Fernbusreisen werden von Fesseln befreit

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Das Bundeskabinett hat am 03.08.11 den von Bundesverkehrsminister Peter

Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes

(PBefG) beschlossen. Mit der Novelle wird unter anderem die im

Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs

umgesetzt. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen.

Ramsauer: „Wir befreien den Markt für Fernbusreisen von seinen Fesseln.

Damit ermöglichen wir Mobilität. Der Verbraucher soll die Möglichkeit

erhalten, auch über längere Strecken kostengünstig und umweltfreundlich mit

dem Bus zu reisen. Der Bus ist eine echte Alternative zum Auto. Schon bei

durchschnittlicher Auslastung sinken der Kraftstoffverbrauch und der

CO2-Ausstoß pro Fahrgast im Vergleich zum PKW deutlich. So können zum

Beispiel 50 Personen mit einem Fernbus von München nach Frankfurt reisen,

anstatt in 25 oder gar 50 Pkw. Wir wollen also Verkehre auf der Straße

bündeln, jedoch der Schiene keine Kunden abjagen.“

Ziel der Liberalisierung ist es, neue Angebote im Fernbuslinienverkehr zu

ermöglichen. Die neuen Verbindungen müssen von den Unternehmen in eigener

Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und

betrieben werden.

Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:

• Freier Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen

Fernbuslinien. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen.

So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der

Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr

betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren

noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz.

• Konzessionsmodell: Es wird auch künftig an Genehmigungen festgehalten.

Dies gewährleistet Sicherheit und Qualität. Der (in der Regel mit

Steuermitteln unterstützte) ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen

konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So wird verhindert,

dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich

aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu

bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen

mit einem Abstand von bis zu 50 km ist unzulässig. Besteht kein

ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für

einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen. Die Genehmigungen werden

wie bisher von den zuständigen Landesbehörden erteilt.

• Erleichterung des touristischen Verkehr mit Omnibussen. Hierzu soll das

„Unterwegsbedienungsverbot“ aufgehoben werden. So können zum Beispiel bei

einer Ferienreise mit Hotelunterbringung („Ferienzielreise“) auch Fahrgäste

entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nach der

Kabinettsbefassung folgt das parlamentarische Verfahren. Die neuen

Regelungen sollen 2012 in Kraft treten (Pressemeldung BMVBS, 20.07.11).

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