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.bin/dump.fcgi/2008/0710/berlin/0153/index.html
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern eine Klage gegen den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz abgewiesen. Haus- und Grundstückseigentümer hatten verlangt, dass ihre Immobilien vor Lärm und Erschütterungen geschützt werden. Weil die Bahn vor Gericht zusagte, dass die geplante Lärmschutzwand drei statt zwei Meter hoch sein wird, konnten fast alle Streitfälle beigelegt werden. Die letzte Klage blieb ohne Erfolg, weil die Gleise von dem …