allg.: Markenstreit: MVG darf Busse auf ihren Linien weiterhin „MetroBus“ nennen

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Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit einem Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einen Teil der Busse, die in ihrem Auftrag in München im Einsatz sind, weiterhin „MetroBus“ nennen darf.
Die MVG hatte mit der Einführung ihres neuen Busnetzes Mitte Dezember 2004 das neue Produkt MetroBus auf den Markt gebracht. Auf insgesamt zehn Linien bedienen die MetroBusse seither die wichtigsten Strecken im Münchner Busnetz mit Gelenkbussen, und zwar tagsüber mindestens alle 10, abends garantiert alle 20 Minuten.
METRO hatte gegen die MVG geklagt, weil sie in der Verwendung der Bezeichnung „MVG-MetroBus“ bzw. „Metrobus“ eine Verletzung ihrer Firmen-und Markenrechte an der Bezeichnung „Metro“ sah. Das Oberlandesgericht Hamburg hat das klageabweisende Urteil des Landgerichtes Hamburg, gegen das METRO Berufung eingelegt hatte, am heutigen Tage bestätigt (Az: 3 U 72/05).
METRO war gerichtlich auch gegen die Hamburger Hochbahn und den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) vorgegangen, weil auch die Hochbahn und der HVV den Begriff „Metro“ als Bestandteil von Produktbezeichnungen verwenden. Die Betroffenen setzten sich gemeinsam gegen das Vorgehen des Düsseldorfer Handelskonzerns zur Wehr. Mit Erfolg: Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg steht es nun auch diesen Unternehmen frei, „Metrobus“ zu benutzen.
Herbert König, Vorsitzender der MVG-Geschäftsführung begrüßte das Urteil: „Unsere MetroBus-Linien bleiben, was sie sind, nämlich schnelle und dichte Verbindungen auf den wichtigsten Achsen unseres erfolgreichen neuen Busnetzes. Der Name nimmt bewusst Bezug auf den Begriff Metro, der weltweit für schnelle Stadtbahnsysteme steht – und das seit mehr als hundert Jahren, lange bevor es einen Konzern dieses Namens gab. Einen Metrobus gab es im übrigen schon in den 60er und 70er Jahren in München, damals als Produktbezeichnung für ein Linienbuskonzept des Münchner Herstellers MAN. Eine Verwechslung des MVG-MetroBus mit dem gleichnamigen Handelskonzern ist und war für uns nie nachvollziehbar, und wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht Hamburg zu der gleichen Auffassung gekommen ist.“ (Pressemeldung MVG, 29.09.06).

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