Non-Stop-Flug ueber den Atlantik – koste es, was es wolle

Non-Stop-Flug ueber den Atlantik – koste es, was es wolle

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Meldung des Berliner Tagesspiegels vom 28. Oktober 2000, nach der der Senat für eine Non-Stop-Flugverbindung von Berlin nach Washington eine „Anschubfinanzierung“ gewährt habe, und wenn ja, wie diese aussehe, aus welchen Finanzquellen sie bestritten werde, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum sie gelte und wann das Parlament der Subvention zugestimmt habe, der Meldung vom selben Tage, nach der der Regierende Bürgermeister der Deutschen Lufthansa versprochen habe, dass für die Einrichtung einer Direkt-Flugverbindung in die USA der Flughafen Tempelhof entgegen dem Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996 bis zur Inbetriebnahme des BBI in Schönefeld geöffnet bleiben solle, und ob diese Position mit den anderen Gesellschaftern abgestimmt sei, der Frage, ob der Senat der Meinung ist, dass es die Glaubwürdigkeit des Regierenden Bürgermeisters noch mehr schwächt, wenn er Positionen in Frage stellt, die er mit seiner Unterschrift unter den Konsensbeschluss besiegelt hat, der Frage, ob die Direktflugverbindung in die USA öffentlich ausgeschrieben wurde und wenn nein, warum nicht, mit welchen Auflagen – Offenhalten von Tempelhof, „Anschubfinanzierung“ etc. – sie erfolgt sei und wie viele Airlines sich beworben hätten, der Frage, ob der Senat Probleme mit der Wettbewerbskommission der EU sieht, wenn er gezielt durch eine „Anschubfinanzierung“ in den Markt eingreift und ohne Ausschreibung mit der nationalen Fluggesellschaft verhandelt und Abkommen trifft, den dem Senat bekannten Unternehmen oder Institutionen, die auf Grund der fehlenden Direktflugverbindung in die USA von einer Ansiedlung in Berlin Abstand genommen haben und die sich der Stadt nun wieder zuwenden, und der Bewertung des Senats hinsichtlich der Zeit und der Finanzen der Direktflug nach Washington, wenn ab dem Sommerfahrplan für die Reise nach New York und andere US-amerikanische Flughäfen nunmehr in Washington statt in Frankfurt am Main umgestiegen werden müsse, und warum er diese Umsteigeveränderung für eine Vertretung deutscher bzw. Berliner Interessen hält. Der Regierende Bürgermeister, Eberhard Diepgen, erklärt, dass eine Anschubfinanzierung des von der Lufthansa geplanten Fluges von Berlin nach Washington aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin nicht stattfinde, für diesen Zweck seien keine Gelder in den Haushalt eingestellt, dass eine Verknüpfung der Aufnahme des Direktfluges in die USA mit der Position des Regierenden Bürgermeisters zum Flughafen Tempelhof in der Form, dass „für die Einrichtung“ die Offenhaltung „versprochen“ wurde, es nicht gebe, der Regierende Bürgermeister sei allerdings der Auffassung, dass der Konsensbeschluss aus dem Jahr 1996 an der tatsächlichen Entwicklung des Luftverkehrs gemessen werden müsse, die Steigerungsraten im Passagierverkehr von und nach Berlin, die bereits heute zum Erreichen der Kapazitätsgrenze am Flughafen Tegel geführt hätten, erforderten es, dass der Flughafen Tempelhof bis zur Inbetriebnahme des BBI als Verkehrsflughafen geöffnet bleibe, erfolge dies nicht, würde die offensichtlich nachgefragte und wirtschaftlich sinnvolle Ausweitung des Flugverkehrs von und nach Berlin verhindert, der Regierende Bürgermeister stimme mit dieser Position mit dem Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa überein, der bei der öffentlichen Ankündigung des Washington-Fluges am 27. Oktober 2000 eine ganze Reihe von Verbesserungen im Berliner Flughafensystem angeregt habe, dazu gehörten – neben der schnellen Ertüchtigung des Flughafens Tegel – auch die Forderung nach dem Offenhalten des Flughafens Tempelhof mindestens bis zur Inbetriebnahme des BBI, dass Flugverbindungen grundsätzlich weder ausschreibungsfähig noch ausschreibungspflichtig seien, da sie von der Öffentlichen Hand nicht „vergeben“ werden, die Entscheidung, eine Flugverbindung aufzunehmen oder einzustellen, liege im Verantwortungsbereich der anbietenden Fluggesellschaft, Voraussetzung für die Aufnahme einer Flugverbindung sei lediglich, dass das anzufriedende Flughafen Kapazitäten zur Verfügung stellen können und dass die entsprechenden Überflug- und Landerechte vorhanden seien, dass nein, siehe Antworten zu 1. bis 4., dass der Senat die Einrichtung einer Direktflugverbindung in die USA begrüße, die positiven Auswirkungen eines Direktfluges auf die Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen, den Tourismus sowie Messen und Kongresse stünden außer Frage, eine gute Verkehrsanbindung sei unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufschwung, die erbetene Aufzählung von Unternehmen und Institutionen könne schon deshalb nicht geliefert werden, weil der Direktflug erst vor kurzer Zeit öffentlich bekannt gemacht worden sei und zudem erst ab dem März nächsten Jahres aufgenommen werde, und dass für den Flug in zahlreiche Städte des amerikanischen Kontinents zur Zeit mehrfach umgestiegen werden müsse, durch die Verbindung mit dem Lufthansa Allianz-Partner United würden jetzt die Verbindungen über Washington erheblich verbessert, der Direktflug nach Washington sei aus der Sicht des Senats ein erster Schritt, weitere direkte Flugverbindungen – auch nach New York – seien notwendig.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1207 (Kleine Anfrage Nr. 1207)

