http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/
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author=;ressort=;von=9.7.2007;bis=11.7.2007;
mark=streik
Höhere Gewalt: Wer an einem Streiktag nicht nur seinen Zug, sondern auch im Anschluss seinen Ferienflieger verpasst, bekommt den Schaden nicht ersetzt. Gleiches gilt für gebuchte Hotelzimmer, die erst verspätet bezogen werden können.
Fahrkarten: Bei Fahrscheinen lässt die Bahn Kulanz walten. Wer an einem Streiktag auf Grund streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen seine Reise nicht antreten kann, hat die Möglichkeit, die Fahrkarte kostenlos umzutauschen oder sich den Reisepreis erstatten zu lassen. Dies gilt auch für Tickets mit Zugbindung, bei der sich der Reisende auf eine bestimmte Verbindung festgelegt hat. Der Reisende kann ohne Aufpreis einen späteren Zug nehmen. Bei Verspätungen infolge des Streiks ist die Zugbindung aufgehoben.
Reservierungen: Wer für die Streikzeit zwischen 8 und 11 Uhr einen …