Wer ist zuständig, wenn es zu einer Katastrophe im Bahntunnel unterm neuen
Flughafen kommt? Die Flughafengesellschaft will die Verantwortung – und
Haftung – nicht übernehmen. Sie zieht deshalb vors Gericht. Wieder einmal.
Kurz vor der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld hat
die Flughafengesellschaft die Klagefreude gepackt. Beim Lärmschutz steht
sie dicht davor, bei der Haftungsfrage nach einem Feuer im Bahntunnel unter
dem Terminal ist im Dezember das Verwaltungsgericht eingeschaltet worden.
Dabei hatte das Innenministerium Brandenburgs bereits im Dezember
beschieden, dass die Zuständigkeit beim Flughafen liege, wogegen dieser
sich erst jetzt wehrt.
Bei der praktischen Umsetzung sei man auch auf eine unklare Formulierung
gestoßen, begründete Flughafensprecher Leif Erichsen den späten Schritt.
Das Einsatzkonzept im Fall eines Feuers sei dagegen festgezurrt.
Sollte es im Tunnel mit dem Fern- und S-Bahnhof direkt unter dem Terminal
brennen, wäre die Flughafenfeuerwehr …