Straßenverkehr: Gibt es neue Erkenntnisse zu der Berliner Luftverschmutzung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es neue Berechnungen zu der Verteilung
der #verkehrsbedingten #Luftschadstoffbelastung in Berlin?
Antwort zu 1: Die als Grundlage für den derzeitigen
Luftreinhalteplan dienenden #Modellrechnungen der verkehrsbedingten
Luftbelastung wurden nur für Stickstoffdioxid
(NO2) wiederholt. Aufgrund der jüngst bekannt
gewordenen hohen Werte des Stickoxidausstoßes von
Diesel-Pkw der EU-Abgasnormen Euro 5 und EURO 6
im realen Fahrbetrieb wurden die bisher im Modell verwendeten
Emissionsfaktoren entsprechend den Vorgaben
des Umweltbundesamts nach oben korrigiert, um die
Übereinstimmung zwischen gemessener und berechneter
Luftbelastung zu verbessern.
Die PM10- und PM2,5-Konzentrationen im Straßenraum
wurden nicht neu berechnet, da die KfzPartikelemissionen
weitgehend unverändert geblieben
sind. Des Weiteren hat sich die Feinstaubkonzentration im
städtischen Hintergrund etwa so entwickelt, wie 2009 mit
Hilfe der Modellrechungen vorhergesagt wurde.
Frage 2: Wie beurteilt der Senat die neuen Berechnungen
im Hinblick auf das Ziel einer Verminderung der
Luftschadstoffbelastung?
Antwort zu 2: Die neuen Berechnungen zeigen, dass
die europäischen Abgasregelungen nicht zu den erwarteten
und für die fristgerechte Einhaltung der NO2-
Grenzwerte erforderlichen Verbesserung der NO2-
Belastung geführt haben, obwohl aufgrund der Umweltzone
und weiterer Maßnahmen des Luftreinhalteplans
eine deutlich beschleunigte Modernisierung der in Berlin
fahrenden Kfz-Flotte stattgefunden hat und in den Rechnungen
entsprechend berücksichtigt wurde. Zwar hat sich
die Belastungssituation im Vergleich zur Ausgangslage
2009 signifikant verbessert (siehe Antwort zu Frage 3).
Um Überschreitungen des NO2-Grenzwerts sobald wie
möglich zu vermeiden, besteht aber weiterer Handlungsbedarf
nicht nur in Form einer Fortschreibung der Berliner
Luftreinhalteplanung (s. Antwort zu Frage 9), sondern
auch auf EU- und Bundesebene (s. Antwort zu Frage 6.5
und 7).
Frage 3: Wie haben sich die Berechnungen für das
Jahr 2015 im Vergleich zur letzten Berechnung aus dem
Jahr 2009 verändert?
Antwort zu 3: Die 2009 berechnete Prognose der NO2-
Belastung für 2015 basierte auf der Annahme, dass die
durch die Euro 5 und 6 Abgasnormen intendierte Abnahme
der NOx-Emissionen im Vergleich zur jeweiligen
Vorgängernorm (für Diesel-Pkw -28 % bei Euro 5 und –
55 % bei Euro 6) auch tatsächlich im realen Fahrbetrieb
auf der Straße eintreten würde. Als Folge wurde 2009
prognostiziert, dass bis 2015 die Zahl der von NO2-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen bei Umsetzung
aller 2009 bereits geplanten Maßnahmen von ursprünglich
fast 50.000 auf nur noch gut 11.000 zurückgehen sollte.
Wie die im Zusammenhang mit den jüngsten Abgasmanipulationen
bekannt gewordenen Daten zu realen
Fahremissionen belegen, blieb die durch die Flottenerneuerung
erwartete Verbesserung weitgehend aus. Euro 5
Diesel-Pkw sind in der Emissionsbilanz sogar schlechter
als ihre Vorgänger. Die diesbezüglich aktualisierten
Rechnungen geben diese Bilanz der europäischen Abgasgesetzgebung
besser wieder: Demnach dürften 2015 noch
etwa 26.000 Anwohnerinnen und Anwohner verkehrsreicher
Straßen hohen NO2-Belastungen ausgesetzt sein.
Frage 3.1: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für NO2 überschritten?
Bitte listen Sie die entsprechenden Straßenabschnitte
auf und geben an, welche Werte errechnet wurden.
Antwort zu 3.1: In 184 Straßenabschnitten sind nach
den neuen Berechnungen NO2-Konzentrationen größer 40
µg/m³ im Jahresmittel zu erwarten. Die entsprechenden
Straßenabschnitte mit den berechneten Werten sind in
Anlage 1 aufgeführt.
