http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/mit-der-bahn-bequem-zum-138-baumbluetenfest-nach-werder/1277503.html
Gäste des #Baumblütenfestes können auch in diesem Jahr das Auto stehen lassen, um sicher und stressfrei mit der Bahn nach #Werder (Havel) zu gelangen. Im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg fährt DB Regio Nordost während des Baumblütenfestes (29. April bis 7. Mai) neben dem regulären Angebot zusätzliche Züge. Die #Sonderfahrpläne von DB Regio sind in der Fahrinfo unter VBB.de, bahn.de oder mobil in der VBB-App Bus&Bahn und im DB-Navigator abrufbar.
Aufgrund der zu erwartenden sehr hohen Fahrgastnachfrage werden an den beiden kommenden Wochenenden sowie am 1. Mai für die An- und Abreise nach Werder (Havel) zusätzliche Züge auf der Regionalexpresslinie #RE1 eingesetzt. Tagsüber fahren zweistündlich zusätzliche Züge ab Berlin Zoologischer Garten nach Werder (Havel) und zurück. Im Abendverkehr ab 22 Uhr gibt es fünf zusätzliche Züge zur Rückreise ab Werder (Havel) bis Berlin Zoologischer Garten. Die Regionalbahnlinie RB22 wird an diesen Tagen nach Werder (Havel) umgeleitet und hält nicht in Golm. Fahrgäste von und nach Golm können die Regionalbahnlinie RB21 und die Buslinien 605 und 606 nutzen.
Tarifinformationen: Werder (Havel) liegt im VBB-Tarifbereich Berlin, Teilbereich C bzw. Potsdam, Teilbereich C. Es gelten VBB-Fahrausweise der Tarifbereiche Berlin / Potsdam BC und ABC. Inhaber von VBB-Fahrausweisen Berlin AB benötigen zusätzlich je Person und Fahrt einen Anschlussfahrausweis für die Hin- und Rückfahrt. Es wird empfohlen, die Tickets für die Hin- und Rückfahrt zusammen, zum Beispiel die 4-Fahrten-Karten für Berlin BC/ABC oder eine Tageskarte zu kaufen. Im Bahnhof Werder (Havel) werden zwar zusätzliche Kaufmöglichkeiten angeboten, erfahrungsgemäß erwerben aber kurz vor der Zugabfahrt viele Reisende noch einen Fahrausweis, so dass es zu Wartezeiten kommen kann. Ticket-Tipp: Das Brandenburg-Berlin-Ticket kann montags bis freitags ab 9 Uhr, an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig und jeweils bis zum Folgetag, 3 Uhr, für die An- und Abreise von bis zu fünf Personen genutzt werden.