Radverkehr: Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr

 

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung: Der bundeseinheitliche Bußgeldkata- log der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahr- verbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung) sieht für die in der Ziffer 4 beschriebenen Fehlverhaltensweisen je nach Qualität des Verstoßes teils mehrere Tatbestände vor, die im Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt wurden.

 

Wie viele Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils angezeigt worden?

 

a)InvielendieserFälleisteinErmittlungsverfah-ren

b)einTatverdächtigerermitteltGründederdafür?WelcheMaßnahmenalsumdieindiesemBereich-StraftatendurchVerkehrsteilneh-einemMotorrad-zu

 

Zu 1. und 1. a): In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind weder die Daten zu Tatmitteln, wie z. B. Fahrräder, noch Tatverdächtige als Verkehrsteilnehmende auswert- bar. Deshalb stehen valide Daten zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung.

 

Zu 1. b): Eine Kennzeichnung von Fahrrädern, wie sie indirekt aus dem letzten Satz der Frage hervorgeht, kommt aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht in Betracht und wird nicht als geeignete Maßnahme eingeschätzt, um die Aufklärungsquote bei Straftaten, die durch Verkehrsteil- nehmende mit einem Fahrrad begangen worden sein sol- len, zu erhöhen.

Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahr- räder wird bei Abwägung aller Argumente von Bund und Ländern als nicht vertretbar eingeschätzt.

 

Der notwendige Verwaltungsaufwand und auch die Belastung der Fahrradhaltenden bzw. -führenden stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen.

 

 

In wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängern wa- ren in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Fahrradfahrer involviert?

 

 

 

Zu 2.:

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Unfälle

468

444

426

473

469

420

2.700

 

 

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin – bitte geschlüsselt nach Bezirken – eingeleitet worden?

 

 

 

 

 

 

 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

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Zu 3.:

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Charlottenburg- Wilmersdorf

2.547

2.940

3.295

3.653

2.992

1.760

17.187

Friedrichshain- Kreuzberg

3.053

3.699

3.785

4.234

3.559

3.412

21.742

Lichtenberg

911

1.553

1.459

2.407

1.449

777

8.556

Marzahn-Hellersdorf

163

778

725

796

812

496

3.770

Mitte

6.294

5.896

5.903

8.749

10.253

8.544

45.639

Neukölln

1.065

1.835

2.149

1.919

1.573

1.170

9.711

Pankow

3.254

4.150

3.243

3.385

3.379

1.967

19.378

Reinickendorf

478

877

756

705

421

509

3.746

Spandau

563

1.477

1.365

1.216

1.170

1.311

7.102

Steglitz-Zehlendorf

1.542

1.982

2.160

1.697

1.807

1.155

10.343

Tempelhof-Schöneberg

1.447

2.068

2.170

2.403

2.152

1.257

11.497

Treptow-Köpenick

296

2.259

2.064

1.730

1.378

748

8.475

unbekannt

200

132

120

129

196

89

866

Gesamt

21.813

29.646

29.194

33.023

31.141

23.195

168.012

 

 

 

Wie viele Verfahren entfielen jeweils auf die fol- genden Ordnungswidrigkeiten?

 

Nichtbenutzung  des  vorhandenen,  beschilderten Radwegs

 

b)beschilderten Radweges Richtung

 

c)Einbahnstraßeinvorgeschrie-benerFahrtrichtung

 

d)freigegebenenFußgängerzoneoder

 

e)eineroderGehwegsmitalsSchrittgeschwindig-

 

f)AufGeh-Radweg

 

g)einesodersperrtenBereichs

 

h)TrotzSchutzstreifenmarkierungderrechtenSeite

 

i)beimdirektenoderindirektenLinksabbiegen

 

j)unddabeianderebehindert

 

Freihändig fahren

 

l)BeförderungeinesKindeseinemFahrradohneSicherheitsvorrichtungen

 

m)Beförderung 7JahrealtenPersonnemeinsitzigenoderAnhänger

 

n)Rückstrahler)oderbetriebsbereit

 

o)trotzoderSichtbenutztoder

 

p)oderKlingelentsprechendenVor-vorhandenoderbetriebsbereit

 

q) dadurch wesentlichbeeinträchtigt

 

r)Haltgebotoderandere Polizei-beamtenbeachtet

 

s)BenutzungeinesMobiltelefons(ohneFreisprech-

 

t)MissachtungdesRotlichtsder

 

u)DiebereitslängeralsSekunderot

 

v)trotzHalb-Schrankeüberquert

 

w)Fußgängern(Zebrastreifen)dasÜberquerenermöglicht

 

x)Inzugelassenem

 

y)FahrzeugobwohldasGehördurcheinrät

 

 

 

Zu 4.: a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschil- derten Radwegs

 

Anmerkung: Im Zuge der Aktualisierung straßenver- kehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Mai 2014  wurde zum  Teil  auch  die  Formatierung  der  Tatbestände  des

 

Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst, so dass für den Zeitraum 2011 – 2016 system- bedingt zwei Recherchen notwendig waren. Dies begrün- det die zweifache Darstellung der jeweiligen Tatbestände.

