Tarife: Brandenburg: Bahnkundenverband unterstützt „Volksinitiative Sozialticket“

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Einstimmig hat der Vorstand des Berlin-Brandenburgischen Bahnkunden-Verbandes am 27. April 2007 beschlossen, die am 1. Mai 2007 startende landesweite Volksinitiative „Für ein Sozialticket in Brandenburg“ zu unterstützen.
Die Initiative, die durch zahlreiche Organisationen getragen wird, fordert die Einführung einer ermäßigten Monatskarte für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Dieses Sozialticket soll für eine Gebietskörperschaft – also eine kreisfreie Stadt bzw. Landkreis – gelten und an Bewohner ausgegeben werden, die
• Arbeitslosengeld II (auch ergänzend),
• Sozialgeld,
• Grundsicherung im Alter oder
• Sozialhilfe bekommen,
• in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Der Preis soll die Hälfte des bisherigen Regelfahrpreises für eine persönliche Monatskarte betragen, eine gleitende Gültigkeit besitzen und nicht übertragbar sein. Ebenso gilt für ihn die Mitnahme­regelung nicht. Das Sozialticket soll jeweils 50 Prozent der Monatskarte betragen; also zum Beispiel für einen Landkreis 38,00 Euro (Regelpreis: 76,00 Euro).
Die Möglichkeit zur Nutzung eines ausreichenden Bahn- und Busangebotes bedeutet gerade für diejenigen, die ein geringes Einkommen haben, eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme und Teilhabe am öffentlichen Leben. Dazu gehört nicht nur die Pflege sozialer Kontakte, sondern auch die Möglichkeit ohne große Probleme seinen Arbeitsplatz zu erreichen bzw. zu Bewerbungs­gesprächen zu kommen.
Im Alg II-Regelsatz sind 11,04 Euro monatlich für Mobilitätskosten enthalten. Daher sollte es selbstverständlich sein, analog diesem Regelsatz auch ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Zudem würde durch dieses Angebot ein weiteres Problem gelöst: wer sich heute keinen Fahrschein leisten kann, fährt häufig schwarz.
Sinn der Unterschriftensammlung ist es, in der 1. Stufe mindestens 20.000 Unterschrften zu sammeln und so die Voraussetzungen für die Durchführung eines Volksbegehrens mit mindestens 80.000 Unterschriften zu schaffen. Die 3. Stufe wäre dann der Volksentscheid.
Zweck der Volksinitiative ist es, dass sich der Brandenburger Landtag mit dem Gegenstand „Sozialticket“ beschäftigt. An Volksinitiativen können sich alle Einwohner des Landes Brandenburg beteiligen, die – das 18. Lebensjahr vollendet und – seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Auch Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, die nicht Mitglied der europäischen Union sind, dürfen sich an Volksinitiativen beteiligen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis-EG oder eine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen können. Dies gilt jedoch nicht für Anträge auf Auflösung des Landtages.
Unterschriftenlisten gibt es ab sofort auch auf der Internet-Seite des Bahnkunden-Verbandes. Da die Form vorgeschrieben ist, müssen für eine korrekte Unterschriftenleistung die dort verfügbaren Vordrucke genutzt werden. Die ausgefüllten Vordrucke (im Original, kein Fax!) sind bitte an eine der in der Liste genannten Anschriften oder an: Berlin-Brandenburgischer Bahnkunden-Verband, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin, zu senden (Pressemeldung Berlin-Brandenburgischer Bahnkunden-Verband, 03.05.07).

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