Das Bundeskabinett hat am 03.08.11 den von Bundesverkehrsminister Peter
Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG) beschlossen. Mit der Novelle wird unter anderem die im
Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs
umgesetzt. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen.
Ramsauer: „Wir befreien den Markt für Fernbusreisen von seinen Fesseln.
Damit ermöglichen wir Mobilität. Der Verbraucher soll die Möglichkeit
erhalten, auch über längere Strecken kostengünstig und umweltfreundlich mit
dem Bus zu reisen. Der Bus ist eine echte Alternative zum Auto. Schon bei
durchschnittlicher Auslastung sinken der Kraftstoffverbrauch und der
CO2-Ausstoß pro Fahrgast im Vergleich zum PKW deutlich. So können zum
Beispiel 50 Personen mit einem Fernbus von München nach Frankfurt reisen,
anstatt in 25 oder gar 50 Pkw. Wir wollen also Verkehre auf der Straße
bündeln, jedoch der Schiene keine Kunden abjagen.“
Ziel der Liberalisierung ist es, neue Angebote im Fernbuslinienverkehr zu
ermöglichen. Die neuen Verbindungen müssen von den Unternehmen in eigener
Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und
betrieben werden.
Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:
• Freier Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen
Fernbuslinien. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen.
So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der
Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr
betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren
noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz.
• Konzessionsmodell: Es wird auch künftig an Genehmigungen festgehalten.
Dies gewährleistet Sicherheit und Qualität. Der (in der Regel mit
Steuermitteln unterstützte) ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen
konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So wird verhindert,
dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich
aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu
bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen
mit einem Abstand von bis zu 50 km ist unzulässig. Besteht kein
ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für
einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen. Die Genehmigungen werden
wie bisher von den zuständigen Landesbehörden erteilt.
• Erleichterung des touristischen Verkehr mit Omnibussen. Hierzu soll das
„Unterwegsbedienungsverbot“ aufgehoben werden. So können zum Beispiel bei
einer Ferienreise mit Hotelunterbringung („Ferienzielreise“) auch Fahrgäste
entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nach der
Kabinettsbefassung folgt das parlamentarische Verfahren. Die neuen
Regelungen sollen 2012 in Kraft treten (Pressemeldung BMVBS, 20.07.11).