 

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)

 

 

7

 

 

7

 

 

11

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

26

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)

 

 

1

 

 

4

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

7

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (bis 01.05.2014)

 

337

 

416

 

400

 

125

 

0

 

0

 

1.278

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (bis 01.05.2014)

 

 

14

 

 

14

 

 

16

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

45

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

18

 

 

39

 

 

20

 

 

77

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

3

 

 

1

 

 

6

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

17

 

 

28

 

 

27

 

 

72

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (ab 01.05.2014)

 

0

 

0

 

0

 

277

 

579

 

391

 

1.247

Gesamt

359

441

429

441

649

439

2.758

 

 

Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zu- gelassener Richtung

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten dadurch Andere.

 

6

 

26

 

12

 

6

 

0

 

0

 

50

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und gefährdeten dadurch Andere.

 

1

 

7

 

6

 

3

 

0

 

0

 

17

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und behinderten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

10

 

 

8

 

 

19

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

2

 

 

4

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

21

 

 

930

 

 

517

 

 

1.468

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

7

 

 

84

 

 

73

 

 

164

Sie  befuhren  den  Radweg  in  nicht zulässiger Richtung.

733

2.498

2.345

829

0

0

6.405

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall.

 

290

 

256

 

233

 

48

 

0

 

0

 

827

Gesamt

1.030

2.787

2.596

915

1.026

600

8.954

 

 

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschrie- bener Fahrtrichtung

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere.

 

0

 

1

 

7

 

2

 

0

 

2

 

12

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere.

 

0

 

1

 

2

 

0

 

0

 

0

 

3

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

 

348

 

113

 

69

 

77

 

54

 

33

 

694

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.

 

3

 

2

 

7

 

9

 

10

 

7

 

38

Gesamt

351

117

85

88

64

42

747

 

 

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.

 

255

 

367

 

161

 

197

 

193

 

103

 

1.276

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.

 

153

 

187

 

214

 

152

 

101

 

74

 

881

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.

3.376

7.575

7.231

7.838

7.245

4.432

37.697

Gesamt

3.784

8.129

7.606

8.187

7.539

4.609

39.854

 

 

Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit

 

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren auf einem Gehweg/in einer Fußgängerzone mit zugelasse- nem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

 

1

 

 

Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg/getrennten Rad- und Gehweg mit zugelassenem Fahr- zeugverkehr ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder ge- sperrten Bereichs

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

2

 

 

7

 

 

2

 

 

2

 

 

1

 

 

14

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

1

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

6

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.

 

174

 

104

 

299

 

251

 

187

 

172

 

1.187

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer       den      Fußgängerbereich,

1

0

0

2

0

1

4

 

 

obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.

 

 

 

 

 

 

 

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und behinder- ten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

9

 

 

10

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und gefährde- ten dadurch Andere.

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

2

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.

 

46

 

33

 

49

 

14

 

18

 

5

 

165

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

2

 

 

0

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

8

Gesamt

227

141

356

273

210

189

1.396

 

 

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und behin- derten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

4

 

 

0

 

 

8

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und gefähr- deten dadurch Andere.

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

2

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten.

 

16

 

14

 

12

 

17

 

21

 

12

 

92

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

6

 

 

6

 

 

8

 

 

8

 

 

13

 

 

44

Gesamt

22

20

18

27

34

25

146

 

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie  benutzten  beim  Linksabbiegen die Sperrfläche.

2

1

0

2

0

0

5

Sie  benutzten  beim  Linksabbiegen die Sperrfläche. Es kam zum Unfall.

0

0

0

1

0

0

1

Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

 

0

 

0

 

2

 

0

 

0

 

0

 

2

Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung.

 

0

 

0

 

1

 

2

 

1

 

21

 

25

Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung. Es kam zum Unfall.

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

 

2

Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.

 

1

 

2

 

3

 

2

 

0

 

3

 

11

Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.

 

1

 

2

 

0

 

1

 

1

 

2

 

7

Gesamt

5

5

6

8

2

27

53

 

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

 

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer / Mofafahrerin bzw. Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere.

 

4

 

1

 

4

 

2

 

1

 

1

 

13

 

 

Freihändig fahren

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren freihändig.

38

66

52

91

57

56

360

 

 

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.

 

20

 

22

 

15

 

18

 

31

 

14

 

120

 

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf ei- nem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beförderten auf einem einsitzi- gen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person.

 

19

 

15

 

19

 

22

 

16

 

19

 

110

Sie beförderten hinter einem Fahr- rad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern einge- richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

1

Gesamt

19

15

19

23

16

19

111

 

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war.

 

370

 

287

 

291

 

485

 

300

 

248

 

1.981

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war und gefährdeten dadurch Andere.

 

0

 

0

 

1

 

1

 

1

 

2

 

5

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall.

