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Die Unzufriedenheit des Berliner Senats mit der DB AG ist nachvollziehbar.
So richtig zuverlässig ist der S-Bahn-Verkehr nicht. Alle bisher vom
DB-Konzern bei seiner 100prozentigen Tochter S-Bahn Berlin GmbH ergriffenen
Maßnahmen haben höchstens dazu geführt, den Abwärtstrend aufzuhalten.
In der Berliner Koalitionsvereinbarung ist festgehalten, dass der Senat mit
der DB AG über den Ankauf der S-Bahn Berlin GmbH verhandeln will. Was soll
das Ziel dieser Re-Kommunalisierung sein? Der DBV hält diesen Vorschlag
nicht für geeignet, die jetzige Krise zu lösen und ein Wiederholen zu
verhindern.
Nach Ansicht des DBV trifft die Politik auch einige Mitschuld an der
jetzigen Situation. Denn die Verträge, die ein solches Versagen erst
möglich machten, sind durch den Berliner Senat als Besteller unterschrieben
worden. Butterweiche Sanktionsregelungen bei Zugausfällen und Verspätungen
haben wohl dazu geführt, dass es erst soweit kommen konnte. Wird es besser
werden, wenn der Senat direkten Zugriff auf die Geschäftspolitik bei der
S-Bahn Berlin GmbH hat? Ein Königsweg kann der Kauf der S-Bahn nicht sein:
Der Investitionsbedarf – zumal durch neue Fahrzeuge – ist enorm. Woher will
das mit nach Schätzungen bis zu 130 Milliarden Euro verschuldete Berlin 500
bis 800 Millionen für neue Fahrzeuge nehmen?
Hauptkritikpunkt ist die intransparente Preisgestaltung bei
Trassenentgelten und Stationspreisen. Hieran wird sich bei einer
senatseigenen S-Bahn nichts ändern! Auf die Ausstattung der Bahnhöfe und
die Kosten für den gefahrenen Zugkilometer wird er nicht mehr Einfluss
haben . Einzig die Qualität der Fahrzeuge könnte besser werden. Zugefrorene
Weichen, versagende Stromversorgung, schlechte Fahrgastinformation auf den
Bahnsteigen, wochenlanger Stillstand bei defekten Aufzügen wären nach wie
vor an der Tagesordnung. Der Senat hätte hierauf genauso wenig Einfluss wie
heute.
Eine Re-Kommunalisierung würde im besten Falle nur ein kleines von mehreren
Problemen lösen. Der DBV sieht deshalb keine Notwendigkeit zum Kauf der
S-Bahn. Nur ein gut ausgehandelter Verkehrsvertrag, der spürbare Sanktionen
im Falle von Schlecht- und Nichtleistung vorsieht, wird ein Eigentümer zu
einer vertragstreuen Erfüllung seiner Verpflichtungen anhalten. Im
Verkehrsvertrag sollten auch die Belange der Beschäftigten angemessen
geregelt werden (Pressemeldung Deutscher Bahnkunden-Verband, 10.01.12).