Frage 3.2: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für Feinstaub
(PM10) überschritten? Bitte listen Sie die entsprechenden
Straßenabschnitte auf und geben an, welche Werte errechnet
wurden.
Frage 3.3: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert bzw. Zielwert (Jahresmittelwert 25 μg/m³) für
Feinstaub (PM2,5) überschritten? Bitte listen Sie die
entsprechenden Straßenabschnitte auf und geben an, welche
Werte errechnet wurden.
Antwort zu 3.2 und 3.3: Für PM10 und PM2.5 liegen
keine neuen Berechnungen für das Jahr 2015 vor.
Frage 4: Wie viele BerlinerInnen sind von der Luftbelastung
betroffen?
Frage 4.1: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für NO2, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Antwort zu 4.1: Es wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Frage 4.2: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für PM10, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Frage 4.3: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für PM2,5, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Antwort zu 4.2 und 4.3: Es wird auf die Antwort zu
den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen.
Frage 5: Wo hat sich die Berliner Luft verbessert?
Frage 5.1: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für NO2 eingehalten?
Antwort zur 5.1: An insgesamt 177 Straßenabschnitten,
in denen im Jahr 2009 nach den alten Berechnungen
noch Grenzwertüberschreitungen auftraten, dürfte im Jahr
2015 der NO2-Grenzwert nach den neuen Berechnungen
eingehalten werden. Die entsprechenden Straßenabschnitte
mit den berechneten Werten sind in Anlage 2 aufgeführt.
Frage 5.2: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) eingehalten?
Frage 5.3: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) eingehalten?
Antwort zur 5.2 und 5.3: Es wird auf die Antwort zu
den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen.
Frage 6: Welche Maßnahmen zur Minderung der verkehrsbedingten
Luftbelastung aus dem Luftreinhalteplan
(2011-2017) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen
sind eingetroffen/nicht eingetroffen?
Frage 6.1: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Fahrzeugtechnik“ (MB1) wurden umgesetzt bzw.
welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen)
Antwort zu 6.1: Einleitend ist darauf hinzuweisen,
dass die genannten Maßnahmenbündel lediglich als
Grundlage für Szenarienrechnungen zur Abschätzung des
Potentials zur Minderung der Schadstoffemissionen und
der Luftbelastung dienten. Die Ergebnisse dieser Abschätzung
bildeten die Grundlage für die Entwicklung
und Ausgestaltung des Katalogs umzusetzender Maß-
nahmen in Kap. 9 des Luftreinhalteplans.
Das Maßnahmenbündel MB1 umfasst die folgenden
Maßnahmen:
– Umweltzone ohne Einzelausnahmen,
– Erhöhung des Anteils von Euro-6-Fahrzeugen,
– Förderung von Elektrofahrzeugen,
– Nachrüstung von Euro-4-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
(Pkw/Lkw) und Entstickungssystemen (nur
Lkw),
– Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern.
Für die Umweltzone wurden die Einzelausnahmen
schrittweise bis 2015 abgebaut. Sie können seit 1.1.2015
nur noch für gehbehinderte Menschen mit geringem Einkommen
und für Sonderfahrzeuge erteilt werden. Im Jahr
2015 wurden nur noch etwa 50 Einzelausnahmen erteilt
(2010: 10.300). 2015 hatten ca. 98 % aller Fahrzeuge
innerhalb und außerhalb der Umweltzone eine grüne
Plakette. Gerade bei den leichten und schweren Nutzfahrzeugen
stieg der Anteil der Fahrzeuge mit grüner Plakette
von circa 85 % im Jahr 2012 auf circa 93 % im Jahr 2015.
Die Emissionen von Dieselrußpartikeln aus dem Straßenverkehr
sanken durch die Umweltzone insgesamt um fast
60 %.
Nach den seit Ende 2014 bekannten Erkenntnissen zu
den hohen Realemissionen von Euro-6-Diesel-Pkw wird
die Maßnahme „Erhöhung des Anteils von Euro-6-
Fahrzeugen“ für Pkw bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt.
Sie ist jedoch Bestandteil der Maßnahmen zur Mo-
dernisierung der Busse der BVG. So erreichen bereits 30
% der Linienbusse in der hoch belasteten Silbersteinstraße
den Standard Euro VI. Für eine Förderung von schweren
Nutzfahrzeugen mit Euro VI fehlen derzeit geeignete
Instrumente. Ihr Anteil im Straßenverkehr liegt derzeit im
Bereich der Trendprognose.
