Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradbeleuchtung Jetzt sind auch Batterielampen erlaubt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fahrradbeleuchtung-jetzt-sind-auch-batterielampen-erlaubt,10809148,23637504.html

Der Bundesrat hat entschieden: Künftig sind Dynamos nicht mehr Pflicht, auch andere Energiequellen dürfen die Radbeleuchtung speisen. Doch bei den Details der neuen Regelung gibt es Irritationen. Bei Details gab es Irritationen, aber so viel steht fest: Der Bund liberalisiert die Regelungen für die Fahrradbeleuchtung. Derzeit ist noch fast immer ein Dynamo Pflicht, in naher Zukunft dürfen Scheinwerfer und Schlussleuchten auch mit Akkus oder Batterien betrieben werden. Zudem müssen die Lampen nicht mehr fest am Fahrrad montiert sein. „Nach dem Vorschlag des Bundesrates sind künftig auch die überall längst gängigen Akkulichter zugelassen“, teilte das Bundesverkehrsministerium am Montag mit. „Man muss sie aber nach dem jetzigen Vorschlag am Fahrrad angesteckt haben“ – auch tagsüber. Es reiche nicht, sie in der Tasche oder sonstwo mit sich zu führen. Der Beschluss, den der Bundesrat am Freitag gefasst hat, trägt einen sperrigen Titel: 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Auf Vorschlag von Hamburg und Sachsen enthält er einen Passus, der Radfahrern das Leben …

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