www.berlin.de
Frage 1:
Welche konkreten Einzelmaßnahmen sind für eine nachhaltige #Sanierung des #Flughafen #TXL laut
Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (#FBB) erforderlich? A) Mit welchen konkreten Kosten rechnet
dabei die FBB
Antwort zu 1.:
Für eine nachhaltige Sanierung des Flughafen TXL fallen für die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH (FBB) Sanierungs- und Umbaukosten in Höhe von ca. 1,1 Milliarden
Euro (Brutto) an. Es wurden Maßnahmen zur Sanierung der Außenbereiche (ca. 325 Mio.
EUR), Infrastruktur (ca. 222 Mio. EUR) und Gebäudesubstanz (ca. 565 Mio. EUR)
berücksichtigt.
Frage 2:
Welche der Maßnahmen sind für den eigentlichen Flugbetrieb betriebsnotwendig?
Im Rahmen der Kostenbetrachtung wurden ausschließlich Maßnahmen berücksichtigt, die
für einen gesamtheitlichen Flughafenbetrieb erforderlich sind.
2
Frage 3:
Welche der Maßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden, um die Sicherheit des Flugbetriebs
aufrecht zu erhalten?
Antwort zu 3.:
Um die Sicherheit des Flugbetriebs aufrecht zu erhalten, werden im Jahr 2018
Regelinstandhaltungen in Höhe von 5,4 Millionen Euro durchgeführt. Die Umsetzung von
weiteren erforderlichen Maßnahmen (z.B. durch neue gesetzliche Anforderungen oder
durch betriebliche Notwendigkeiten) werden im Projekt Betriebssicherung TXL
zusammengefasst (4,9 Millionen Euro).
Frage 4:
Bitte Einzelmaßnahmen mit ihrem Investitionsbetrag und ihrem Zeitpunkt der Fertigstellung auflisten.
Antwort zu 4.:
Gebäudesubstanz (ca. 565 Mio. EUR)
Infrastruktur (ca. 222 Mio. EUR)
Außenbereiche (ca. 325 Mio. EUR)
Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen würden bei entsprechender Beschlusslage der
Gesellschafter priorisiert.
Frage 5:
Welche der Maßnahmen müssen wann durchgeführt werden, wenn TXL in 2019, in 2020 und in 2021 noch
in Betrieb ist?
Antwort zu 5.:
Für das Jahr 2018 sind Maßnahmen im Rahmen der Regelinstandhaltung und in der
Umsetzung des Projektes Betriebssicherung TXL geplant. Maßnahmen für die Folgejahre
werden mit den jeweiligen Wirtschaftsplänen erarbeitet.
Frage 6:
Welches wäre der Zeitablauf weiterer Sanierungsmaßnahmen für einen fortlaufenden Weiterbetrieb nach
2022? A) Welcher Zeithorizont für die Weiternutzung von TXL wurde hierbei zugrunde gelegt?
Antwort zu 6.:
Die Kostenschätzung (1,1 Milliarden Euro) für einen langjährigen Weiterbetrieb des
Flughafens Tegel erfolgte bei Unterstelung einer dauerhaften Fortführung des Flugbetriebs
am Flughafenstandort TXL. Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden aufgrund
des Instandhaltungsrückstaus nach Dringlichkeit priorisiert.
Frage 7:
Welche von den o.g. rund 60 Maßnahmen wurden bereits in Auftrag gegeben, weil sie unverzichtbar waren?
Antwort zu 7.:
Für das Jahr 2018 sind ausschließlich Maßnahmen im Rahmen der Regelinstandhaltung
und in der Umsetzung des Projektes Betriebssicherung TXL geplant.
Frage 8:
Bitte ggf. Einzelmaßnahmen mit ihrem Investitionsbetrag und dem Zeitpunkt ihrer Fertigstellung auflisten.
Antwort zu 8.:
Die FBB wird erst nach entsprechender Beschlussfassung der Gesellschafter eine
Priorisierung der Maßnahmen vornehmen. Ob das möglich ist, kann derzeit nicht
verlässlich eingeschätzt werden.
3
Frage 9:
Ab welchem Datum haben die Anwohner von TXL einen Anspruch auf weiteren Schallschutz?
Antwort zu 9.:
Der Anspruch auf Schallschutz ist durch den Gesetzgeber gem. § 9 Gesetz zum Schutz
gegen Fluglärm (FluLärmG) normiert. Unter Beachtung der festgelegten äquivalenten
Dauerschallpegel als Schwellenwert und der daraus resultierenden Fristenregelung ergibt
sich für Anwohnerinnen und Anwohner des Verkehrsflughafens Berlin Tegel ein Anspruch
gegenüber dem Flugplatzhalter frühestens ab dem 01.01.2020 im Sinne des Gesetzes.
Frage 10:
Welches Betriebskonzept (Jährliche Flüge, Spitzenwerte pro Tag) und welcher Flugzeugmix wurden bei der
derzeitigen Begutachtung des Lärmschutzes zugrunde gelegt?
Antwort zu 10:
Grundlage des sog. Datenerfassungssystems (DES) soll das Verkehrsaufkommen des
Verkehrsflughafen Berlin-Tegel im Jahr 2016 bilden, das in einem Zeithorizont von 10
Jahren jährlich um 2% (entsprechend der durchschnittlichen Wachstumsrate der
Flugbewegungen der letzten drei Jahre) ansteigt.
Frage 11:
Wurden die Flugzeuge der neueren Generation wie A320neo, 737max, A350, B787 einbezogen?
Antwort zu 11.:
Sofern die Luftfahrzeugmuster Teil der Verkehrsprognose sind, werden sie auch im DES
berücksichtigt.
Frage 12:
Welches Zieldatum verfolgt der Senat für die Fertigstellung weiterer Schallschutzmaßnahmen?
Antwort zu 12.:
Die Fristenregelung ergibt sich aus § 9 FluLärmG. Demnach entsteht der Anspruch mit
Beginn des sechsten Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs. Falls in der Tag-
Schutzzone 1 der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel LAeq Tag
den Wert von 70 dB(A) übersteigt, entsteht ein sofortiger Anspruch mit der Festsetzung
des Lärmschutzbereichs. Gleiches gilt für die Nacht-Schutzzone, falls der durch Fluglärm
hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel LAeq Nacht den Wert von 60 dB(A)
übersteigt. Zur Zahlung ist gem. § 12 Abs. 1 FluLärmG der Flugplatzhalter verpflichtet.
Berlin, den 22.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz