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Die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz über wichtige Projekte der Verkehrspolitik im Jahr 2007 informiert. Schwerpunkt ihrer Ausführungen waren der BVG-Verkehrsvertrag sowie der Nahverkehrsplan. Darüber hinaus informierte sie über die Ergebnisse eines Gutachtens zur Tram M1.
Der derzeit noch gültige mit der BVG geschlossene Unternehmensvertrag läuft zum 31.12.2007 aus. Das Land Berlin hat in der letzten Legislaturperiode entschieden – analog zum Vorgehen bei der S-Bahn Berlin GmbH -, auch mit der BVG einen Verkehrsvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag wird ab April mit der BVG verhandelt werden. Er sieht eine Laufzeit vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2020 vor. Geregelt werden Umfang, Qualität und Finanzierung bei U-Bahn, Straßenbahn, Busverkehr und Fähre.
Senatorin Junge-Reyer: „Berlin braucht einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr, denn die Menschen müssen mobil sein, ohne die Umwelt zu schädigen. Das Klima zu schützen, ist die Herausforderung unseres Jahrhunderts. In den Metropolen der industrialisierten Welt, können wir uns dieser Aufgabe nur dann erfolgreich stellen, wenn möglichst viele Menschen mit öffentlichen Transportmitteln unterwegs sind. Die BVG erfüllt diese Aufgabe seit Jahrzehnten, trotzdem ist es notwendig, dass Berlin ab Januar 2008 im Binnenverhältnis zur BVG eine neue Rolle einnimmt: Bisher hat die BVG ihr Angebot auf Basis des Unternehmensvertrages in eigener unternehmerischer Verantwortung gestaltet. In Zukunft wird das Land auf die Gestaltung von Fahrplanangebot, Qualität der Leistung, Infrastrukturunterhaltung- und entwicklung einwirken. Das Angebot der BVG wird maßgeblich aus dem Landeshaushalt finanziert. Mit dem neuen Vertrag werden verbindliche Abstimmungsverfahren und Prüfungsmechanismen eingeführt, die es uns erlauben, die transparente und vertragsgemäße Verwendung der Mittel zu kontrollieren. Das Land nimmt nicht nur stärkeren Einfluss auf das Angebot des ÖPNV, sondern sichert auch die Mobilität in der Stadt. Zugleich wird der Senat, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, aber auch eine höhere Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr tragen.“
Im Verkehrsvertrag wird der BVG kein konkretes, in allen Fahrplandetails festgelegtes ÖPNV-Angebot bis ins Jahr 2020 vorgegeben. Die Rahmenvorgaben für das Angebot werden durch den jeweils fortgeschriebenen Nahverkehrsplan gesetzt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird diese Vorgaben bei den jährlichen Fahrplanbestellungen bei der BVG konkretisieren. Die BVG entwickelt anschließend daraus den detaillierten Fahrplan.
Gibt es bei diesem Abstimmungsverfahren einen Dissens zwischen BVG und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über ein bestimmtes Fahrplanangebot, hat das Land – anders als bisher – das Entscheidungsrecht.
Dieses Zusammenspiel von Nahverkehrsplan und Verkehrsvertrag bietet dem Land Berlin und der BVG die nötige Flexibilität und Planungssicherheit, um das ÖPNV-Angebot in seiner konkreten Ausprägung an künftige Entwicklungen – seien es neue Ziele im Berufsverkehr, neue Wohngebiete oder veränderte Kundenwünsche – anzupassen. Ebenso können damit Auswirkungen des demografischen Wandels berücksichtigt werden.
Die BVG erhält zukünftig ihre finanziellen Mittel entsprechend der erbrachten Leistungen. Wie beim S-Bahn-Vertrag ist bei der Nicht- oder Schlechterfüllung von Vertragspflichten – wie z. B. gravierender Verspätung – ein Malus (Reduzierung der Zahlungen) vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Kunden zwei Mal im Jahr die Gelegenheit haben, sich bei Befragungen zur Qualität der Leistungen der BVG zu äußern. Diese Befragungsergebnisse sollen – analog dem S-Bahn-Vertrag – ebenfalls als Maßstab für die vertragliche Qualitätskontrolle herangezogen werden.
Basis des BVG-Verkehrsvertrages ist der Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin. Die Eckpunkte des NVP sind 2006 vom Senat und Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Der NVP bildet den verkehrspolitischen und verkehrsgewerberechtlichen Rahmen für die mittelfristige Entwicklung des Berliner öffentlichen Personennahverkehrs. Er ist das Instrument, mit dem das Land Berlin auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes definiert, welche Standards zur Sicherstellung der Qualität des öffentlichen Verkehr zu erreichen sind.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat gemeinsam mit der BVG intensiv geprüft, ob die Straßenbahn nach Rosenthal künftig wirtschaftlich betrieben werden kann. Dies ist die Voraussetzung für den Straßen- und Straßenbahnbau in der Friedrich-Engels-Straße. Seit heute liegt das Ergebnis vor: Für die Baumaßnahmen in der Friedrich-Engels-Straße und eine Führung der Straßenbahn wie bisher nach Rosenthal konnte ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt werden. Der ermittelte Wert ist eine solide Grundlage, um die Linie M1 – vorerst bis nach Rosenthal – weiter zu betreiben. Auch für eine Verlängerung der Strecke bis zur S- und U-Bahn Wittenau wurde die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebes ermittelt. Die Verlängerung ist aber nicht erforderlich, um einen volkswirtschaftlichen Nutzen der Baumaßnahmen in der Friedrich-Engels-Straße nachzuweisen.
Damit ist die notwendige Planungssicherheit für die Baumaßnahmen hergestellt. Die Frage einer weiteren Verlängerung wird im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr zu klären sein. Senatorin Junge-Reyer: „Das Ergebnis des Gutachtens ist sehr erfreulich und unterstreicht unsere verkehrspolitische Haltung: Die Straßenbahn hat in Berlin eine Zukunft, wenn die Wirtschaftlichkeit nachweisbar ist.“