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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie schätzt der Senat die Auslastung der Tram 62 ein? Antwort zu 1.: Die Linie ist tageszeitlich und abschnittsweise sehr unterschiedlich ausgelastet. Insgesamt weist die Linie im Vergleich mit anderen Berliner Stra- ßenbahnlinien (ohne Metrolinien) eine durchschnittliche Nachfrage und Auslastung auf. Frage 2: Ist sichergestellt, dass diese Linie langfristig den Anwohnerinnen und Anwohnern erhalten bleibt? Antwort zu 2.: Dem Senat sind keine Informationen und Gründe bekannt, die den Erhalt der Straßenbahn in dem durch die Linie 62 befahrenen Korridor zwischen Wendenschloß und Mahlsdorf in Frage stellen. Frage 3: Ist eine weitere Sanierung bzw. ein Ausbau geplant? Antwort zu 3.: Den Intentionen von Stadtentwicklungsplan Verkehr und Nahverkehrsplan folgend hat der Senat in den letzten Jahren erhebliche planerische Vorleistungen erbracht, um die Attraktivität der Straßenbahnlinie 62 nachhaltig zu steigern. So sollte als Teil eines Gesamtkonzeptes für den Ortskern Mahlsdorf der nördliche, eingleisige Streckenabschnitt von Treskowstraße bis zur Rahnsdorfer Straße zweigleisig ausgebaut werden und gleichzeitig durch eine Neubaustrecke von Treskowstraße bis unmittelbar an den S-Bahnhof heran verlängert werden. Folge dieser baulichen Verbesserungen und der dann möglichen Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes zwischen Mahlsdorf und Köpenick wäre eine Erhöhung der Anzahl der Fahrgäste, die auch in Modellrechnungen nachgewiesen werden konnte. Jedoch konnten zum Verkehrskonzept Mahlsdorf trotz der intensiven Gespräche mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die notwendigen Konsensbildungen für die Realisierung bislang nicht erreicht werden. Um weitere Kosten zu vermeiden und das Personal für andere Projekte einzusetzen, wurden die Planungen für den Bereich des Ortskerns Mahlsdorf bis auf Weiteres angehalten. Sobald mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eine Lösung gefunden worden ist, können die Planungen ggf. zeitnah wieder aufgenommen werden. Ergänzend hierzu teilt die BVG AöR mit: „Zwischen der Rahnsdorfer Straße und der Altstadt Köpenick besteht kein Änderungs- oder Sanierungsbedarf. Im Bereich Müggelheimer Straße und Wendenschloßstraße werden die Gleise, soweit das noch nicht geschehen ist, in den kommenden Jahren sukzessive saniert und die Haltestellen barrierefrei gestaltet. Weitere Planungen zu den anderen Abschnitten liegen noch nicht vor.“ Frage 4: Ab wann fahren dort dauerhaft und komplett Niederflurbahnen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Streckenabschnitte nach Wendenschloß und Mahlsdorf ist nach aktuellem Planungsstand der ausschließliche Einsatz von Niederflurfahrzeugen auf den Stammumläufen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 vorgesehen. In Ergänzung dessen werden nur die zwei zusätzlichen Fahrtenpaare im morgendlichen Schülerverkehr zwischen Wendenschloß und Mahlsdorf-Süd bis voraussichtlich 2016 noch nicht mit Niederflurfahrzeugen bedient.“ Berlin, den 17. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2014)