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Für die kommunalen Aufgabenträger im ÖPNV stehen für 2011 insgesamt 83 Millionen Euro zu Verfügung. Mit der Zuweisung besteht nun Planungssicherheit für das kommende Jahr. Gerade für ein Flächenland wie Brandenburg gehört die Sicherung der Mobilität zu bezahlbaren Preisen zu den vordringlichen Aufgaben.
Grundlage für die 18 Zuweisungsbescheide ist das 2005 geltende Brandenburger ÖPNV-Gesetz. Die Zuweisungen erfolgen auf Basis eines dynamischen Schlüssels, der Struktur, Aufwands- und Erfolgskomponenten berücksichtigt. Es werden die Fläche, die 2009 eingesetzten Eigenmittel, die erbrachten Fahrplankilometer und die Fahrgastzahlen der Zuweisung zugrunde gelegt. Seit 2008 sind die Mittel für den Schülerverkehr (ehemals Ausgleichsmittel gem. § 45a Personenbeförderungsgesetz) in die Pauschalzuweisungen integriert.
Gegenüber dem Vorjahr wurde das Fahrplanangebot um 1,4 Prozent erweitert. Damit konnten 3,4 Prozent mehr Fahrgäste gewonnen werden. Der Einsatz der Eigenmittel stieg um 20,4 Prozent (bedingt durch Ansparen der Stadt Potsdam für Kauf von Straßenbahnen).
In der laufenden Legislaturperiode erfolgt eine Evaluierung des ÖPNV-Gesetzes unter intensiver Beteilung der Aufgabenträger. Gleichzeitig muss es an den europäischen Rechtsrahmen und an den in Arbeit befindlichen nationalen Rechtsrahmen angepasst werden (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 02.08.10).