Verwendung der Investitionsmittel nach dem Eisenbahnneuordnungsgesetz für den Regionalverkehr
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der detaillierten Aufschlüsselung der Bundes-Transferleistungen nach § 8.2 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) seit 1994 sowie mit der Bereitstellung von Planungsgeldern für optionale Schienenprojekte an wichtigen Berliner Bahnknoten. Der Senat dokumentiert, dass Berlin im Zeitraum von 1996 bis 1999 insgesamt rund 569 Millionen DM an Bundesmitteln für investive ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekam. Zusätzliche Landes-Vorleistungen für spätere, zweigleisige Regionalbahn-Erweiterungen am Karower Kreuz oder am Ostkreuz lehnt der Bausenator ab, da die Schieneninfrastruktur im Zuge des Pilzkonzeptes radial in die Innenstadt geführt wird und die bestehenden Anlagen für die prognostizierten Kapazitäten vollumfänglich ausreichen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5080
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5080
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Verwendung der Investitionsmittel nach dem Eisenbahnneuordnungsgesetz für den Regionalverkehr
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch waren die Jahresraten seit dem 1. Januar 1994, die Berlin nach dem Eisenbahnneuordnungsgesetz für Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Regionalverkehrs erhalten hat?
2. Welche Investitionsmaßnahmen im Regionalverkehr wurden in welcher Höhe von diesem Haushaltstitel bestritten?
3. Für welche Maßnahmen wurden die übrigen Gelder verwendet?
4. Wie hoch sind die Kosten für die Verbesserung des Regionalverkehrs
• a) am Karower Kreuz für die Verbreiterung der Widerlager, um einen S-Bahn- oder Duo-S-Bahnbau am Außenring zu ermöglichen,
• b) Verbreiterung der Widerlager am Ostkreuz für die zweigleisige Streckenführung der Wriezener Bahn,
• c) die Verlängerung der Regionalbahngleise zwischen Landesgrenze und Lichterfelde Süd für die Verbindung Ludwigsfelde – Teltow – Lichterfelde Süd,
• d) südwestlicher Zugang am Regionalbahnhof Charlottenburg zur Gervinusstraße,
• e) Verlängerung des geplanten S-Bahntunnels am Bahnhof Charlottenburg zum optimalen Umsteigen zur Regionalbahn?
5. Wie hoch wären die Kosten bei späterer Realisierung ohne die heutigen kostengünstigen Vorleistungen?
6. Ist der Senat bereit, aus den Regionalisierungsmitteln wenigstens Gelder für die Maßnahmen am Karower Kreuz und am Ostkreuz zur Verfügung zu stellen, damit an diesen Verkehrsknotenpunkten die Zukunft nicht verbaut wird?
Berlin, den 16. Juli 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5080
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Da das Eisenbahnneuordnungsgesetz erst zum 1. Januar 1996 rechtlich in Kraft trat, wurden in den Jahren 1994 und 1995 keine Transfergelder des Bundes an die Länder ausgeschüttet. Auf Basis von § 8 Abs. 2 RegG (sogenannter investiver x-Betrag) erhielt bzw. erhält das Land Berlin folgende Jahresraten (in Millionen DM):
• 1996: 42,6 Mio. DM
• 1997: 173,33 Mio. DM
• 1998: 184,127 Mio. DM
• 1999: 168,571 Mio. DM
Zu 2.:
Keine. Die Wiederherstellung und der Ausbau der überregionalen Regionalbahn-Infrastruktur im Berliner Stadtgebiet erfolgt originär über die Bundesfinanzierung des sogenannten „Pilzkonzeptes“.
Zu 3.:
Hinsichtlich der Binnenverteilung der investiven Regionalisierungsmittel für das städtische U- und Straßenbahnnetz sowie für die fahrzeugseitige BVG-Modernisierung wird auf den veröffentlichten Schlussbericht zur Kleinen Anfrage Nr. 4663 verwiesen.
Zu 4. bis 6.:
• a) Karower Kreuz: Da an diesem Knotenpunkt keine zusätzlichen Gleisanlagen für Regional- oder Duo-S-Bahnen auf dem Außenring geplant sind, existiert keine Kostenschätzung. Eine Führung des Regionalverkehrs über den Außenring widerspricht dem Pilzkonzept, welches die Züge über die Stettiner Bahn und die Nordbahn direkt radial zum neuen Knoten Gesundbrunnen und in die Innenstadt leitet. Ein investiver Landes-Zuschuss wird abgelehnt.
• b) Ostkreuz (Wriezener Bahn): Für die prognostizierten Kapazitäten des Regionalverkehrs ist die geplante eingleisige Streckenführung vollkommen ausreichend. Die planerische Vorsorge für ein optionales zweites Gleis fände in der Zuständigkeit der DB AG als Besteller statt, weshalb für den Senat kein Anlass für Berechnungen besteht.
• c) Lückenschluss Teltow – Lichterfelde Süd: Nach einer Grobkostenschätzung belaufen sich die Kosten für diese provisorische Verlängerung der Regionalbahngleise auf ca. 0,3 Mio. DM. Die DB AG lehnte eine bauliche Umsetzung im Vorfeld mit Verweis auf den planmäßigen Endausbau ab; der Senat hat jedoch angesichts neuerlicher Verzögerungen beim Wiederaufbau der Anhalter Bahn einen erneuten Vorstoß bei der Bahn eingerichtet, um eine schnelle Zwischenlösung zu erwirken.
• d) und e) Bahnhof Charlottenburg (Zugang Gervinusstraße / Tunnelverlängerung): Da für beide Erschließungsmaßnahmen aufgrund der Strukturdaten nur ein sehr geringes Fahrgastaufkommen prognostiziert wird, besteht kein verkehrlicher Bedarf; lfd. Kostenschätzungen existieren nicht.
Da für die genannten Maßnahmen am Karower Kreuz, Ostkreuz und am Bahnhof Charlottenburg netzseitig kein Bedarf nachgewiesen ist, erübrigt sich die Bereitstellung von Landes-Vorleistungen oder die Aufstellung von Nachrüstungskalkulationen.
Berlin, den 25. August 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt