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Frage 1:
Wie ist der aktuelle #Planungsstand des avisierten Umbaus der #Berliner Allee (OT Weißensee)?
Frage 2:
Wie weit sind die Gespräche mit dem Bund, welcher für die Bundesstraße #B2 zuständig ist, seitens der
Senatsverwaltung?
Frage 3:
Welche baulichen Maßnahmen sind konkret geplant?
Antwort zu 1 – 3:
Die im Ortsteil #Weißensee als Berliner Allee geführte B 2 (d.h. zwischen Lehder Str. /
Gürtelstr. und Nachtalbenweg) ist eine Bundesstraße, für die nach den Regelungen des §
5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Gemeinde Berlin der Träger der
Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrt ist. Aus diesem Grund liegt die Zuständigkeit für
bauliche Maßnahmen ausschließlich bei der Gemeinde Berlin.
Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
Abschnitt von #Pistoriusstraße bis #Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften
Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
eine Neugestaltung des gesamten Straßenraumes vorgenommen.
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Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/#Machbarkeitsuntersuchung in der
Vorbereitung. Im Rahmen dieser Untersuchung findet ein Abwägungsprozesses statt. Im
Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung des
Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden Defizite weitestgehend
abzubauen.
Frage 4:
Wie werden in den Planungen zum Straßenumbau die Belange von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern
sowie Fußgängerinnen und Fußgänger berücksichtigt?
Frage 5:
Wie wird die neue Aufteilung der Straßenfläche auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmer aussehen?
Antwort zu 4 – 5:
Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
zu berücksichtigen.
Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehre wird unter
Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche
sorgfältig abgewogen.
Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Lärmemission an der Berliner Allee zu verringern?
Antwort zu 6:
Die Notwendigkeit von Lärmminderungsmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen sowie
deren Umfang und konkrete Ausbildung wird im Zuge des Planungsprozesses ermittelt.
Die Ergebnisse diesbezüglicher Untersuchungen werden unter Zugrundelegung der
Flächenverfügbarkeit sowie der technischen Machbarkeit vorgeschlagener Maßnahmen in
den weiterführenden Planungen zur Erneuerung der Berliner Allee berücksichtigt.
Konkrete Maßnahmen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Frage 7:
Inwiefern wurden die Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen zur Umgestaltung der Berliner Allee
einbezogen?
Antwort zu 7:
Eine Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner der Berliner Allee fand bisher nicht
statt, da noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und
zu Zwischenergebnissen voraussichtlich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber hinaus beinhaltet der
Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in den einzelnen
Planungsphasen.
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Frage 8:
Soll das Kopfsteinpflaster auf der Berliner Allee zwischen Gehringstraße und Feldtmannstraße/Nüßlerstraße
durch eine Asphaltfahrbahn ersetzt werden?
Antwort zu 8:
Straßenbaulastträger und damit zuständig für die Straßenunterhaltung ist das Straßenund
Grünflächenamt Pankow. Nach Information des Straßen- und Grünflächenamt liegt für
die Sanierung dieses Straßenabschnittes keine erhöhte technische Notwendigkeit und
damit keine Priorisierung im Straßensanierungsprogramm des Bezirkes vor. Auch im
Rahmen der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen besteht aufgrund der kaum
anliegenden Wohnbebauung keine dringende Notwendigkeit zur Veränderung der
Fahrbahndeckschicht in diesem Straßenabschnitt.
Frage 9:
Ab wann ist mit einem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Wann sollen diese abgeschlossen werden?
Antwort zu 9:
Angaben zu Ausführungsterminen der Baumaßnahme können unter Berücksichtigung des
aktuellen Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses
zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Berlin, den 19.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz