allg.: IGEB: Gesetzliche Regeln für ein Mindestangebot bei Streiks im öffentlichen Verkehr

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Wenn ab Montag Ver.di und GDL streiken und in Berlin nur noch wenige S-Bahnen und Busse unterwegs sind, erlebt Berlin einen Verkehrsnotstand, wie es ihn seit Kriegsende 1945 noch nicht gab.
• Viele Menschen werden Arbeitsplatz, Schule, Behörden- oder Arzttermin nicht oder nur verspätet erreichen können.
• Viele Menschen werden auf Krankenbesuche, ehrenamtliches Engagement oder Vereinssport verzichten müssen.
• Viele alte Menschen und Gehbehinderte werden quasi zuhause eingesperrt.
Immer mehr Berliner sagen deshalb: Es reicht! Sie fühlen sich zudem veralbert, wenn die Gewerkschaften erklären, die Streiks seien nicht gegen die Fahrgäste gerichtet. Doch die Fahrgäste haben die gesamte Last dieser Streiks zu tragen. Jetzt und auch in Zukunft. Denn der öffentliche Verkehr in Deutschland droht dauerhaften Schaden zu nehmen.
Anlass zur Sorge besteht vor allem, weil es bei den aktuellen Streiks nicht nur um Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geht, sondern um Machtkämpfe zwischen den Gewerkschaften: Ver.di kontra GDL bei der BVG, GDL kontra Transnet/GDBA bei der Deutschen Bahn. Nur deshalb sind die Streiks so umfangreich und derartig rücksichtslos gegenüber den Fahrgästen. Dass die Arbeitsplätze bei BVG und DB entscheidend von den Fahrgästen abhängen, scheint vergessen.
Es genügt also nicht, die aktuellen Konflikte zu lösen, denn die nächsten Streiks kommen bestimmt.
Deshalb fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB von der deutschen Politik gesetzliche oder ggf. vertragliche Regelungen, in denen ein Mindestangebot an öffentlichem Verkehr und eine umfassende Fahrgastinformation auch bei Streiks verbindlich festgelegt werden!
Andere Länder haben die Notwendigkeit schon erkannt und gehandelt:
• In Italien sind Bahnen, die auch bei Streiks immer verkehren, bereits im Kursbuch abgedruckt.
• In Frankreich hat die Regierung im letzten Jahr ein Mindestangebot bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr gesetzlich festgeschrieben. Einzelne Städte, so z.B. Nancy, hatten bereits vorher örtliche Vereinbarungen für ein Mindestangebot bei Streiks abgeschlossen (Pressemeldung Berliner Fahrgastverbands IGEB e.V., 10.03.08).

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