www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG sowie die Bundes-polizei um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Diese werden nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. sowie 5. wiedergegeben: Frage 1: Wann ist mit einer Sanierung des S-Bahn-hofes Schöneweide durch die Deutsche Bahn zu rechnen? Frage 2: Wie hoch werden die veranschlagten Kosten sein, welche von wem anteilmäßig getragen werden? Antwort zu 1 und 2: Die Deutsche Bahn AG teilt hier-zu Folgendes mit: „Die Inbetriebnahme der Bahnsteige sowie der Trep-penauf- und -abgänge zum Sterndamm und in die Halle sind nach aktuellem Planungsstand für das 1. Quartal 2019 geplant. Die veranschlagten Kosten für die Grund-erneuerung des Bahnhofs Schönweide betragen rund 11 Mio. Euro. Die Treppenzugänge belaufen sich auf 1,2 Mio. Euro. Die Kosten sind (aus der zwischen Bund und DB AG abgeschlossenen) Leistungs- und Finanzierungs-vereinbarung (LuFV) finanziert. Weiterhin befinden wir uns in der Ausrichtungsprü-fung des als Baudenkmal geschützten Empfangsgebäudes Berlin Schöneweide und des Vermarktungsgebäudes (kein Denkmalschutz). Konkrete Aussagen zur zukünftigen Nutzung sowie der damit in Verbindung stehenden Ertüchtigungskosten sind derzeit nicht möglich.“ Frage 3: Welche baulichen Veränderungen auf und um den Bahnhof wird es im Hinblick auf Kriminalitätsprä-vention geben? Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Fol-gendes mit: „Mit der Erneuerung der Verkehrsstation und deren Zugängen wird ein helleres Erscheinungsbild entstehen, welches unserer Ansicht nach der Kriminalität und des Vandalismus entgegenwirkt. Grundsätzlich gibt es eine präventive Bestreifung durch Sicherheitskräfte auf den Berliner Bahnhöfen.“ Frage 4: Welche Erwartungen hinsichtlich den Krimi-nalitätsvorfällen und der -rate verbindet Senats mit den Veränderungen? Antwort zu 4: An Bahnhöfen ist die Berücksichtigung kriminalpräventiver Gestaltungsgrundsätze entscheidend für die Sicherheitswahrnehmung sowie die Veränderung von Tatgelegenheitsstrukturen. Städtebaulich-kriminalpräventive Maßnahmen zielen über psychologische Prozesse auf das Verhalten einer unbegrenzten Anzahl stark differenzierter Nutzerinnen und Nutzer. Die Komplexität der Wirkweise und subjek-tive Varietät im Sicherheitsempfinden lassen die Formu-lierung einer quantitativen Zielerwartung jedoch nicht zu. Qualitativ ist darauf hinzuweisen, dass der Bahnhof und das Bahnhofsumfeld sozialräumlich eine Einheit darstellen. Sofern eine Umgestaltung mit der Aufwertung des Nahbereichs und der Neudefinition der dortigen Nut-zung einhergeht und Anliegerinnen und Anlieger partizi-pativ einbezogen sowie bürgerschaftlich aktiviert werden können, ist eine Verbesserung insbesondere in der Sicher-heitswahrnehmung und im Hinblick auf Ordnungsstörun-gen, aber auch bei damit im Zusammenhang stehenden Deliktsfeldern realistisch zu erwarten. Frage 5: Wird die Bundespolizei dort eine Nebenwa-che errichten und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die Bundespolizei hat die Anfrage fol-gendermaßen beantwortet: „Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu Angelegen-heiten der Bundespolizei im Zusammenhangmit parla-mentarischen Anfragen eines Landesparlaments keine Antwort übermitteln kann. Die Bundesregierung und damit die Bundespolizei unterliegt ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages.“ Nach Erkenntnissen des Senats wird die Bundespoli-zei im Zuge der Sanierung des S-Bahnhofs Schöneweide keine Nebenwache errichten. Die Gründe sind nicht be-kannt. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)