 

11

 

17

 

23

 

23

 

27

 

12

 

113

Gesamt

381

304

315

509

328

262

2.099

 

 

Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Es kam zum Unfall.

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Sie ge- fährdeten dadurch Andere.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten.

 

46

 

61

 

51

 

40

 

38

 

42

 

278

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen,  obwohl  es  die  Sichtver-

 

17

 

13

 

7

 

21

 

10

 

11

 

79

 

 

hältnisse  erforderten.  Es  kam  zum Unfall.

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

66

74

58

61

48

53

360

 

 

Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vor- schriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten ein Fahrrad unter Ver- stoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.

 

267

 

212

 

147

 

388

 

213

 

168

 

1.395

Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.

 

97

 

49

 

49

 

212

 

167

 

85

 

659

Gesamt

364

261

196

600

380

253

2.054

 

 

Fahrzeug  nicht  vorschriftsmäßig,  dadurch  Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.

 

61

 

53

 

51

 

83

 

69

 

79

 

396

Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

0

 

 

0

 

 

3

 

 

1

 

 

2

 

 

9

Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.

 

 

3

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

4

Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb ge- nommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

3

Gesamt

69

54

51

86

70

82

412

 

 

Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beachteten als Führerin bzw. Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.

 

 

33

 

 

37

 

 

35

 

 

40

 

 

27

 

 

42

 

 

214

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten anlässlich einer Ver- kehrskontrolle oder Verkehrserhe- bung.

 

 

14

 

 

14

 

 

29

 

 

31

 

 

29

 

 

22

 

 

139

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.

 

12

 

16

 

11

 

8

 

9

 

7

 

63

 

 

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten. Es kam zum Unfall.

 

0

 

1

 

1

 

0

 

0

 

0

 

2

Sie befolgten nicht das Zeichen der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.

 

6

 

2

 

4

 

1

 

5

 

3

 

21

Sie befolgten nicht die Anweisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrs- erhebung.

 

 

10

 

 

7

 

 

7

 

 

8

 

 

7

 

 

8

 

 

47

Sie befolgten nicht die verkehrsre- gelnde Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten.

 

2

 

5

 

1

 

4

 

3

 

6

 

21

Sie befolgten nicht die Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.

 

43

 

36

 

34

 

42

 

36

 

32

 

223

Gesamt

120

118

122

134

116

120

730

 

 

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprech- einrichtung)

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer verbotswidrig ein Mobil- telefon, indem sie hierfür das Mo- biltelefon aufnahmen oder hielten.

 

1.063

 

1.371

 

1.365

 

1.914

 

1.891

 

1.705

 

9.309

 

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das auch für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichen- anlage für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger.

 

 

457

 

 

609

 

 

561

 

 

768

 

 

689

 

 

453

 

 

3.537

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten dadurch Andere.

 

40

 

28

 

25

 

46

 

42

 

28

 

209

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

 

5.706

 

7.896

 

8.332

 

10.384

 

10.207

 

8.332

 

50.857

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.

 

206

 

182

 

211

 

188

 

213

 

180

 

1.180

Gesamt

6.409

8.715

9.129

11.386

11.151

8.993

55.783

 

 

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

 

 

44

 

 

50

 

 

52

 

 

62

 

 

45

 

 

39

 

 

292

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekun- de an.

 

 

4.104

 

 

4.517

 

 

4.541

 

 

5.060

 

 

4.613

 

 

3.144

 

 

25.979

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte be- reits länger als 1 Sekunde an.

 

 

9

 

 

6

 

 

12

 

 

12

 

 

15

 

 

10

 

 

64

Gesamt

4.157

4.573

4.605

5.134

4.673

3.193

26.335

 

 

Bahnübergang trotz geschlossener Halb-Schranke überquert

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie überquerten als nichtmotori- sierte Verkehrsteilnehmerin bzw. nichtmotorisierter Verkehrsteil- nehmer den Bahnübergang trotz geschlossener                            Schran- ke/Halbschranke.

 

 

3

 

 

3

 

 

1

 

 

4

 

 

4

 

 

1

 

 

16

 

 

Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

 

1

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

1

 

 

 

2

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte.

 

 

4

 

 

1

 

 

3

 

 

4

 

 

2

 

 

4

 

 

18

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte. Es kam zum Unfall.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

1

Gesamt

5

1

3

4

2

6

21

 

 

< >In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie gefährdeten als Radfahrerin bzw. Radfahrer in einem Fußgän- gerbereich, in dem Fahrzeugver- kehr zugelassen war, eine Fußgän- gerin bzw. einen Fußgänger.

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

< >Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Ge- rät beeinträchtigt war

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten das Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträch- tigt war.

 

153

 

92

 

82

 

65

 

66

 

54

 

512

< >Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem Senat zu einzelnen der vorgenannten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb erachtet der Senat es bei einer vom Senat gewünschten Zunahme des Radverkehrs nicht für notwendig, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchem Ausmaß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Radfahrer gefährdet wird?Zu 5.: Entfällt.

Berlin, den 30. März 2017

 

In Vertretung Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)