allg.: Wann sind die Berliner U- und S-Bahnhöfe barrierefrei?, aus Senat

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen)
vom 30. Juli 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2007) und
Antwort

Wann sind die Berliner U- und S-Bahnhöfe barrierefrei?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie
folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat
nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat
daher die BVG, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG jeweils um
Stellungnahme gebeten, die jeweils dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Texte sind nachfolgend in
den einzelnen Antworten wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Berliner
S-Bahnhöfe, und wie viele U-Bahnhöfe, verfügen über Aufzüge? Antwort zu
1.: Die BVG teilt hierzu mit: ,,Insgesamt sind 40 % der Berliner
U-Bahnhöfe barrierefrei erreichbar. Davon sind 35,3 % (60 U-Bahnhöfe)
mit Aufzügen und 5 % (9 U-Bahnhöfe) mit Rampen ausgestattet.“ Die DB
Station und Service AG teilt hierzu mit: ,,Im Land Berlin gibt es
insgesamt 111 S-Bahnhöfe. Der S-/U-Bahnhof Wuhletal ist hier nicht
mitgezählt, weil er im Eigentum der BVG steht. Von den 111 sogenannten
reinen S-Bahnhöfen (Bahnhöfe ohne Fernverkehr) sind 74 Bahnhöfe mit
Aufzügen ausgestattet. 12 Bahnhöfe sind mit Rampen barrierefrei
erschlossen, sodass damit insgesamt 86 S-Bahnhöfe in Berlin barrierefrei
erreichbar sind, was einem Prozentsatz von 77 % entspricht. Rechnet man
die sogenannten Mischbahnhöfe (Bahnhöfe mit Fernverkehr) im Land Berlin
hinzu, so ergibt dies eine Gesamtzahl von 131 S-Bahnhöfen im Land
Berlin(ausschließlich Wuhletal). Die Barrierefreiheit aller S-Bahnhöfe
in Berlin liegt bei insgesamt 81 %.“ Frage 2: Wie viele Berliner
S-Bahnhöfe und wie viele U-Bahnhöfe verfügen nicht über einen Aufzug?
Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit: ,,Bei insgesamt 170 Berliner
U-Bahnhöfen sind 110 nicht mit einem Aufzug ausgestattet.“ Die DB
Station und Service AG teilt hierzu mit: ,,Von den 111 ,,reinen“
S-Bahnhöfen in Berlin verfügen derzeit noch 25 Stationen weder über
Aufzüge oder Rampen.“ Frage 3: Welche Planungen gibt es für den Einbau
weiterer Aufzüge bei der S-Bahn und der U-Bahn? Antwort zu 3.: Die
weitere Planung für die Ausstattung von U-Bahnhöfen mit Aufzügen sind in
einer mit dem Senat abgestimmten Prioritätenliste erfasst. Darin ist
geplant, bis 2010/11 bis zu 20 weitere Aufzüge einzubauen. Die DB
Station und Service AG teilt hierzu mit: ,,Weitere Planungen für die
barrierefreie Erschließung von S-Bahnstationen im Land Berlin gibt es
konkret für die Stationen Adlershof, Baumschulenweg sowie Altglienicke.
Es ist vorgesehen, im Jahr 2009 in diesen Stationen Aufzüge einzubauen.“
Mit Inbetriebnahme des U-Bahnhofes Brandenburger Tor im ersten Quartal
2009 wird auch der heutige SBahnhof Unter der Linden über die
Verbindungspassage auf der -1 Ebene komplett behindertengerecht
erschlossen sein. Frage 4: Wann werden die Bahnhöfe mit wichtigen
Umsteigefunktionen, wie z.B. U-Bahnhof Potsdamer Platz, U-Bahnhof
Adenauer Platz, U-Bahnhof Eberswalder Straße und S-Bahnhof Frankfurter
Allee mit Aufzügen ausgestattet, und weshalb wurde hier bisher noch kein
barrierefreier Zugang ermöglicht? Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu
Folgendes mit: ,,Der Aufzug Potsdamer Platz ist bereits in der Planung
und wird voraussichtlich 2008/09 fertig gestellt. Der Aufzug Eberswalder
Straße wird im Rahmen der Viaduktsanierung der U-Bahnlinie 2 ab 2009
realisiert.“

