Straßenverkehr: Sanierung Bundesautobahn A114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten #Erhaltungs- und #Instandsetzungsmaßnahmen sind im Zuge der grundhaften Er-neuerung der #A114 geplant? Ist zur Vorbereitung dieser Maßnahmen ein #Planfeststellungsverfahren notwendig? Wenn ja, für welche Maßnahmen? Frage 2: Welche, der in der Antwort auf die Schriftli-che Anfrage 17/13171 aufgezählten #Brücken werden im Rahmen der Sanierung mit saniert bzw. neu gebaut (bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflis-ten)? Werden auch angrenzende Brücken und Überfüh-rungsbauwerke, die über die A114 führen, mit saniert bzw. neu gebaut (wenn ja, bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflisten)? Erfolgt auch eine Instandsetzung der Brücke über die A114 in der Bucher Straße? Ist im Rahmen der Grunderneuerung der A114 auch ein Ersatzneubau der Heinersdorfer Brücke vorgese-hen? Wenn ja, wie wird während der Sanierung die Ver-kehrsführung aufrechterhalten? Antwort zu 1 und 2: Die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt beabsichtigt im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen, die A 114 auf Grund ihres Zustandes vollständig („grundhaft“) zu er-neuern. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung, passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung) wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt. Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der Autobahn) werden er-tüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke, Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu errichtet (Pankebrü-cke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen, insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Die Heinersdorfer Brücke bzw. „andere angrenzende Brücken“ sind nicht Gegenstand dieser Maßnahme. Aus dem gegenwärtigen Planungsstand der Erhal-tungsmaßnahme lässt sich keine Notwendigkeit eines planrechtlichen Verfahrens zur Erlangung von Baurecht (z.B. Planfeststellung) ableiten. Frage 3: Liegt ein aktuelles Schallschutzgutachten für die A114 vor, das die aktuelle Verkehrsbelegung berück-sichtigt? Wenn ja, werden dadurch weitere Schallschutz-maßnahmen begründet. Welche Schallschutzmaßnahmen werden insgesamt bei der grundhaften Erneuerung herge-stellt? Antwort 3: Das bisher vorliegende Lärmgutachten er-fordert keine, über den Bestand hinaus gehenden Lärm-schutzmaßnahmen, allerdings wird mit dem Bau eines neuen Fahrbahnbelages eine deutlich spürbare Lärmredu-zierung einher gehen. Die Auftragsverwaltung strebt die Verwendung eines sowohl in lärmschutztechnischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht möglichst hochwertigen Belages an. Zu diesem Zweck werden entsprechende Gespräche mit dem Bund geführt werden. Frage 4: Wann werden die Baumaßnahmen der grund-haften Erneuerung beginnen und wie lange werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 5: Wie hoch werden die Kosten für die grund-hafte Erneuerung und die damit verbundenen Baumaß-nahmen sein? Und welchen Anteil daran trägt jeweils das Land Berlin? Antwort zu 4 und 5: Der Stand der aktuellen Ablauf-planung geht von einem Baubeginn in 2016 aus. Die Arbeiten werden ca. dreieinhalb Jahre andauern. Gegenwärtig werden Baukosten von ca. 33 Mio. € an-genommen, die ausschließlich dem Bund zuzurechnen sind. Berlin, den 04. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2014)