Die Nachrüstung von in Berlin zugelassenen Dieselfahrzeugen
mit Partikelfiltern ist inzwischen praktisch
vollständig erfolgt, d.h. über 95 % der Berliner Fahrzeuge
im Straßenverkehr sind mit Partikelfiltern ausgestattet. Zu
auswärtigen Fahrzeugen auf Berliner Straßen liegen keine
vollständigen Daten vor. Die Nachrüstung mit Entstickungssystemen
konnte in Berlin an etwa 200 Doppeldeckern
mit dem Abgasstandard Euro 4 bis Ende 2015 erfolgreich
durchgeführt werden. Die für die breite Nachrüstung
von Lkw notwendigen Zertifizierungsregelungen
für die Nachrüstsysteme stehen dagegen erst seit 2015 zur
Verfügung. Damit kann die Maßnahmen erst jetzt weiterverfolgt
werden. Berlin hat sich bereits im Bundesrat für
eine stärkere Begünstigung von Lkw mit nachgerüsteten
Stickoxidkatalysatoren bei der Mautgebühr eingesetzt.
Für die Nachrüstung von Fahrgastschiffen wurde ein
Förderprogramm mit einer Förderquote von 50 % angeboten,
jedoch von den Reedereien nicht in Anspruch genommen,
weil aufgrund fehlender Instrumente bisher
keine Vorteile für Schiffe mit Partikelfilter geschaffen
werden konnten.
Die Aktivitäten des Senats zur Förderung der Elektromobilität
sind an anderer Stelle ausführlich dargestellt
worden.
Frage 6.2: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Verkehrsflussoptimierung“ (MB2) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht
eingetroffen?
Antwort zu 6.2: Beim Maßnahmenbündel 2 wurde abgeschätzt,
welches Potential zur Minderung der Luftbelastung
durch Reduzierung der Stauanteile im Straßenverkehr
durch Verkehrsflussoptimierung erwartet werden
kann. Diesbezügliche Maßnahmen sind zum Beispiel eine
optimierte Lichtsignalkoordinierung, Zuflussdosierung
und angepasste Geschwindigkeiten (s. dazu Antwort zu
Frage 6.3). Die Maßnahmen befinden sich in der laufenden
Umsetzung. Konkret erprobt wird seit 2015 ein System
der umweltsensitiven Verkehrssteuerung in der Invalidenstraße.
Eine Beurteilung der Wirkung auf die Luftbelastung
kann frühestens nach einem Jahr erfolgen (Jahresmittelwerte).
Des weiteren wurden Einzelfalluntersuchungen
zum Verkehrsfluss an Straßen mit hoher Luftbelastung
mit neu zur Verfügung stehenden Daten aus im
Verkehr “mitschwimmenden“ Fahrzeugen durchgeführt.
Dabei zeigte sich, dass der Anteil von Stausituationen an
der Gesamtfahrleistung oft niedriger war, als für die
Maßnahmenbewertung im Luftreinhalteplan angenommen
worden war. Aufgrund der Komplexität der Verkehrssteuerung
werden daher vor weiteren Untersuchungen
zunächst die Erfahrungen aus der Invalidenstraße abgewartet.
Frage 6.3: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Tempo 30 an Hot-Spots“ (MB3) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht
eingetroffen?
Antwort zu 6.3: Wie bei der Berechnung der Wirkung
der anderen Maßnahmenbündel handelt es sich hier lediglich
um eine allgemeine Abschätzung des Minderungspotentials
der Maßnahme. Die im Luftreinhalteplan als Teil
des Katalogs an konkreten Maßnahmen vorgesehene
Einzelfallprüfung, ob und wie in Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes,
in denen 2015 mit Überschreitungen
des NO2-Grenzwerts zu rechnen ist, die Luftbelastung
durch die Anordnung von “stadtverträglichen Geschwindigkeiten“,
also einer Absenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
von 50 auf 30 km/h gesenkt werden kann,
sind im Gange. Bei der erforderlichen Abwägung sind die
verkehrlichen Belange, insbesondere die Auswirkungen
auf den öffentlichen Personennahverkehr, zu berücksichtigen.
Frage 6.4: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Emissionsminderung im städtischen Hintergrund“
(MB4) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen
sind eingetroffen/ nicht eingetroffen?
Antwort zu 6.4: Das Maßnahmenbündel zielt auf die
Minderung der Dieselrußemissionen aus Baumaschinen
und der Emissionen aus der Verbrennung von Festbrennstoffen.