Darüber hinaus plant die BVG nach derzeitigem Stand für 2010/11 den Bau
eines Aufzuges im U-Bahnhof Adenauerplatz. Die DB Station und Service AG
teilt hierzu mit: ,,Es ist vorgesehen, bis Mitte 2009 in den
S-Bahnhaltepunkten Frankfurter Allee und Lichtenberg jeweils einen
Aufzug einzubauen, der im Bahnhof Frankfurter Allee die Bahnsteigebene
mit der Straßenebene und im Bahnhof Lichtenberg die Bahnsteigebene mit
der -1 Verteilebene der U-Bahn verbindet.“ Frage 5: Welche Prioritäten
gibt es hinsichtlich der weiteren Ausstattung von S- und U-Bahnstationen
mit Aufzügen? Antwort zu 5.: Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage
16/10987 dargestellt, existiert eine Prioritätenliste zur weiteren
Ausrüstung des U-Bahnnetzes mit Aufzügen. Diese Reihung wird gemeinsam
mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, den Vertretern
der Behindertenverbände im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Bauen und
Verkehr – barrierefrei“ und der BVG erarbeitet, diskutiert und
verabschiedet. Die Grundlagen der Auswahl von U-Bahnhöfen, die mit
Aufzügen ausgerüstet werden, bilden Aufkommensschwerpunkte insbesondere
von Rollstuhlfahrern, die Möglichkeiten andere Verkehrsmittel zu nutzen
und hinsichtlich der Anzahl die finanziellen Aspekte, in Abhängigkeit
von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die
Prioritätenliste ist die Zusammenstellung aller derjenigen U-Bahnhöfe,
die im festgelegten Zeitraum bis 2010 mit Aufzügen ausgestattet werden
sollen. Eine innere Reihung existiert nicht, sondern die bauliche
Umsetzung richtet sich u.a. nach dem Umfang der Planungsarbeiten, den
baulichen Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben und dem zu erlangenden
Baurecht. Die aktuelle Prioritätenliste gilt für den Zeitraum von 2006
bis 2010. Die baulichen und verkehrlichen Vorstellungen der BVG und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Folgezeitraum bis 2015
werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft ,,Bauen und Verkehr
barrierefrei“ ab 2008 diskutiert und abgestimmt. Die Prioritätensetzung
für die Ausstattung weiterer SBahnstationen mit Aufzügen erfolgt in
enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und in
dem AG ,,Bauen und Verkehr – barrierefrei“. Frage 6: Wann werden die S-
und U-Bahnhöfe in Berlin weitgehend barrierefrei sein? Antwort zu 6.:
Die Zuständigkeit für den Bau und die Finanzierung einer barrierenfreien
Infrastruktur in SBahnhöfen liegt bei der DB AG. Nach Auskunft von DB
Station&Service AG werden Aufzüge im S-Bahnnetz in Abhängigkeit vom
jeweils zur Verfügung stehenden Finanzvolumen kontinuierlich in
Abstimmung mit den Verbänden hergestellt. Die Kosten für den
barrierefreien Ausbau eines UBahnhofes mit einem Aufzug,
Blindenleitstreifen und ggf. Bahnsteiganpassungen betragen in
Abhängigkeit von der Lage des Bahnhofs durchschnittlich 1 – 1,5 Mio. .
Bis 2010 ist somit mit Kosten von ca. 30 Mio. zu rechnen. Der
behindertengerechte Ausbau der U-Bahnhöfe wird im Rahmen der
Grunderneuerung bzw. als Neubau an wichtigen, System vernetzenden
Umsteigebahnhöfen durchgeführt. Aufgrund des erheblichen Finanzvolumens
und des Planungsvorlaufs, der notwendig ist, um alle Bahnhöfe
barrierefrei zu gestalten, ist nur eine schrittweise Herstellung
möglich. Frage 7: Wie bewertet der Senat den Vorschlag, auf den
geplanten Weiterbau der Autobahn A100 um 3 km zu verzichten, und die so
eingesparten Landesmittel für Planung und Umbau der Stadtstraßen in
Treptow in Höhe von 30 – 50 Mio. Euro für den Neubau von Aufzügen
bereitzustellen? Antwort zu 7.: Wie bereits in der Stellungnahme zum
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über Verlängerung der
Stadtautobahn A 100 – Ausbau der Infrastruktur für den Umweltverbund
(Drucksache Nr. 16/0699) dargelegt, verzichtet der Senat aus guten
Gründen nicht auf den Weiterbau der A 100. Die in der Frage genannten
Summen für Planung und Umbau der Stadtstraßen in Treptow sind im Übrigen
nicht annähernd nachvollziehbar. Das Land Berlin geht von derzeit rund 6
Mio. Kosten (Planungskosten und Straßenbau) im Zusammenhang mit der
Weiterführung der A 100 bis zur Anschlussstelle Am Treptower Park aus.
Diese vom Bund nicht übernommen Folgekosten für die Berliner
Stadtstraßen werden nur im Zusammenhang mit der konkreten Neubaumaßnahme
entstehen und in die Investitionsplanung des Landes eingeordnet werden.
Sie stehen damit nicht für andere Maßnahmen zur Verfügung. Berlin, den
20. August 2007 In Vertretung Krautzberger

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