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Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Der bundeseinheitliche Bußgeldkata- log der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahr- verbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung) sieht für die in der Ziffer 4 beschriebenen Fehlverhaltensweisen je nach Qualität des Verstoßes teils mehrere Tatbestände vor, die im Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt wurden.
Wie viele Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils angezeigt worden?
a)InvielendieserFälleisteinErmittlungsverfah-ren
b)einTatverdächtigerermitteltGründederdafür?WelcheMaßnahmenalsumdieindiesemBereich-StraftatendurchVerkehrsteilneh-einemMotorrad-zu
Zu 1. und 1. a): In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind weder die Daten zu Tatmitteln, wie z. B. Fahrräder, noch Tatverdächtige als Verkehrsteilnehmende auswert- bar. Deshalb stehen valide Daten zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung.
Zu 1. b): Eine Kennzeichnung von Fahrrädern, wie sie indirekt aus dem letzten Satz der Frage hervorgeht, kommt aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht in Betracht und wird nicht als geeignete Maßnahme eingeschätzt, um die Aufklärungsquote bei Straftaten, die durch Verkehrsteil- nehmende mit einem Fahrrad begangen worden sein sol- len, zu erhöhen.
Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahr- räder wird bei Abwägung aller Argumente von Bund und Ländern als nicht vertretbar eingeschätzt.
Der notwendige Verwaltungsaufwand und auch die Belastung der Fahrradhaltenden bzw. -führenden stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen.
In wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängern wa- ren in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Fahrradfahrer involviert?
Zu 2.:
Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Unfälle
468
444
426
473
469
420
2.700
Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin – bitte geschlüsselt nach Bezirken – eingeleitet worden?
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Zu 3.:
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf
2.547
2.940
3.295
3.653
2.992
1.760
17.187
Friedrichshain- Kreuzberg
3.053
3.699
3.785
4.234
3.559
3.412
21.742
Lichtenberg
911
1.553
1.459
2.407
1.449
777
8.556
Marzahn-Hellersdorf
163
778
725
796
812
496
3.770
Mitte
6.294
5.896
5.903
8.749
10.253
8.544
45.639
Neukölln
1.065
1.835
2.149
1.919
1.573
1.170
9.711
Pankow
3.254
4.150
3.243
3.385
3.379
1.967
19.378
Reinickendorf
478
877
756
705
421
509
3.746
Spandau
563
1.477
1.365
1.216
1.170
1.311
7.102
Steglitz-Zehlendorf
1.542
1.982
2.160
1.697
1.807
1.155
10.343
Tempelhof-Schöneberg
1.447
2.068
2.170
2.403
2.152
1.257
11.497
Treptow-Köpenick
296
2.259
2.064
1.730
1.378
748
8.475
unbekannt
200
132
120
129
196
89
866
Gesamt
21.813
29.646
29.194
33.023
31.141
23.195
168.012
Wie viele Verfahren entfielen jeweils auf die fol- genden Ordnungswidrigkeiten?
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs
b)beschilderten Radweges Richtung
c)Einbahnstraßeinvorgeschrie-benerFahrtrichtung
d)freigegebenenFußgängerzoneoder
e)eineroderGehwegsmitalsSchrittgeschwindig-
f)AufGeh-Radweg
g)einesodersperrtenBereichs
h)TrotzSchutzstreifenmarkierungderrechtenSeite
i)beimdirektenoderindirektenLinksabbiegen
j)unddabeianderebehindert
Freihändig fahren
l)BeförderungeinesKindeseinemFahrradohneSicherheitsvorrichtungen
m)Beförderung 7JahrealtenPersonnemeinsitzigenoderAnhänger
n)Rückstrahler)oderbetriebsbereit
o)trotzoderSichtbenutztoder
p)oderKlingelentsprechendenVor-vorhandenoderbetriebsbereit
q) dadurch wesentlichbeeinträchtigt
r)Haltgebotoderandere Polizei-beamtenbeachtet
s)BenutzungeinesMobiltelefons(ohneFreisprech-
t)MissachtungdesRotlichtsder
u)DiebereitslängeralsSekunderot
v)trotzHalb-Schrankeüberquert
w)Fußgängern(Zebrastreifen)dasÜberquerenermöglicht
x)Inzugelassenem
y)FahrzeugobwohldasGehördurcheinrät
Zu 4.: a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschil- derten Radwegs
Anmerkung: Im Zuge der Aktualisierung straßenver- kehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Mai 2014 wurde zum Teil auch die Formatierung der Tatbestände des
Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst, so dass für den Zeitraum 2011 – 2016 system- bedingt zwei Recherchen notwendig waren. Dies begrün- det die zweifache Darstellung der jeweiligen Tatbestände.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)
7
7
11
1
0
0
26
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)
1
4
2
0
0
0
7
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (bis 01.05.2014)
337
416
400
125
0
0
1.278
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (bis 01.05.2014)
14
14
16
1
0
0
45
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)
0
0
0
18
39
20
77
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)
0
0
0
2
3
1
6
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (ab 01.05.2014)
0
0
0
17
28
27
72
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (ab 01.05.2014)
0
0
0
277
579
391
1.247
Gesamt
359
441
429
441
649
439
2.758
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zu- gelassener Richtung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten dadurch Andere.
6
26
12
6
0
0
50
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und gefährdeten dadurch Andere.
1
7
6
3
0
0
17
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und behinderten dadurch Andere.
0
0
0
1
10
8
19
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und gefährdeten dadurch Andere.
0
0
0
0
2
2
4
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war.
0
0
0
21
930
517
1.468
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.
0
0
0
7
84
73
164
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung.
733
2.498
2.345
829
0
0
6.405
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall.
290
256
233
48
0
0
827
Gesamt
1.030
2.787
2.596
915
1.026
600
8.954
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschrie- bener Fahrtrichtung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere.
0
1
7
2
0
2
12
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere.
0
1
2
0
0
0
3
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
348
113
69
77
54
33
694
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.
3
2
7
9
10
7
38
Gesamt
351
117
85
88
64
42
747
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.
255
367
161
197
193
103
1.276
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.
153
187
214
152
101
74
881
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
3.376
7.575
7.231
7.838
7.245
4.432
37.697
Gesamt
3.784
8.129
7.606
8.187
7.539
4.609
39.854
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren auf einem Gehweg/in einer Fußgängerzone mit zugelasse- nem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
0
0
0
0
0
1
1
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg/getrennten Rad- und Gehweg mit zugelassenem Fahr- zeugverkehr ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.
0
0
0
0
0
0
0
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder ge- sperrten Bereichs
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.
0
2
7
2
2
1
14
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.
2
0
1
2
1
0
6
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.
174
104
299
251
187
172
1.187
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich,
1
0
0
2
0
1
4
obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und behinder- ten dadurch Andere.
0
0
0
0
1
9
10
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und gefährde- ten dadurch Andere.
1
0
0
0
0
1
2
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.
46
33
49
14
18
5
165
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.
3
2
0
2
1
0
8
Gesamt
227
141
356
273
210
189
1.396
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und behin- derten dadurch Andere.
2
0
0
2
4
0
8
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und gefähr- deten dadurch Andere.
1
0
0
0
1
0
2
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten.
16
14
12
17
21
12
92
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.
3
6
6
8
8
13
44
Gesamt
22
20
18
27
34
25
146
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche.
2
1
0
2
0
0
5
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche. Es kam zum Unfall.
0
0
0
1
0
0
1
Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
0
0
2
0
0
0
2
Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung.
0
0
1
2
1
21
25
Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung. Es kam zum Unfall.
1
0
0
0
0
1
2
Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.
1
2
3
2
0
3
11
Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.
1
2
0
1
1
2
7
Gesamt
5
5
6
8
2
27
53
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer / Mofafahrerin bzw. Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere.
4
1
4
2
1
1
13
Freihändig fahren
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren freihändig.
38
66
52
91
57
56
360
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.
20
22
15
18
31
14
120
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf ei- nem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beförderten auf einem einsitzi- gen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person.
19
15
19
22
16
19
110
Sie beförderten hinter einem Fahr- rad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern einge- richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person.
0
0
0
1
0
0
1
Gesamt
19
15
19
23
16
19
111
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war.
370
287
291
485
300
248
1.981
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war und gefährdeten dadurch Andere.
0
0
1
1
1
2
5
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall.
11
17
23
23
27
12
113
Gesamt
381
304
315
509
328
262
2.099
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren.
0
0
0
0
0
0
0
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Es kam zum Unfall.
1
0
0
0
0
0
1
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Sie ge- fährdeten dadurch Andere.
0
0
0
0
0
0
0
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere.
2
0
0
0
0
0
2
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten.
46
61
51
40
38
42
278
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver-
17
13
7
21
10
11
79
hältnisse erforderten. Es kam zum Unfall.
Gesamt
66
74
58
61
48
53
360
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vor- schriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten ein Fahrrad unter Ver- stoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.
267
212
147
388
213
168
1.395
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.
97
49
49
212
167
85
659
Gesamt
364
261
196
600
380
253
2.054
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
61
53
51
83
69
79
396
Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall.
3
0
0
3
1
2
9
Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.
3
1
0
0
0
0
4
Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb ge- nommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.
2
0
0
0
0
1
3
Gesamt
69
54
51
86
70
82
412
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beachteten als Führerin bzw. Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.
33
37
35
40
27
42
214
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten anlässlich einer Ver- kehrskontrolle oder Verkehrserhe- bung.
14
14
29
31
29
22
139
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.
12
16
11
8
9
7
63
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten. Es kam zum Unfall.
0
1
1
0
0
0
2
Sie befolgten nicht das Zeichen der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.
6
2
4
1
5
3
21
Sie befolgten nicht die Anweisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrs- erhebung.
10
7
7
8
7
8
47
Sie befolgten nicht die verkehrsre- gelnde Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten.
2
5
1
4
3
6
21
Sie befolgten nicht die Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.
43
36
34
42
36
32
223
Gesamt
120
118
122
134
116
120
730
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprech- einrichtung)
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer verbotswidrig ein Mobil- telefon, indem sie hierfür das Mo- biltelefon aufnahmen oder hielten.
1.063
1.371
1.365
1.914
1.891
1.705
9.309
Missachtung des Rotlichts an der Ampel
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das auch für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichen- anlage für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger.
457
609
561
768
689
453
3.537
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten dadurch Andere.
40
28
25
46
42
28
209
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
5.706
7.896
8.332
10.384
10.207
8.332
50.857
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.
206
182
211
188
213
180
1.180
Gesamt
6.409
8.715
9.129
11.386
11.151
8.993
55.783
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
44
50
52
62
45
39
292
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekun- de an.
4.104
4.517
4.541
5.060
4.613
3.144
25.979
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte be- reits länger als 1 Sekunde an.
9
6
12
12
15
10
64
Gesamt
4.157
4.573
4.605
5.134
4.673
3.193
26.335
Bahnübergang trotz geschlossener Halb-Schranke überquert
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie überquerten als nichtmotori- sierte Verkehrsteilnehmerin bzw. nichtmotorisierter Verkehrsteil- nehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schran- ke/Halbschranke.
3
3
1
4
4
1
16
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere.
1
0
0
0
0
1
2
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte.
4
1
3
4
2
4
18
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte. Es kam zum Unfall.
0
0
0
0
0
1
1
Gesamt
5
1
3
4
2
6
21
< >In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie gefährdeten als Radfahrerin bzw. Radfahrer in einem Fußgän- gerbereich, in dem Fahrzeugver- kehr zugelassen war, eine Fußgän- gerin bzw. einen Fußgänger.
0
0
1
0
0
0
1
< >Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Ge- rät beeinträchtigt war
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten das Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträch- tigt war.
153
92
82
65
66
54
512
< >Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem Senat zu einzelnen der vorgenannten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb erachtet der Senat es bei einer vom Senat gewünschten Zunahme des Radverkehrs nicht für notwendig, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchem Ausmaß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Radfahrer gefährdet wird?Zu 5.: Entfällt.
Berlin, den 30. März 2017
In Vertretung Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)