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archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0509/berlin/
0090/index.html
Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) will wissen, ob bei der Besetzung des Finanzvorstandspostens bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) alles mit rechten Dingen zugegangen ist. „Der Vorgang sollte rechtlich überprüft werden“, sagte sie der Berliner Zeitung. Ihrer Auffassung nach folgt aus Paragraph 28 des Betriebegesetzes, dass die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes „insbesondere auch bei der Besetzung der Organe und der Vorgesetzten- oder Leitungsfunktionen Anwendung finden“, wie es im Gesetz heißt. Danach wäre in diesem Fall eine Ausschreibung vorgesehen – die der damalige Finanzsenator und BVG-Aufsichtsratsvorsitzende, Thilo Sarrazin (SPD), aber für unnötig hielt. Auch Frauensenator Wolf (Linke) hielt dies für „nicht marktüblich“.
Je nach Ergebnis der Prüfung müsse man entscheiden, wie man weiter …