aufgebracht.
Der aktuelle bauliche Zustand der Massantebrücke ergibt sich aus der im Jahr 2015 nach DIN 1076 durchgeführten Hauptprüfung, bei der das Bauwerk mit der Zustandsnote 2,5 bewertet wurde. Die nächste Bauwerksprüfung (Einfache Prüfung n. DIN 1076) wird im Jahr 2018 durchgeführt.
Nach Kenntnis des WSA Berlin sind die Planungen für die Straßenbahntrasse von der BVG im Nachgang zur Errichtung der Massantebrücke im Rahmen eines eigenständigen Planfeststellungsverfahrens durchzuführen (siehe Planfeststellungsbeschluss vom 09.09.1999, Beschluss XIIB – 2/99).
Da die Durchführung dieses Verfahrens nicht in der Zuständigkeit der Wasserschifffahrtsverwaltung liegt, kann das WSA Berlin die Anfrage zu den noch erforderlichen baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau der Straßenbahntrasse nicht beantworten.“
Berlin, den 25.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz