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u-bahn-linie-55-verwaltungsgericht/84586.asp
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Rechtsschutzklage gegen den Bau der U-Bahn-Linie 55 abgelehnt. (14.12.2006, 14:51 Uhr)
Berlin – Der in unmittelbarer Nähe des Pariser Platzes lebende Antragsteller hätte sich gegen die lärmrechtliche Ausnahmezulassung gewandt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Diese Zulassung, die auch Bauarbeiten in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen erlaube, sei nicht rechtswidrig, wurde im Urteil …