Das Modellprojekt zur Nachrüstung von Baumaschinen
mit Partikelfiltern konnte 2015 erfolgreich abgeschlossen
werden. Für Baumaschinen gelten nach Novellierung
der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
seit 1.1.2016 auf allen Baustellen der öffentlichen
Hand Berlins strenge Anforderungen an die Abgasemissionen,
die bei der Mehrzahl der Maschinen eine Filternachrüstung
erforderlich macht. Für eine leichtere Kontrolle
der Maschinen werden derzeit von Berlin Plaketten
zur Kennzeichnung emissionsarmer Baumaschinen eingeführt,
die bundesweit abgestimmt sind und genutzt werden
können. Die Ausgabe der Plaketten soll im Mai 2016
starten.
Der Beitrag der Holzverbrennung zur Feinstaubbelastung
wurde in einem gemeinsamen Projekt mit dem Land
Brandenburg 2011/2012 und 2013/2014 untersucht. Die
Ergebnisse zeigen, dass an einer begrenzten Zahl von
Tagen diese Quelle signifikant zur Überschreitung des
Tagesgrenzwertes für Feinstaub beiträgt. Da es sich um
ein regionales bis überregionales Phänomen handelt, ist
derzeit ein auf Berlin begrenztes generelles Verbot von
Holzfeuerungen nicht verursachergerecht und verhältnismäßig.
Eine vorsorgende Emissionsbegrenzung ist jedoch
bei Neuanlagen sinnvoll. Daher werden derzeit die Anforderungen,
wie sie bereits seit den 1990er Jahren für
Bauleitpläne im Luftvorranggebiet gelten, aktualisiert.
Ziel ist eine berlinweite Anwendung von anspruchsvollen
Partikelgrenzwerten für alle neuen Feuerungsanlagen für
die Verbrennung von Holz. 
Frage 6.5: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„vorgezogene Flotte“ (MB5) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen?
Antwort zu 6.5: Das Maßnahmenbündel 5 unterscheidet
sich von den vorgenannten Maßnahmenbündeln, da es
hier nicht darum geht, umsetzbare Maßnahmen zusammenzustellen.
Vielmehr dient es der Illustration, welche
Emissionsminderung mit einer ambitionierteren und in
der Realität wirksamen Abgasgesetzgebung für Dieselfahrzeuge
auf EU-Ebene möglich gewesen wäre. Dabei
wurde davon ausgegangen, dass die heutigen Euro-6-
Grenzwerte etwa 5 Jahre früher in Kraft getreten wären.
Unter der Annahme, dass die Grenzwerte auch im realen
Verkehr weitgehend eingehalten würden, wären Emissionsminderungen
von 36 % bei den Stickoxiden und 48 %
bei Dieselrußpartikeln erreichbar gewesen. Dies hätte für
eine Einhaltung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte an nahezu
allen Straßen ausgereicht. Mit den derzeit auf dem
Markt befindlichen Euro-6-Diesel-Pkw ist dies jedoch
nicht erreichbar, da deren Emissionen nach gegenwärtigem
Kenntnisstand im Mittel um den Faktor 5 über dem
im Labortest einzuhaltenden Grenzwert von 80 mg/km
liegen.
Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der
verkehrsbedingten Luftschadstoffe im Hinblick auf das
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union
gegen Deutschland und Berlin zu diesem Thema?
Antwort zu 7: Im Fokus der Maßnahmen des Luftreinhalteplans
steht neben der Verkehrsvermeidung und –
verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel die
weitgehende Ausnutzung der technischen Möglichkeiten
zur Minderung der NOx-Emissionen, insbesondere bei
den immer breiter genutzten Dieselmotoren in Fahrzeugen
und Maschinen. Das nicht reale Abgasverhalten vor allem
im Stadtbetrieb der Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeuge
führt deshalb zu einer deutlichen Abschwächung der
Wirksamkeit der auf die Abgastechnik bezogenen Maß-
nahmen des Berliner Luftreinhalteplans. Zur Vermeidung
dieser negativen Entwicklung gibt es auf lokaler Ebene
keine Handhabe. Dazu sind ambitionierte Schritte auf EUEbene
und seitens der Bundesregierung erforderlich, für
die sich der Senat im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzt.
Die jüngst auf EU Ebene beschlossene Nachbesserung
der Euro 6 – Norm für Diesel Pkw geht zwar in die
richtige Richtung, kommt aber aufgrund der Übergangsfristen
zu spät, um zu einer kurzfristigen Verbesserung
der NO2-Belastungssituation in Berlin beitragen zu können.
