www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossen-schaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswech-sel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inan-spruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahr-ten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemie-tet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Ta-gen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Ein-bindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum – Fahrten – Beförderungen – davon mit Treppenhilfe – Storni – Vertragsbusse – Zusatzbusse DB* – SB** DB* – SB** 24.12.2013 – 1167 – 1241 – 507 – 68 – 27 – 27 – 25 – 23 25.12.2013 – 973 – 1021 – 388 – 19 – 27 – 27 – 18 – 20 26.12.2013 – 518 – 553 – 221 – 9 – 27 – 27 – 6 – 3 31.12.2013 – 348 – 370 – 107 – 20 – 27 – 27 – 0 – 0 01.01.2014 – 267 – 286 – 75 – 11 – 27 – 27 – 0 – 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Im Durchschnitt wurden in 2013 laut Angaben des Be-treibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdrei-fachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachts-feiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausge-sprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nut-zen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monat-lich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Ver-fügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nach-mittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegenge-nommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfall-telefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Un-fälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Ver-spätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit wel-chem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Ge-sundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmel-dung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Be-lange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleich-mäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierig-keiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbe-stellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wur-den die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wur-den wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsal-ternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Ok-tober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen recht-zeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Perso-nennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn auf-grund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistun-gen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistun-gen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regie- und Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushalts-jahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %. (Hinweis: Darüber hinaus wurden aus diesem Titel weitere Ausgaben von 2.499,00 € geleistet, die nicht dem Komplex Sonderfahrdienst zuzuordnen sind. Das Gesamtergebnis des Titels lautet somit 6.263.032,93 €.) Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab: Maßgeblich sind die Grundpreise für die Beförde-rungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus) und die gefahrenen Kilometer. Die tatsächlichen Beförderungskosten hängen je-doch vom Umfang der Inanspruchnahme der un-terschiedlichen Beförderungsmittel und von der Länge der Fahrt ab. Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Be-förderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten. Seitens des Betreibers werden so viele Fahrtwün-sche angenommen, wie erfahrungsgemäß mit den verfügbaren Fahrzeugen durchgeführt werden können (ca. 15 Aufträge pro Viertelstunde). Bei einer darüber hinausgehenden Nachfrage erfolgen Ablehnungen. Zu anderen Tageszeiten sind ggf. Kapazitäten verfügbar, jedoch ist die Nachfrage geringer. Damit wird deutlich, dass die Einflussnahme auf den Mittelverbrauch eingeschränkt ist. Es ist davon auszuge-hen, dass der Titel künftig durch insgesamt höhere Kosten aufgrund des neuen Vertrages voll ausgeschöpft wird. Berlin, den 31. Januar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2014)