Kleine Anfrage Nr. 14/1207 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Non-Stop-Flug über den Atlantik – koste es, was es wolle?

Ich frage den Senat:

  1. Trifft die Meldung des Berliner Tagesspiegels vom 28. Oktober 2000 zu, nach der der Senat für eine Non-Stop-Flugverbindung von Berlin nach Washington eine „Anschubfinanzierung“ gewährt? Wenn ja, wie sieht sie aus, aus welchen Finanzquellen wird sie bestritten, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum soll sie gelten, und wann hat das Parlament der Subvention zugestimmt?

  2. Trifft die Meldung vom selben Tage ebenfalls zu, nach der der Regierende Bürgermeister der Deutschen Lufthansa versprochen haben soll, dass für die Einrichtung einer Direkt-Flugverbindung in die USA der Flughafen Tempelhof entgegen dem Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996 bis zur Inbetriebnahme des BBI in Schönefeld geöffnet bleiben soll? Wenn ja, ist diese Position mit den anderen Gesellschaftern abgestimmt?

  3. Ist der Senat der Meinung, dass es die Glaubwürdigkeit des Regierenden Bürgermeisters noch mehr schwächt, wenn er Positionen in Frage stellt, die er mit seiner Unterschrift unter den Konsensbeschluss besiegelt hat? Wenn nein, warum nicht?

  4. Wurde die Direktflugverbindung in die USA öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welchen Auflagen – Offenhalten von Tempelhof, „Anschubfinanzierung“ etc. – ist sie erfolgt, und wie viele Airlines haben sich beworben?

  5. Sieht der Senat Probleme mit der Wettbewerbskommission der EU, wenn er gezielt durch eine „Anschubfinanzierung“ in den Markt eingreift und ohne Ausschreibung mit der nationalen Fluggesellschaft verhandelt und Abkommen trifft? Wenn nein, warum nicht?

  6. Welche Unternehmen oder Institutionen sind dem Senat bekannt, die auf Grund der fehlenden Direktflugverbindung in die USA von einer Ansiedlung in Berlin Abstand genommen haben und die sich der Stadt nun wieder zuwenden?