Im Gegensatz dazu zeigen die lokal umgesetzten
Maßnahmen des Berliner Luftreinhalteplans durchaus
Wirkung: So ist aufgrund der Anstrengungen zur Erneuerung
und Nachrüstung der BVG-Busflotte die NO2-
Belastung an der bislang höchst belasteten Messstation
Hardenbergplatz innerhalb eines Jahres um 15 % gesunken.
Auch an den anderen Messpunkten in Hauptverkehrsstraßen
ist ein deutlicher positiver Trend erkennbar,
zu der auch die erfolgreiche Verkehrsverlagerung auf den
Umweltverbund aus öffentlichem Nahverkehr, Radverkehr
und Fußverkehr und die dadurch in den letzten 10-15
Jahren erzielte Abnahme der Kfz-Verkehrsmengen um
mehr als 10 % beigetragen hat.
Frage 8: Wird der Senat rechtliche Mittel gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Aktenzeichen 11
K 132.15 einlegen oder an der Berliner Allee Maßnahmen
für saubere Luft ergreifen?
Antwort zu 8: Der Senat teilt die in dem genannten
Urteil vom 4. Januar 2016 enthaltene Auffassung des
Verwaltungsgerichts Berlin nicht. Aus diesem Grund hat
das Land Berlin die Zulassung der Berufung gegen das
Urteil beantragt. Unabhängig davon wird die Verbesserung
der Situation in der Berliner Allee Gegenstand der
Weiterentwicklung der Maßnahmenstrategie im Rahmen
der bereits laufenden Fortschreibung des Luftreinhalteplan
sein (s. auch Antwort zu Frage 9).
Frage 9: Wie will der Senat die Berliner Luftqualität
verbessern? Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der
Senat, um die verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung
zu mindern?
Antwort zu 9: Der Senat wird die Umsetzung der
Maßnahmen des Luftreinhalteplans konsequent fortsetzen.
Gleichzeitig wird der Plan fortgeschrieben. Vorbereitenden
Arbeiten, wie die Überarbeitung der zugrundeliegenden
Emissionsdatenbasis, laufen bereits. Sobald die
seitens des Umweltbundesamtes zugesagten aktuellen
Daten zu den realen Fahremissionen von DieselFahrzeugen
und deren weiterer Entwicklung vorliegen,
werden unter Nutzung neuer Daten und aktualisierter
Prognosen des Verkehrsaufkommens in Berlin weitere
Maßnahmenoptionen wie z.B. die fortgesetzte Modernisierung
der Fahrzeugflotte durch alternative Antriebssysteme
(Elektro-, Hybrid-, Gasantrieb), Verbesserung des
Verkehrsflusses, stadtverträgliche Geschwindigkeiten,
Verkehrsvermeidung und –weitere Verlagerung auf ÖV
und Rad und, falls erforderlich, die stufenweise und mittelfristige
Einführung von Verkehrsbeschränkungen für
Kfz mit hohen NOx-Emissionen auf ihre Wirksamkeit hin
analysiert. Erst dann ist es möglich, belastbare Aussagen
über zusätzliche geeignete Maßnahmen zu treffen, um die
NO2-Belastung wirksam zu senken und die NO2-
Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)
Anlage 1: Straßenabschnitte mit neu berechneten NO2-Konzentrationen im Jahresmittel
für 2015 größer 40 µg/m³
Abschnittsnummer
(ID) im Umweltatlas
Name des
Straßenabschnittes
NO2-Belastung
(berechnetes Jahresmittel
[µg/m³]) 2015
10909 A100 59
10910 A100 55
10912 A100 45
11041 A100 44
1823 Adalbertstr. 41
486 Albrechtstr. 47
9957 Alt-Friedrichsfelde 43
974 Alt-Moabit 47
1894 Alt-Moabit 46
2308 Badstr. 44
2000 Behrenstr. 41
7838 Behrenstr. 44
3011 Berliner Allee 42
9535 Berliner Allee 41
5566 Berliner Str. 41
979 Beusselstr. 42
985 Beusselstr. 41
987 Beusselstr. 42
922 Bismarckstr. 41
5795 Bismarckstr. 43
5799 Bismarckstr. 42
5416 Brandenburgische Str. 43
2348 Breite Str. 42
2196 Brückenstr. 51
6318 Budapester Str. 46
7294 Bülowstr. 41
1552 Dominicusstr. 44
1560 Dominicusstr. 42
7206 Dominicusstr. 49
7207 Dominicusstr. 47
1982 Dorotheenstr. 58
1983 Dorotheenstr. 57
9846 Dörpfeldstr. 43
7360 Dudenstr. 42
7403 Dudenstr. 44
2739 Elsenstr. 41
8941 Elsenstr. 42
8942 Elsenstr. 52
1845 Erkstr. 48
1955 Fennstr. 48
2876 Frankfurter Allee 45
2
2878 Frankfurter Allee 44
9208 Frankfurter Allee 48
9210 Frankfurter Allee 42
9257 Frankfurter Allee 46
10667 Frankfurter Allee 46
2042 Französische Str. 45
7806 Französische Str. 45
7807 Französische Str. 42
7809 Friedrichstr. 57
10610 Friedrichstr. 42
7494 Gitschiner Str. 44
2040 Glinkastr. 44
7238 Grunewaldstr. 41
1555 Hauptstr. 45
1606 Hauptstr. 49
1611 Hauptstr. 41
7211 Hauptstr. 45
7213 Hauptstr. 46
7275 Hauptstr. 48
7569 Hermannstr. 45
7584 Hermannstr. 42
7589 Hermannstr. 41
7599 Hermannstr. 46
7600 Hermannstr. 43
7611 Hermannstr. 45
1567 Hohenstaufenstr. 45
1947 Invalidenstr. 46
2055 Invalidenstr. 42
2062 Invalidenstr. 45
1005 Joachimstaler Str. 46
812 Kaiserdamm 43
5752 Kaiserdamm 42
5786 Kaiser
-Friedrich
-Str. 42
5787 Kaiser
-Friedrich
-Str. 41
844 Kantstr. 42
874 Kantstr. 42
911 Kantstr. 43
942 Kantstr. 43
943 Kantstr. 42
1131 Kapweg 42
2699 Karl
-Marx
-Str. 41
7605 Karl
-Marx
-Str. 46
8857 Karl
-Marx
-Str. 44
8883 Karl
-Marx
-Str. 41
8887 Karl
-Marx
-Str. 47
8888 Karl
-Marx
-Str. 47
3
8889 Karl
-Marx
-Str. 48
7389 Klosterstr. 48
7442 Klosterstr. 49
1609 Kolonnenstr. 44
7283 Kolonnenstr. 50
5720 Königin
-Elisabeth
-Str. 42
5321 Kurfürstendamm 42
5375 Kurfürstendamm 45
5481 Leibnizstr. 41
2037 Leipziger Str. 50
3886 Leipziger Str. 52
7861 Leipziger Str. 54
6873 Leonorenstr. 48
9056 Lückstr. 41
9060 Lückstr. 41
1636 Manteuffelstr. 45
7001 Manteuffelstr. 46
7003 Manteuffelstr. 43
7005 Manteuffelstr. 43
1460 Mariendorfer Damm 51
7036 Mariendorfer Damm 43
7053 Mariendorfer Damm 52
10792 Marktstr. 43
1563 Martin
-Luther
-Str. 41
7220 Martin
-Luther
-Str. 45
7222 Martin
-Luther
-Str. 44
7229 Martin
-Luther
-Str. 46
7241 Martin
-Luther
-Str. 42
1692 Mehringdamm 42
7411 Mehringdamm 44
7922 Mühlendamm 45
2239 Müllerstr. 42
5745 Neue Kantstr. 43
7960 Neuendorfer Str. 43
1808 Oranienstr. 46
1809 Oranienstr. 41
6161 Oranienstr. 41
7556 Oranienstr. 49
7557 Oranienstr. 42
7755 Potsdamer Platz 44
1617 Potsdamer Str. 56
1628 Potsdamer Str. 57
1629 Potsdamer Str. 53
7286 Potsdamer Str. 51
7288 Potsdamer Str. 64
7305 Potsdamer Str. 52
4
7306 Potsdamer Str. 54
7308 Potsdamer Str. 48
4016 Reinhardtstr. 44
4018 Reinhardtstr. 44
2009 Reinickendorfer Str. 41
7787 Reinickendorfer Str. 47
2148 Rosa
-Luxemburg
-Str. 46
2082 Rudi
-Dutschke
-Str. 42
7856 Rudi
-Dutschke
-Str. 41
8935 Saalestr. 41
10501 Saarstr. 41
670 Schildhornstr. 43
5483 Schildhornstr. 41
1584 Schillstr. 53
8901 Schlesische Str. 41
8902 Schlesische Str. 46
5058 Schloßstr. 48
498 Siemensstr. 41
7577 Silbersteinstr. 41
1857 Sonnenallee 44
1860 Sonnenallee 43
2709 Sonnenallee 41
7615 Sonnenallee 44
7621 Sonnenallee 44
8894 Sonnenallee 44
849 Spandauer Damm 45
3778 Spandauer Damm 45
2116 Stralauer Str. 51
8001 Stralauer Str. 41
1898 Stromstr. 46
1899 Stromstr. 41
518 Tauentzienstr. 41
1015 Tauentzienstr. 41
7060 Tempelhofer Damm 43
7061 Tempelhofer Damm 46
7066 Tempelhofer Damm 45
7378 Tempelhofer Damm 45
7396 Tempelhofer Damm 41
1705 Tempelhofer Ufer 42
2159 Torstr. 43
7951 Torstr. 41
6287 Turmstr. 43
6288 Turmstr. 41
1863 Urbanstr. 41
7716 Von
-der
-Heydt
-Str. 42
2707 Werbellinstr. 43
5
2715 Wildenbruchstr. 44
8896 Wildenbruchstr. 43
2046 Wilhelmstr. 60
8280 Wollankstr. 43
10687 Yorckstr. 43

Anlage 2: Straßenabschnitte, an denen 2009 NO2-Grenzwertüberschreitungen auftraten
und 2015 der Grenzwert eingehalten wurde.
Abschnittsnummer
(ID)
im
Umweltatlas Name des Straßenabschnittes
NO2-Belastung
(berechnetes
Jahresmittel
[µg/m³]) 2009
NO2-Belastung
(berechnetes
Jahresmittel
[µg/m³]) 2015
4267 A100 47 37
5873 A100 43 40
5875 A100 42 39
6145 A100 41 37
10878 A100 43 40
5167 Albrechtstr. 41 38
9959 Alt-Friedrichsfelde 41 38
1891 Alt-Moabit 41 38
6277 Alt-Moabit 41 37
7733 Alt-Moabit 43 40
1673 Alt-Tempelhof 41 34
6314 Bachstr. 42 38
8273 Badstr. 43 38
923 Bismarckstr. 43 38
926 Bismarckstr. 41 37
929 Bismarckstr. 41 38
7338 Boelckestr. 43 39
2872 Boxhagener Str. 42 37
128 Breite Str./ Stabholzgarten 44 36
2092 Brunnenstr. 41 40
7506 Brunsbütteler Damm 43 35
1631 Bülowstr. 41 38
10784 Bülowstr. 41 38
522 Bundesplatz 47 37
3156 Buschkrugallee 50 36
10725 Buschkrugallee 44 39
2287 Drontheimer Str. 44 37
2289 Drontheimer Str. 42 35
2816 Edisonstr. 45 33
6629 Eichborndamm 42 35
1910 Ellen-Epstein-Str. 43 35
4526 Ellen-Epstein-Str. 41 29
5420 Fehrbelliner Platz 43 39
1953 Fennstr. 41 40
2050 Friedrichstr. 43 36
7459 Germaniastr. 41 36
1861 Glogauer Str. 41 35
3740 Halenseestr. 43 34
3817 Halenseestr. 42 33
7823 Hannoversche Str. 42 36
7
6234 Hardenbergstr. 41 36
1554 Hauptstr. 43 38
7214 Hauptstr. 44 40
1992 Heidestr. 41 35
1827 Hermannstr. 46 35
7582 Hermannstr. 41 40
7591 Hermannstr. 41 37
10737 Hermannstr. 47 38
5041 Hindenburgdamm 48 38
5043 Hindenburgdamm 43 34
5044 Hindenburgdamm 46 36
5047 Hindenburgdamm 43 35
3748 Hohenzollerndamm 47 34
5434 Hohenzollerndamm 41 37
6386 Holzhauser Str. 43 34
1948 Invalidenstr. 42 35
2057 Invalidenstr. 41 39
3928 Invalidenstr. 43 33
7768 Invalidenstr. 43 36
727 Joachimstaler Str. 46 39
3795 Joachim
-Tiburtius
-Brücke 50 28
5785 Kaiser
-Friedrich
-Str. 46 39
5800 Kaiser
-Friedrich
-Str. 43 36
5802 Kaiser
-Friedrich
-Str. 41 34
5804 Kaiser
-Friedrich
-Str. 42 35
904 Kaiserin
-Augusta
-Allee 41 34
961 Kantstr. 45 39
5788 Kantstr. 45 40
5789 Kantstr. 44 39
5853 Kantstr. 43 37
1850 Karl
-Marx
-Str. 41 39
8850 Karl
-Marx
-Str. 44 40
1654 Katzbachstr. 41 39
1659 Katzbachstr. 41 36
3798 Knobelsdorffbrücke 42 35
2023 Kochstr. 44 39
9909 Köllnischer Platz 43 35
1608 Kolonnenstr. 42 40
5457 Konstanzer Str. 42 36
5459 Konstanzer Str. 46 39
1807 Kottbusser Damm 44 36
7552 Kottbusser Damm 43 36
7554 Kottbusser Damm 41 34
7628 Kottbusser Damm 47 38
655 Kurfürstendamm 45 38
656 Kurfürstendamm 44 37
8
5325 Kurfürstendamm 41 38
5478 Kurfürstendamm 44 37
7250 Kurfürstenstr. 41 39
7251 Kurfürstenstr. 41 38
909 Leibnizstr. 43 37
917 Leibnizstr. 41 36
5480 Leibnizstr. 43 39
5847 Leibnizstr. 42 36
5849 Leibnizstr. 41 36
5850 Leibnizstr. 43 38
5851 Leibnizstr. 42 37
2033 Leipziger Str. 44 38
2035 Leipziger Str. 41 34
7862 Leipziger Str. 42 34
729 Lietzenburger Str. 41 38
7325 Manteuffelstr. 43 39
1571 Martin
-Luther
-Str. 41 36
7199 Martin
-Luther
-Str. 41 39
7228 Martin
-Luther
-Str. 42 39
7230 Martin
-Luther
-Str. 42 39
1693 Mehringdamm 41 38
7401 Mehringdamm 42 40
7415 Mehringdamm 42 39
513 Messedamm 41 34
805 Messedamm 41 35
7745 Müllerstr. 41 39
7918 Neue Gertraudenbrücke (Spreeka 41 38
5716 Neue Kantstr. 43 39
5743 Neue Kantstr. 43 40
7961 Neuendorfer Str. 41 38
5702 Nonnendammallee 41 36
763 Nürnberger Str. 41 39
1130 Ollenhauerstr. 41 37
6435 Ollenhauerstr. 44 40
5917 Otto
-Suhr
-Allee 41 36
7623 Pannierstr. 42 38
7630 Pannierstr. 41 36
553 Paulsborner Brücke 50 40
10749 Pistoriusstr. 42 40
8276 Prinzenallee 41 40
8228 Provinzstr. 41 33
7816 Reinhardtstr. 41 37
2273 Residenzstr. 45 37
8173 Residenzstr. 43 36
8176 Residenzstr. 42 36
8177 Residenzstr. 43 35
9
10502 Saarstr. 43 40
3773 Sachsendamm 45 35
10511 Sachsendamm 41 32
490 Schloßstr. 42 35
5135 Schloßstr. 44 36
5138 Schloßstr. 44 36
5598 Schmiljanstr. 44 38
1639 Schöneberger Str. 42 32
3776 Schöneberger Str. 42 35
2162 Schönhauser Allee 42 39
5007 Siegfriedstr. 43 31
5009 Siegfriedstr. 43 32
9092 Siemensstr. 46 33
9094 Siemensstr. 47 34
1829 Silbersteinstr. 41 40
2735 Sonnenallee 42 39
8893 Sonnenallee 42 40
8895 Sonnenallee 42 39
4487 Spandauer Damm 46 34
10788 Spandauer Str. 44 37
10245 Stendaler Brücke 46 39
1901 Stromstr. 43 39
882 Tegeler Weg 41 39
326 Teltower Damm 49 37
1679 Tempelhofer Damm 42 39
3780 Tempelhofer Damm 41 38
3781 Tempelhofer Damm 50 37
7067 Tempelhofer Damm 43 39
7376 Tempelhofer Damm 43 38
7390 Tempelhofer Damm 41 38
7391 Tempelhofer Damm 44 40
2149 Torstr. 42 35
2154 Torstr. 42 36
2155 Torstr. 43 38
2157 Torstr. 44 39
7966 Torstr. 44 37
8004 Torstr. 43 37
6329 Turmstr. 43 38
7800 Unter den Linden 41 38
7515 Urbanstr. 42 40
7521 Urbanstr. 43 40
8912 Warschauer Brücke 42 36
2714 Wildenbruchstr. 41 39
8899 Wildenbruchstr. 42 39
1711 Wilhelmstr. 41 36