www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen bezüglich der #Wiederinbetriebnahme der #Friedhofsbahn (#Wannsee – #Stahnsdorf), wie sie im Einigungsvertrag und dem Koali-tionsvertrag angedacht wurde?
Antwort zu 1: Seit Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Planungen, eine S-Bahn von Berlin-#Lichterfelde über #Teltow und #Stahnsdorf, #Dreilinden nach Berlin-#Wannsee zu führen. Zur Anbindung der Friedhöfe wurde 1913 der Teilabschnitt Wannsee–Stahnsdorf in Betrieb genommen. Der erste Weltkrieg und die nachfolgende Entwicklung Berlins verhinderten den weiteren Ausbau. Die Trasse wurde als Folge der Teilung Berlins zertrennt, der Betrieb eingestellt und die Anlagen abgebaut. Mitte der 90er Jahre ist die „Friedhofsbahn“ zum Waldfriedhof Stahnsdorf in Zusammenhang mit einer verkehrlichen Untersuchung der Achse Potsdam – Dre-witz – Teltow im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark und des Landes Brandenburg bewertet wor-den. Die Untersuchung ergab, dass u.a. wegen eines kos-tenintensiven Überwerfungsbauwerks in Wannsee über die Fernbahn der Aufwand (bei Reaktivierung des vor-handenen Streckenabschnitts) den Nutzen beträchtlich übersteigen wird. Berlin hat vor diesem Hintergrund ent-schieden, die Trasse für langfristig mögliche Entwicklun-gen frei zu halten. Stattdessen wurde die S-Bahn nach Lichterfelde-Süd bzw. Teltow Stadt verlängert. Der Senat hat sich gemäß der verabredeten Prioritä-tensetzung (s. Stadtentwicklungsplan Verkehr [StEP Ver-kehr] 2025 und Mobilitätsprogramm 2016) mit Netzer-gänzungen im Öffentlichen Personennahverkehr ausei-nandergesetzt. Der StEP Verkehr sieht unter den Lang-fristmaßnahmen den Wiederaufbau „Zehlendorf-Düppel-Kleinmachnow“ (als Alternative zur Potsdamer Stamm-bahn)“ (s. S. ebd. 141) vor. Aufgrund dieser Langfristperspektive und der unver-änderten Erkenntnisse zur Friedhofsbahn liegen keine aktualisierten Untersuchungen zur Friedhofsbahn oder etwaiger Alternativen vor. Frage 2: Bestehen zudem Planungen, die Friedhofs-bahn bis Teltow Stadt über die bis heute dafür freigehal-tenen Flächen zu verlängern? Wenn ja, wie ist der Stand der Planungen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Derartige Planungen könnten nur durch die beiden Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam entwickelt werden. Der Senat weist darauf hin, dass Brandenburg mit dem fortgeschriebenen Landesnahver-kehrsplan (LNVP) den Beschluss für die Jahre 2013 bis 2017 verabschiedet hat, keine neuen Strecken zu bauen. „Netzerweiterungen sind unter gegebenen Finanzperspek-tiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Frage 3: Gibt es einen Zeitplan, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Für welchen Zeitraum ist das Planfeststel-lungsverfahren geplant? Frage 4: Wie viele und welche Bauabschnitte sind ge-plant und warum? Frage 5: Welche Teilstrecken müssen einspurig ausge-führt werden und warum? Frage 6: Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Finanzierung der Wiederinbetriebnahme und der Verlän-gerung der Friedhofsbahn? Antwort zu 3, 4, 5 und 6: Gemäß Antwort zu Frage 1 können zu diesen Punkten keine Aussagen getroffen wer-den. Frage 7: Wurde diesbezüglich seit der Wiedervereini-gung Gutachten mit Kosten-Nutzen-Analysen in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann wurden diese in Auftrag gege-ben, zu welchem Ergebnis kommen diese und wo sind diese abrufbar? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu 1. Frage 8: Warum werden laut aktuellem FNP die Tras-sen der Friedhofsbahn im Gegensatz zu denen der Stammbahn nicht freigehalten? Antwort zu 8: Die Trasse der Friedhofsbahn wird über den Flächennutzungsplan Berlin – ebenso wie Trasse der Potsdamer Stammbahn – nach wie vor freigehalten. Frage 9: Ist auf dieser Strecke ggf. auch der Einsatz von Regionalverkehr vorgesehen? Antwort zu 9: Diese Frage kann vor dem Hintergrund der weiteren Ausführungen nicht beantwortet werden. Berlin, den 12. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)