BVG: Berlin: BVG-Verkehrsvertrag mit Licht und Schatten

http://www.lok-report.de/

Mit dem neuen Verkehrsvertrag zwischen Land Berlin und BVG werden wichtige Weichen für einen attraktiven BVG-Nahverkehr gestellt. Aus Fahrgastsicht sind viele der Regelungen ein Fortschritt gegenüber den bisherigen Unternehmensverträgen.
• Der Umfang der von der BVG zu erbringenden Verkehrsleistungen bleibt auf heutigem Niveau erhalten. Damit wird es zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2007 erstmals seit Jahren bei der BVG insgesamt keine Angebotsreduzierungen geben.
• Die zu erbringenden Qualitätsstandards (z.B. Pünktlichkeit) werden konkret festgelegt. Durch Malus- und Bonus-Regelungen werden Anreize zur Einhaltung geschaffen.
• Zu den Tarifen wird festgelegt, dass die BVG keinen Anspruch auf automatische jährliche Tariferhöhungen hat.
• Ab 2010 wird im Zwei-Jahres-Rhythmus überprüft, ob der jährliche Zuschuss von 250 Mio Euro für den Erhalt der Infrastruktur und die Erbringung der Verkehrsleistungen ausreicht.
Doch viele der Regelungen sind nutzlos, wenn es weiterhin kein effektives Vertragscontrolling gibt. Der Berliner Fahrgastverband IGEB appelliert an Senat und Regierungsparteien, sich endlich zügig auf ein effektives unabhängiges Vertragscontrolling zu verständigen.
Vollkommen ausgeblendet wurden die Altschulden der BVG von fast 800 Mio Euro, für die überwiegend die Politik vergangener Wahlperioden verantwortlich ist. Diese Altschulden führen dazu, dass die BVG von dem jährlichen Zuschuss von 75 Mio Euro für ihre Verkehrsleistungen bereits 2008 rund 40 bis 50 Mio Euro allein für Zinszahlungen ausgeben muss. Tilgungen wird es nicht geben können. Im Gegenteil: Der BVG-Schuldenberg wird wachsen.
Der Fahrgastverband IGEB fordert den Senat auf, die BVG jetzt zu entschulden, denn:
• Je weiter der BVG-Schuldenberg anwächst, umso teurer wird es am Ende für Berlin.
• Eine Entschuldung, die mit dem EU-Beihilfrerecht vereinbar ist, kann sehr wahrscheinlich nur vor Vertragsbeginn erfolgen.
Bei jeder späteren Entschuldung besteht die Gefahr, dass die EU sie als unerlaubte Beihilfe wertet und untersagt (Pressemeldung Berliner Fahrgastverband IGEB e.V., 28.11.07).

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.