www.berlin.de
Frage 1:
Wie viele staatliche #Zuschüsse in welcher Höhe erhielt die BVG im Jahre 2016 und 2015 vom Land Berlin?
Antwort zu 1:
Die #Zahlungen des Landes Berlin an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) können der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Dabei handelt es sich nur zum Teil um echte Zuschüsse im Sinne des Steuerrechts (insbesondere bei Investitionen). Bei den Zahlun-gen für Verkehrsleistungen auf Grundlage des #Verkehrsvertrages handelt es sich um ein #Leistungstauschverhältnis, bei dem der öffentlichen Leistung eine definierte Gegenleistung (Erbringung von Verkehrsleistungen) gegenübersteht. Gleiches gilt für Tarifersatzleistun-gen. Kapitel/Titel Bezeichnung Ist 2016 (T€) Ist 2015 (T€)
Bestellung von Verkehrsleistungen
0730/54045
Leistungen des innerstädtischen ÖPNV
302.800
287.200
Tarifersatzleistungen
0730/68213
Zuschuss an die BVG für sonstige betriebsfremde Leistungen (gemeinwirtschaftliche Leistung der BVG im Ausbildungsverkehr)
72.000
64.700
1330/68212
Ersatz von Fahrgeldausfällen an die BVG (Schwerbehindertenfreifahrt)
33.223
35.800
2
Kapitel/Titel Bezeichnung Ist 2016 (T€) Ist 2015 (T€)
1330/68213
Zuschuss an die BVG für sonstige betriebsfremde Leistungen (ermäßigtes Schülerticket, Berlin Ticket S, Erstattung Ruhegeldzahlungen)
43.421
40.700
Investitionen und Begleitmaßnahmen
0730/89102
Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV (nur BVG)
228.588
232.800
0730/89103
Zuschüsse an die Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft
–
–
2920/89112
Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau v. Straßenbahnhaltestellen
–
–
2920/89113
Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
–
–
8910/80005
Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA) Kleinprofilfahrzeuge IK
–
43.300
Sonstiges
1330/66123
Schuldendienst für Darlehen an die BVG
–
5.600
Zahlungen an die BVG 680.032 710.100
Frage 2:
Wieviel Gewinn/Verlust erwirtschaftete die BVG im Jahr 2016 und 2015?
Antwort zu 2:
Ausweislich der entsprechenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 betrug das Jahresergebnis:
2016 (T€) 2015 (T€)
BVG Konzern
11.681
18.291
BVG AöR
11.247
17.515
Die jeweiligen Jahresüberschüsse wurden auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag saldiert.
Frage 3:
Wie hoch waren die Gesamtaufwendungen der BVG für den öffentlichen Nahverkehr im Jahr 2016 und 2015?
3
Antwort zu 3:
Alle Tätigkeiten der BVG AöR und ihrer verbundenen Unternehmen dienen direkt oder indirekt dem öffentlichen Nahverkehr:
Geschäftszweck der BVG ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr insbesondere für Berlin mit Omnibussen, Straßenbahnen und Bahnen besonderer Art, das Betreiben von Fährverkehr auf den Berliner Gewässern sowie eines Omnibus-Ausflugs- und Sonderverkehrs einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen und die Durchführung von Werbung an, auf und in den Verkehrsanlagen und Verkehrsmitteln sowie auf öffent-lichem Straßenland. Darüber hinaus vermietet die BVG mit ihren Tochtergesellschaften Geschäftsräume in Verkehrsanlagen sowie auf öffentlichem Straßenland.
Insbesondere die BVG AöR ist mit dem Kerngeschäft der Verkehrserbringung befasst, die Schwerpunkte der sieben im Konzern konsolidierten Unternehmen und zwei Beteiligungen liegen bei Personalgestellung, Betrieb des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), Verkehrs-werbung und Vermietung von Räumlichkeiten, Bau der U5, Finanzierung von Fahrzeug-beschaffungen, Sonder- und Ausflugsverkehren und Verkehrsplanung.
Die Aufwendungen betragen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt:
2016 (T€) 2015 (T€)
BVG Konzern
1.325.669
1.275.933
BVG AöR
1.318.119
1.268.310
Frage 4:
Wie hoch wären die Kosten für das Land Berlin bei Bereitstellung eines kostenlosen Nahverkehrs für alle Nutzer von Verkehrsmitteln der BVG?
Antwort zu 4:
Modellrechnungen hierzu sind uns nicht bekannt.
Die kassentechnischen Einnahmen für das Land Berlin (im Bereich Berlin AB) betrugen 2016 ca. 904 Mio. Euro (ohne Semestertickets). Diese Summe müsste mindestens zusätzlich zu den bisher schon zu leistenden Zahlungen für den Öffentlichen Personen-nahverkehr (ÖPNV, dies schließt den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit ein) vom Landeshaushalt aufgebracht werden, da ggf. gegenzurechnende Entlastungen durch Einsparung bei Vertriebskosten von zusätzlichen Maßnahmen u.a. zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Stabilisierung des Betriebs aufgebraucht bzw. sogar überschritten werden.
Würde ein Konzept des Nulltarifs in Berlin tatsächlich umgesetzt werden, würden sich die Kosten voraussichtlich aber nicht nur in der Kompensation wegfallender Fahrgelderlöse erschöpfen, es würden erhebliche Maßnahmen zur Ausweitung des ÖPNV-Angebots nötig. Bisherige Erfahrungen in verschiedenen Städten zeigen, dass sich die Fahrgast-zahlen mindestens um den Faktor 2 erhöhen. Dies würde insbesondere bereits jetzt schon stark nachgefragte und gut ausgelastete Korridore und Zeiten betreffen. Angesichts des in Berlin heute in der Hauptverkehrszeit häufig an der Auslastungsgrenze verkehrenden ÖPNV würde schon eine Verdoppelung der rund 1,44 Mrd. Fahrgäste pro Jahr (2016) sehr umfangreiche Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur erfordern.
4
Insofern müsste hier erst im Infrastrukturbereich Vorsorge getroffen werden bevor tarifliche Entscheidungen zu treffen sind.
Frage 5:
Hat die Senatsverwaltung Kenntnis von einer Modellrechnung, die die finanziellen Synergien im Bereich Straßeninfrastruktur/Umweltschäden darstellt, welche bei Einführung des kostenlosen Nahverkehrs entstehen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 20.11.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz