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Laut Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg, die auch für die BVG gelten, ist das Personal nicht verpflichtet, mehr als 20 Münzstücke anzunehmen.
Die Berliner Taxifahrer müssen laut Taxiordnung einen „angemessenen Wechselgeldbetrag“ mit sich führen. Was die Annahme von Kleingeld betrifft, steht nichts in der Taxiordnung.
Die Berliner Einzelhändler sind laut Gesetz verpflichtet, Münzen bis 10 Euro anzunehmen. Verbands-chef Nils Busch-Petersen: „Viele Händler sind aber …
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