Masterplan Hafenkonzeption II
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Vorgaben bezüglich verkehrlicher, städtebaulicher und betrieblicher Gesichtspunkte, die dem Auftragnehmer zur Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption gemacht wurden, den Hafenstandorten bzw. Umschlageinrichtungen, die in die Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption einbezogen sind, der Struktur der Binnenschifffahrtsflotte sowie der zu bewältigenden Wirtschaftsgüter (bitte detailliert nach Mengen und Güterart auflisten), die zur Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption unterstellt werden, den Binnenschifffahrtswegen, die mit welchen Binnenschifffahrtsverkehrsleistungen zur Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption einbezogen werden, und dem Planungshorizont, den der Masterplan Hafenkonzeption abdecken soll. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass die Bearbeitung der „Untersuchung Hafenentwicklung Berlin (Masterplan)“ unter a) der verkehrlichen Vorgabe erfolge, auf der Grundlage einer geeigneten Entwicklung der vorhandenen bzw. der Anlage und Ausgestaltung von neuen Zugangsstellen zur Wasserstraße und mit der vorhandenen bzw. geplanten Verkehrsinfrastruktur einen möglichst hohen Anteil des Güterverkehrs von umweltbelastenden Lkw auf das umweltfreundlichere Binnenschiff zu verlagern, b) der betrieblichen Vorgabe, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens BEHALA zu sichern, und c) der städtebaulichen Vorgabe, stadtplanerische und städtebauliche Ziele sowie Schutzgebiete und schutzwürdige Nutzungen bei der Bewertung vorhandener und potenzieller Standorte zu berücksichtigen, Abstimmungen mit parallellaufenden Projekten zu führen und wenn nötig Vorschläge zur Konfliktbewältigung zu unterbreiten, dass die Fragestellungen zu 3 und 4 mit der Untersuchung bearbeitet werden sollten, und dass der Senat und die BEHALA von dem Auftragnehmer die Abgabe von kurz- und mittelfristig orientierten Handlungsempfehlungen erwarteten.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1478 (Kleine Anfrage Nr. 1478)
Kleine Anfrage Nr. 14/1478 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Masterplan Hafenkonzeption (II)
Ich frage den Senat:
- Welche Vorgaben bezüglich verkehrlicher, städtebaulicher und betrieblicher Gesichtspunkte wurden dem Auftragnehmer zur Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption gemacht?
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Welche Hafenstandorte bzw. Umschlageinrichtungen sind in die Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption einbezogen?
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Welche Struktur der Binnenschifffahrtsflotte sowie der zu bewältigenden Wirtschaftsgüter (bitte detailliert nach Mengen und Güterart auflisten) werden zur Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption unterstellt?
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Welche Binnenschifffahrtswege werden mit welchen Binnenschifffahrtsverkehrsleistungen zur Erarbeitung des Masterplans Hafenkonzeption einbezogen?
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Welchen Planungshorizont soll der Masterplan Hafenkonzeption abdecken?
Berlin, den 30. Januar 2001
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1478
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Bearbeitung der „Untersuchung Hafenentwicklung Berlin (Masterplan)“ erfolgt unter
a) der verkehrlichen Vorgabe, auf der Grundlage einer geeigneten Entwicklung der vorhandenen bzw. der Anlage und Ausgestaltung von neuen Zugangsstellen zur Wasserstraße und mit der vorhandenen bzw. geplanten Verkehrsinfrastruktur einen möglichst hohen Anteil des Güterverkehrs von umweltbelastenden Lkw auf das umweltfreundlichere Binnenschiff zu verlagern;
b) der betrieblichen Vorgabe, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens BEHALA zu sichern und
c) der städtebaulichen Vorgabe, stadtplanerische und städtebauliche Ziele sowie Schutzgebiete und schutzwürdige Nutzungen bei der Bewertung vorhandener und potenzieller Standorte zu berücksichtigen, Abstimmungen mit parallellaufenden Projekten zu führen und wenn nötig Vorschläge zur Konfliktbewältigung zu unterbreiten.
Zu 3. und 4.:
Die Fragestellungen sollen mit der Untersuchung bearbeitet werden.
Zu 5.:
Der Senat und die BEHALA erwarten von dem Auftragnehmer die Abgabe von kurz- und mittelfristig orientierten Handlungsempfehlungen.
Berlin, den 13. März 2001
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt