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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 1, 2, 4, 5 und 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überlie-fert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten un-verändert wiedergegeben.
	Frage 1: Wie viele #U-Bahnhöfe verfügen über keinen #Sicherheitsraum unterhalb der #Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
	Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
	„Die folgenden 59 U-Bahnhöfe (Bahnsteigebene) be-sitzen keinen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:
	U1
	Schlesisches Tor
	Görlitzer Bahnhof
	Kottbusser Tor
	Prinzenstraße
	Hallesches Tor
	Möckernbrücke
	Gleisdreieck
	Kurfürstenstraße
	Nollendorfplatz
	Witterbergplatz
	Uhlandstraße
	U2
	Schönhauser Allee
	Eberswalder Straße
	Senefelderplatz
	Rosa-Luxemburg-Platz
	Alexanderplatz
	Klosterstraße
	Märkisches Museum
	Spittelmarkt
	Hausvoigteiplatz
	Stadtmitte
	Mohrenstraße
	Potsdamer Platz
	Gleisdreieck
	Bülowstraße
	Nollendorfplatz
	Wittenbergplatz
	Zoologischer Garten
	Ernst-Reuter-Platz
	Deutsche Oper
	Sophie-Charlotte-Platz
	Kaiserdamm
	Theodor-Heuss-Platz
	Neu-Westend
	Olympia-Stadion
	U3
	Augsburger Straße
	Hohenzollernplatz
	Fehrbelliner Platz
	Heidelberger Platz
	Rüdesheimer Platz
	Breitenbachplatz
	Podbielskiallee
	Dahlem Dorf
	Thielplatz
	U4
	Nollendorfplatz
	Viktoria-Luise-Platz
	Bayerischer Platz
	Rathaus Schöneberg
	Innsbrucker Platz
	U5
	Biesdorf-Süd
	Elsterwerdaer Platz
	Wuhletal
	Kaulsdorf-Nord
	Neue Grottkauer Straße
	Cottbusser Platz
	Hellersdorf
	Louise-Levin-Straße
	Hönow
	U8
	Voltastraße
	Hiervon weisen 26 Bahnhöfe jedoch einen Bereich auf der dem Bahnsteig abgewandten Seite auf, der einen si-cheren Aufenthalt erlaubt.“
	Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe verfügen über einen Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
	Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
	„Die folgenden 135 Bahnhöfe (Bahnsteigebenen) be-sitzen einen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:
	U1
	Warschauer Straße
	Kurfürstendamm
	U2
	Pankow
	Vinetastraße
	Bismarckstraße
	Ruhleben
	Mendelssohn-Bartholdy-Park
	U3
	Spichernstraße
	Oskar-Helene-Heim
	Onkel-Toms-Hütte
	Krumme Lanke
	U5
	Alexanderplatz
	Schillingstraße
	Strausberger Platz
	Weberwiese
	Frankfurter Tor
	Samariterstraße
	Frankfurter Allee
	Magdalenenstraße
	Lichtenberg
	Friedrichsfelde
	Tierpark
	U55
	Brandenburger Tor
	Bundestag
	Hauptbahnhof
	U6
	Alt-Tegel
	Borsigwerke
	Holzhauser Straße
	Otisstraße
	Scharnweberstraße
	Kurt-Schumacher-Platz
	Afrikanische Straße
	Rehberge
	Seestraße
	Leopoldplatz
	Wedding
	Reinickendorfer Straße
	Schwartzkopffstraße
	Naturkundemuseum
	Oranienburger Tor
	Friedrichstraße
	Französische Straße
	Stadtmitte
	Kochstraße
	Hallesches Tor
	Mehringdamm
	Platz der Luftbrücke
	Paradestraße
	Tempelhof (Südring)
	Alt-Tempelhof
	Kaiserin-Augusta-Straße
	Ullsteinstraße
	Westphalweg
	Alt-Mariendorf
	U7
	Rathaus Spandau
	Altstadt Spandau
	Zitadelle
	Haselhorst
	Paulsternstraße
	Rohrdamm
	Siemensdamm
	Halemweg
	Jakob-Kaiser-Platz
	Jungfernheide
	Mierendorfplatz
	Eisenacher Straße
	Kleistpark
	Yorckstraße
	Möckernbrücke
	Mehringdamm
	Gneisenaustraße
	Südstern
	Hermannplatz
	Rathaus Neukölln
	Karl-Marx-Straße
	Neukölln (Südring)
	Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 867
	3
	Richard-Wagner-Platz
	Bismarckstraße
	Wilmersdorfer Straße
	Adenauerplatz
	Konstanzer Straße
	Fehrbelliner Platz
	Blissestraße
	Berliner Straße
	Bayerischer Platz
	Grenzallee
	Blaschkoallee
	Parchimer Allee
	Britz-Süd
	Johannisthaler Chaussee
	Lipschitzallee
	Wutzkyallee
	Zwickauer Damm
	Rudow
	U8
	Wittenau (Wilhelmsruher Damm)
	Rathaus Reinickendorf
	Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
	Lindauer Allee
	Paracelsus-Bad
	Residenzstraße
	Franz-Neumann-Platz
	Osloer Straße
	Pankstraße
	Gesundbrunnen
	Bernauer Straße
	Rosenthaler Platz
	Weinmeisterstraße
	Alexanderplatz
	Jannowitzbrücke
	Heinrich-Heine-Straße
	Moritzplatz
	Kottbusser Tor
	Schönleinstraße
	Hermannplatz
	Boddinstraße
	Leinestraße
	Hermannstraße
	U9
	Osloer Straße
	Nauener Platz
	Leopoldplatz
	Amrumer Straße
	Westhafen
	Birkenstraße
	Turmstraße
	Hansaplatz
	Zoologischer Garten
	Kurfürstendamm
	Spichernstraße
	Güntzelstraße
	Berliner Straße
	Bundesplatz
	Friedrich-Wilhelm-Platz
	Walther-Schreiber Platz
	Schloßstraße
	Rathaus Steglitz
	“
	Frage 3: Wie bewertet der Senat das Risiko für ins Gleis gefallene Personen auf Bahnhöfen ohne Sicherheits-raum insbesondere im Kleinprofil, wo es eine nach oben offene Stromschiene gibt?
	Antwort zu 3: Ins Gleis gefallene Personen sind äu-ßerst seltene Einzelfälle. Ein Risiko besteht grundsätzlich bereits aus dem Sturz selbst und kann in Abhängigkeit von der verbleibenden Möglichkeit der Person sich aus dem Gefahrenbereich zu begeben sowie der verbleiben-den Zeit bis zu einer Zugannäherung ein lebensbedrohli-ches Ausmaß annehmen. Dabei kann ein Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante das Risiko für ins Gleis gefalle-ne Personen reduzieren. Dies gilt unabhängig, ob die Person in einem Gefahrenbereich des Klein- oder Groß-profils verunfallt.
	Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Umbaukosten für alle U-Bahnhöfe auf Umrüstung mit einem Sicher-heitsraum?
	Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
	„Die Einrichtung eines Sicherheitsraums unter den in Antwort zu 1. genannten Bahnhöfen setzt in der Regel den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile voraus. Die Kosten lassen sich ohne vertiefte statisch-konstruktive und technische Untersuchungen nicht abschätzen; es ist jedoch von einem dreistelligen Millionen-Betrag auszugehen.“
	Frage 5: In welcher Zeitperiode könnten alle U-Bahnhöfe entsprechend mit einem durchgehenden Sicher-heitsraum umgerüstet werden?
	Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
	„Eine konkrete Zeitperiode für den Umbau der unter Antwort zu 1. genannten Bahnhöfe lässt sich ohne einge-hende Untersuchungen pauschal nicht benennen. Die Zeitspanne für die Umrüstung eines Bahnhofs hängt von der Baukonstruktion und der technischen Ausstattung des Bahnhofs ab. Unter der Annahme, dass die Umrüstung eines U-Bahnhofes durchschnittlich ca. 6 Monate dauern würde, würde die Umbauzeit mindestens 35 Jahre betra-gen. Während der Umbauphase müsste der U-Bahnbetrieb im Bereich der betroffenen Bahnhöfe eingestellt werden.“
	Frage 6: Nach welchen Kriterien erfolgt bei Bahnhofs-sanierungen der Einbau eines Sicherheitsraumes und aus welchen Mitteln werden die Kosten hierfür bestritten?
	Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
	„In der Regel wird der Einbau im Falle von Grundin-standsetzungen, die auch den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile beinhalten, in Erwägung gezogen. Die Kosten lassen sich nur für den konkreten Einzelfall ermitteln; eine pauschale Angabe ist nicht möglich.“
	Frage 7: Wie bewertet der Senat die Überlebenschan-cen, wenn eine Person ins Gleis fällt, bei vorhandenem Sicherheitsraum gegenüber nicht vorhandenem Sicher-heitsraum?
	Antwort zu 7: Die Überlebenschancen hängen wie un-ter 3. bereits ausgeführt von mehreren Faktoren ab. Ein Vergleich zwischen Bahnsteigen mit und ohne Sicher-heitsraum ist daher pauschal nicht möglich. Insbesondere ist festzuhalten, dass sofern sich der Sturz zu einem unkri-tischen Zeitpunkt in Bezug auf eine Zugnäherung ereignet und die Person keine schweren Verletzungen aus dem Sturz selbst davon trägt, sie sich in der Regel eigenständig wieder auf den Bahnsteig begeben wird. Sofern Verlet-zungen dieses nicht ermöglichen ist davon auszugehen, dass der Sturz durch andere Fahrgäste in der Regel be-merkt werden wird und das entsprechende Notsignal gezogen wird, das den Zugverkehr vor dem Gefahren-punkt unterbricht. Für den Fall, dass sich der Sturz zu einem bereits zeitkritischen Zeitpunkt in Bezug auf die Zugnäherung ereignet, bleibt in der Regel keine Zeit sich in den Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante zu begeben. Dies gilt umso eher, wenn der Sturz in böswilli-ger Absicht durch einen Dritten, z.B. durch Stoßen unmit-telbar vor den einfahrenden Zug, herbeigeführt wird.
	Frage 8: Wie bewertet der Senat die Installation von Bahnsteigtüren, nach Pariser Vorbild, welche Kosten wären für eine 100-%ige Ausstattung aller U-Bahnhöfe hierzu erforderlich und innerhalb welchem Zeithorizont wäre die Ausstattung aller U-Bahnhöfe hiermit möglich?
	Antwort zu 8: Der Installation von Bahnsteigtüren ist bei der Berliner U-Bahn aus technischen wie verkehrli-chen Gründen eine Absage zu erteilen.
	Zunächst steht dagegen, dass der BVG-Fahrzeugpark uneinheitlich ist und kein einheitliches Türabstandsmaß aufweist (offenkundig erkennbar an Fahrzeugen mit zwei und Fahrzeugen mit drei Türen). Einen einheitlichen Fahrzeugpark unterstellt bedarf es darüber hinaus der vollautomatischen Traktion, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge an exakt definierten Standorten zum Halten kommen. Beides ist im gegebenen System der BVG nicht gegeben und nur unter weitestgehendem Neubau aller Fahrzeuge bzw. der Zugsteuerungsanlagen realisierbar. Die Installation wäre zudem außerordentlich aufwändig, u.a. in Bezug auf die unterschiedlichen baulichen Gege-benheiten in den U-Bahnhöfen (z.B. gekrümmte Bahn-steigkanten) sowie gestalterische Fragen und den Denk-malschutz. Weiterhin werden Fragen der Selbstrettung im Brandfall aufgeworfen. Schließlich sind auch Folgekosten und Störanfälligkeiten der Bahnsteigtüren zu benennen.
	Berlin, den 12. Februar 2016
	In Vertretung
	C h r i s t i a n G a e b l e r
	…………………………..
	Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
	(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)