  7. Wie bewertet der Senat hinsichtlich der Zeit und der Finanzen der Direktflug nach Washington, wenn ab dem Sommerfahrplan für die Reise nach New York und andere US-amerikanische Flughäfen nunmehr in Washington statt in Frankfurt am Main umgestiegen werden muss? Warum hält er diese Umsteigeveränderung für eine Vertretung deutscher bzw. Berliner Interessen?

Berlin, den 5. November 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1207

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Eine Anschubfinanzierung des von der Lufthansa geplanten Fluges von Berlin nach Washington aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin findet nicht statt. Für diesen Zweck sind keine Gelder in den Haushalt eingestellt.

Zu 2. und 3.:

Eine Verknüpfung der Aufnahme des Direktfluges in die USA mit der Position des Regierenden Bürgermeisters zum Flughafen Tempelhof in der Form, dass „für die Einrichtung“ die Offenhaltung „versprochen“ wurde, gibt es nicht.

Der Regierende Bürgermeister ist allerdings der Auffassung, dass der Konsensbeschluss aus dem Jahr 1996 an der tatsächlichen Entwicklung des Luftverkehrs gemessen werden muss. Die Steigerungsraten im Passagierverkehr von und nach Berlin, die bereits heute zum Erreichen der Kapazitätsgrenze am Flughafen Tegel geführt haben, erfordern es, dass der Flughafen Tempelhof bis zur Inbetriebnahme des BBI als Verkehrsflughafen geöffnet bleibt. Erfolgt dies nicht, würde die offensichtlich nachgefragte und wirtschaftlich sinnvolle Ausweitung des Flugverkehrs von und nach Berlin verhindert.

Der Regierende Bürgermeister stimmt mit dieser Position mit dem Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa überein, der bei der öffentlichen Ankündigung des Washington-Fluges am 27. Oktober 2000 eine ganze Reihe von Verbesserungen im Berliner Flughafensystem angeregt hat. Dazu gehörten – neben der schnellen Ertüchtigung des Flughafens Tegel – auch die Forderung nach dem Offenhalten des Flughafens Tempelhof mindestens bis zur Inbetriebnahme des BBI.

Zu 4.:

Flugverbindungen sind grundsätzlich weder ausschreibungsfähig noch ausschreibungspflichtig, da sie von der Öffentlichen Hand nicht „vergeben“ werden. Die Entscheidung, eine Flugverbindung aufzunehmen oder einzustellen, liegt im Verantwortungsbereich der anbietenden Fluggesellschaft. Voraussetzung für die Aufnahme einer Flugverbindung ist lediglich, dass das anzufriedende Flughafen Kapazitäten zur Verfügung stellen können und dass die entsprechenden Überflug- und Landerechte vorhanden sind.

Zu 5.:

Nein, siehe Antworten zu 1. bis 4.

Zu 6.:

Der Senat begrüßt die Einrichtung einer Direktflugverbindung in die USA. Die positiven Auswirkungen eines Direktfluges auf die Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen, den Tourismus sowie Messen und Kongresse stehen außer Frage. Eine gute Verkehrsanbindung ist unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufschwung.

Die erbetene Aufzählung von Unternehmen und Institutionen kann schon deshalb nicht geliefert werden, weil der Direktflug erst vor kurzer Zeit öffentlich bekannt gemacht worden ist und zudem erst ab dem März nächsten Jahres aufgenommen wird.

Zu 7.:

Für den Flug in zahlreiche Städte des amerikanischen Kontinents muss zur Zeit mehrfach umgestiegen werden. Durch die Verbindung mit dem Lufthansa Allianz-Partner United werden jetzt die Verbindungen über Washington erheblich verbessert.

Der Direktflug nach Washington ist aus der Sicht des Senats ein erster Schritt. Weitere direkte Flugverbindungen – auch nach New York – sind notwendig.

Berlin, den 28. November 2000

Eberhard Diepgen Regierender Bürgermeister

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt