Tarife + Bahnverkehr + Regionalverkehr: Entschädigungsverfahren bei Bahnverspätungen, aus Punkt 3

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Einheitliche Regelungen auf der gesamten Reisekette

Am 29. Juli 2009 traten in Deutschland neue Fahrgastrechte in Kraft. Aus diesem Anlass hat der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) gemeinsam mit der Deutschen Bahn ein bundesweit einheitliches Entschädigungsverfahren auf den Weg gebracht, das auch den Nahverkehr einschließt. Damit können Bahnkunden ihre Ansprüche bei Zugverspätungen oder -ausfällen geltend machen, vorausgesetzt, ihre Reise endet über 60 Minuten verspätet und eine der beteiligten Bahngesellschaften ist dafür verantwortlich.
Seine Ansprüche kann der Kunde mit einem einzigen Fahrgastrechte-Formular geltend machen, das beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den …

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