www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen bezüglich der #Wiederinbetriebnahme der #Stammbahn (#Zehlendorf – #Dreilinden) auf den #Teilstrecken innerhalb des Landes Berlin?
Frage 2: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmög-lichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Wiederinbe-triebnahme durch die S-Bahn nicht in den Landesver-kehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 1 und 2: Die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn kann nach der vorliegenden Nut-zen-Kosten-Untersuchung aus den Jahre 2008 (siehe Antwort zu Frage 6), die einen nicht ausreichenden Nut-zen ergeben hat, nach derzeitigem Kenntnisstand und derzeitigen Potenzialen nicht als #Regionalbahn erfolgen. Die für den Wiederaufbau nötigen Flächen werden aber über den #Flächennutzungsplan (#FNP) weiterhin gesichert. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) sieht vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der vergan-genen Jahre (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Haltung Brandenburgs u. ä.) unter den Langfristmaßnahmen den Wiederaufbau „Zehlendorf-Düppel-Kleinmachnow“ (als Alternative zur Potsdamer Stammbahn)“ (s. ebd. S. 141) vor. Es besteht das Ziel, die Erschließung des Süd-West-Raums und alternative Gestaltungen älterer Planungen zu Wiederinbetriebnahmen zu untersuchen. Basierend auf den zu ermittelnden Entwicklungspotentialen wären ge-eignete Trassen- und Systemalternativen zur bestmögli-chen Erschließung der identifizierten Nachfragepotentiale zu ermitteln. Kernfragen wären: o Was ist für das Gebiet die richtige Lösung? o Wo befinden sich Erschließungs- und Anbin-dungsdefizite? o Wo sind Potentiale vorhanden? o Welche Kosten kämen hierbei auf das Land Berlin zu? Derartige Untersuchungen würden mit dem Land Brandenburg abgestimmt. Aufgrund der Langfristperspektive (nach 2025) und der unveränderten Erkenntnisse zur Stammbahn wurde die Maßnahme in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Vorhaben nicht prioritär behandelt. Frage 3: Gibt es einen Zeitplan, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Für welchen Zeitraum ist das Planfeststel-lungsverfahren geplant? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Wie viele und welche Bauabschnitte sind ge-plant und warum? Antwort zu 4: Eine verbindliche Aussage könnte erst mit einer vertiefenden Planung erfolgen. Frage 5: Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Finanzierung der Wiederinbetriebnahme der Stammbahn? Antwort zu 5: Für alle künftigen Netzergänzungen im Land Berlin gilt: Sofern diese Maßnahmen die allgemeinen Voraus-setzungen (technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit etc.) erfüllen und bis 2019 umgesetzt sein können, können sie mit anteiliger Finanzierung des Bundes aus dem Ge-meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziert werden, wobei ein entsprechender Eigenanteil aus Lan-desmitteln zu bestreiten ist. Die Fördermöglichkeiten nach GVFG laufen nach derzeitigem Stand jedoch 2019 aus. Ob es Folgeprogramme geben wird, ist derzeit unge-klärt. Sollte es keine Folgeprogramme zur Finanzierung geben, sind alle weiteren Vorhaben künftig komplett aus dem Landeshaushalt Berlins zu bestreiten. Zurzeit laufen darüber hinaus die Verhandlungen zur Revision der Regionalisierungsmittel, d.h. auch für das Finanzvolumen des Betriebs auf den Strecken des Schie-nenpersonennahverkehrs (SPNV) bestehen derzeit erheb-liche Unsicherheiten. Frage 6: Wurde diesbezüglich seit der Wiedervereini-gung Gutachten mit Kosten-Nutzen-Analysen in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann wurden diese in Auftrag gege-ben, zu welchem Ergebnis kommen diese und wo sind diese abrufbar? Antwort zu 6: Aus der Befassung mit der Thematik liegen unterschiedliche Untersuchungen vor. „Verkehrliche Voruntersuchung und Standardisierte Bewertung für die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn“ (als Regionalverkehr), bearbeitet durch Intraplan im Auftrag der beiden Ministerien in Berlin und Brandenburg, aus 2008, abrufbar unter: http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.142067.de. 1. Erkenntnisse hieraus: „Eine Reaktivierung der Potsdamer Stammbahn war nicht Gegenstand der Vereinbarungen zum zwischenzeitlich realisierten Pilz-Konzept Stufe 1 zwischen dem Bund, den Ländern Berlin und Brandenburg und der DB AG Anfang der 90er Jah-re. Der Wiederaufbau und die Wiederinbetrieb-nahme der Potsdamer Stammbahn ist Bestandteil des Pilz-Konzeptes Stufe 2 (….). Die Wiederinbe-triebnahme der Potsdamer Stammbahn erfordert einen Neubau der Eisenbahninfrastruktur inkl. Elektrifizierung zwischen dem Bahnhof Griebnitz-see (Land Brandenburg) und Abzweig Landwehr-kanal (Land Berlin). Die Infrastrukturmaßnahmen sollen über § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeaus-baugesetz (BSchwAG) finanziert werden. Voraus-setzung hierfür ist eine Nutzen-Kosten-Untersu-chung mit einem Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0.“ (ebd. S. 1) „Die (…) vorgestellte Bewertung für eine Mitfall-Vorzugsvariante führte mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von 0,64 zu einem aus gesamtwirtschaft-licher Sicht unzureichenden Ergebnis.“ (ebd. S. 134) 2. „Vorstudie S-Bahn Zehlendorf – Düppel-Kleinmach-now“ durch die DB AG im Auftrag Europarc Drei-linden GmbH mit Beteiligung der Gemeinde Klein-machnow und des Bezirks Steglitz-Zehlendorf aus 2009, abrufbar unter: http://www.stammbahn.de/planung.html. Ziel war die Identifizierung einer optimalen Lösung zur Einbin-dung der Gemeinde Kleinmachnow in das Netz der Berliner S-Bahn. Erkenntnisse hieraus: „Basierend auf den vorliegenden Untersuchungs-ergebnissen kann entsprechend dem gegenwärtigen Erkenntnis- und Bearbeitungsstand sowie der kurz-fristigen Bearbeitungszeit noch keine abschließen-de detaillierte Nutzen-Kosten-Analyse vorgenom-men werden. Seitens der Gutachter kann demzu-folge keine endgültige Bewertung der vorgesehe-nen S-Bahn-Anbindung Zehlendorf nach Klein-machnow/ Dreilinden abgegeben werden.“ Es „wird eine vertiefende Untersuchung für eine S-Bahn Anbindung Zehlendorf – Kleinmachnow – Dreilinden in Form einer Nutzen-Kosten-Unter-suchung empfohlen.“ (ebd. S. 34). Frage 7: Ist auf dieser Strecke ggf. auch der Einsatz von Regionalverkehr vorgesehen? Antwort zu 7: Die Wiederinbetriebnahme der Potsda-mer Stammbahn wird nach dem Ergebnis der vorgenom-menen Kosten-Nutzen-Untersuchung, die mit den unter-stellten Randbedingungen einen nicht ausreichenden Nutzen ergeben hat, nicht als Regionalbahn erfolgen können. Daher wären alternative Gestaltungen einer Wie-derinbetriebnahme zu untersuchen. Zur Priorisierung derartiger Überlegungen s. Antwort zu 1 und 2. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)