Straßenbahn: Warum und wo bremst die Verkehrslenkung Berlin die Tram aus?, aus Senat

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Drucksache 16 /11 448

Kleine Anfrage

16. Wahlperiode

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) und des
Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD)
vom 22. November 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November
2007) und Antwort

Entschleunigung statt Beschleunigung warum und wo bremst die
Verkehrslenkung Berlin die Tram aus?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie
folgt: Frage 1: An wie vielen Lichtsignalanlagen ist es technisch
möglich, der Straßenbahn bei der Ampelschaltung auf deren Anforderung
Vorrang zu gewähren?

Antwort zu 1.: Von insgesamt 299 Lichtzeichenanlagen (LZA), die sich im
Zuge von Tram-Linien befinden, können 285 durch den ÖPNV beeinflusst
werden.

Frage 2: Welche Investitionskosten waren und sind mit der Umstellung auf
die Vorrangschaltung für die Straßenbahn verbunden? Antwort zu 2.: Die
Investitionskosten betrugen bisher 37,53 Mio. .

Frage 3: Welche Effizienzsteigerungen und Einsparungen sind mit der
Ampelvorrangschaltung verbunden?

Antwort zu 3.: Die BVG ermittelte Einsparungen von 15 Zügen und
Personaleinsparungen von 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das
entspricht 3,25 Mio. pro Jahr.

Frage 4: Wie viele dieser Lichtsignalanlagen sind durchschnittlich auf
Festzeitsteuerung umgestellt, so dass keine Vorrangschaltung für die
Straßenbahn besteht?
Frage 5: Wie viele dieser Lichtsignalanlagen sind zur Zeit auf
Festzeitsteuerung umgestellt und können somit nicht von Straßenbahnen
zugunsten einer höheren Geschwindigkeit und einer besseren
Energieeffizienz des ÖPNV beeinflusst werden?

Frage 6: Wie hoch ist demzufolge der wirtschaftliche Nachteil für die BVG?

Antwort zu 6.: Der BVG liegen dazu keine aktuellen Zahlen vor.

Frage 7: Warum wurde wann welche dieser Lichtsignalanlagen in die
Festzeitsteuerung gegeben, und bis wann sollen die jeweiligen Ampeln in
der Festzeitsteuerung betrieben werden?

Antwort zu 4., 5. und 7.: Nur in begründeten Fällen oder bei Störungen
werden Festzeitpläne gesendet. Gegenwärtig laufen 37 Anlagen in
Festzeitsteuerung. Infolge von Baumaßnahmen sind aktuell die Anlagen
Greifswalder Straße/Danziger Straße Prenzlauer Allee/ Danziger Straße
Wisbyer Straße/Neumannstraße – Stahlheimer Straße
Alexanderstraße/Gleisquerung Torstraße (Gormannstraße) und Fürstenwalder
Damm/Salvador-Allende-Straße ohne Straßenbahnbeeinflussung. Die Dauer
dieser Umschaltung ist von der Bauzeit abhängig. Nach Beendigung der
Baumaßnahmen wird die ÖPNV-Beschleunigung wieder in Betrieb genommen.
Weitere Festzeitsteuerungen werden aus verschiedenen Gründen geschaltet.
Teilweise befinden sich LZA, wie zu 10. beschrieben, wegen
unbefriedigender Steuerungen in der Überarbeitung.

Frage 8: Wie berücksichtigt die Verkehrslenkung bei Ihren Entscheidungen
zugunsten von Festzeitsteuerungen die verkehrspolitischen Prioritäten
des Berliner Senates zugunsten des ÖPNV?

Antwort zu 8.: Grundlage für alle Beschleunigungsmaßnahmen des ÖPNV ist
der Senatsbeschluss zur ÖPNV-Beschleunigung, der für die Verkehrslenkung
Berlin bindend ist. Ziel ist es, dass für die Fahrgäste spürbare
Verbesserungen durch Schnelligkeit und Pünktlichkeit wirksam werden.
Dieses Ziel wird soweit möglich auch bei Anlagen in Festzeitsteuerung
verfolgt. Für Baustellen-LZA wird eine ÖPNV-Beschleunigung aus
Kostengründen nur dann in Betracht gezogen, wenn die Straßenbahnen
während der Bauphasen kontinuierlich fahren und die jeweiligen
Bauzustände wesentlich länger als 3 Monate konstant bleiben.

Frage 9: Welchen Sinn hat die Festzeitsteuerung einer Ampel an einem
Fußgängerüberweg in der Bornholmer Straße?
Antwort zu 9.: Eine derartige Festzeitsteuerung ist nicht gegeben.

Frage 10: Weshalb sind in der Seestraße sämtliche
Straßenbahn-Ampelvorrangschaltungen, darunter auch Ampeln an
Fußgängerüberwegen, mit der Begründung außer Betrieb gesetzt worden,
dass der Tegeltunnel gesperrt ist?
Antwort zu 10.: Für die Ausweichstrecken im Zusammenhang mit der
Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel sind lediglich sieben LZA im
Bereich von Seestraße/Müllerstraße bis Seestraße/ Dohnagestell in
Festzeitschaltung geschaltet worden, um dem Umleitungsverkehr aus der
Nebenrichtung ausreichende Grünzeit zu gewähren. Im übrigen Abschnitt
war es wegen einer durch die BVG veranlassten Planung zur Umstellung auf
Funkanforderung erforderlich, in Festzeit zu schalten, um ein
Verkehrschaos zu vermeiden. Hier laufen Programme tagsüber, die
ansonsten nur in den Spitzenzeiten ­ mit erheblichem Vorteil für die
Seestraße und somit die Straßenbahn ­ geschaltet werden. Bei der
Inbetriebnahme war jedoch festgestellt worden, dass die Koordinierung
durch die Straßenbahnbeschleunigung völlig aus dem Takt lief. Die
Überarbeitung wurde nunmehr durch die BVG beauftragt.

Frage 11: Was wird der Senat unternehmen, damit die Vorrangschaltungen
für die Straßenbahnen künftig gewährleistet werden?

Antwort zu 11.: Das Programm zur Straßenbahnbeschleunigung ist
abgeschlossen. Der Senat achtet darauf, dass notwendige Anpassungen und
Beseitigung von Störungen laufend in Abstimmung mit der BVG vorgenommen
werden.

Berlin, den 19. Dezember 2007

In Vertretung Krautzberger …………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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