Einwendungen zum Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener und Anhalter Bahn

Einwendungen zum Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener und Anhalter Bahn

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Einwendungen von Bürgerinitiativen und des Bezirksamtes Steglitz im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Wiederaufbau der Dresdener und Anhalter Bahn. Der Senat betont das gemeinsame Ziel, die Lärm- und Erschütterungsbelastungen für das urbane Wohnumfeld so gering wie möglich zu halten, lehnt jedoch eine inhaltliche Kommentierung schwebender bezirklicher Stellungnahmen ab. Als verkehrliche Zielsetzung hat der Senat in seiner offiziellen Stellungnahme zum ersten Planfeststellungsabschnitt verankert, dass die Trasse im Bereich des Kamenzer Damms im Grundriss so anzupassen ist, dass die Option für den im Flächennutzungsplan vorgesehenen künftigen S-Bahnhof baulich vollumfänglich gewahrt bleibt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3820

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3820
des Abgeordneten Dr. Michael Arndt (SPD)
über Einwendungen zum Wiederaufbau und
Elektrifizierung der Dresdener und
Anhalter Bahn

Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat die vom Bezirksamt Steglitz als Träger öffentlicher Belange in dem Planfeststellungsverfahren vorgetragenen Vorbehalte, Anregungen und Bedenken? Wenn ja, in welcher Weise werden die Bemühungen des Bezirksamtes unterstützt? Wenn nein, wie begründen sich im einzelnen konkret abweichende Auffassungen?
2. Wird der Senat dafür sorgen, daß ein Haltepunkt „Kamenzer Damm“ berücksichtigt wird, zumindest aber bei dem erforderlichen Streckenneubau auch der S-Bahn Vorsorge durch entsprechende Gleislage für einen späteren Bau getroffen wird? Wenn ja, welche Maßnahmen werden getroffen? Wenn nein, warum nicht?
3. Wird der Senat die Deutsche Bahn AG (DB AG) veranlassen, Alternativen zur Trassenlage in Grundriß und Höhe auszuarbeiten bzw. diesbezügliche von Betroffenen entwickelte Varianten aufzugreifen, um durch Lageoptimierung die Eingriffe in Grundeigentum bzw. die Beeinträchtigung durch Lärm und Erschütterungen zu vermindern, und zwar
a) im Planfeststellungsabschnitt 1 der Dresdener Bahn und
b) im Planfeststellungsabschnitt 2 der Anhalter Bahn?
Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?
4. Wird der Senat auf die DB AG einwirken, daß diese im Hinblick auf Lärm- und Erschütterungsschutz
a) durch Offenlegung der der Begutachtung zugrunde gelegten Ausgangsdaten eine Beurteilung auch durch Außenstehende ermöglicht und
b) auf die Absicht verzichtet, gegebenenfalls nach Inbetriebnahme ergänzende Erschütterungsschutzmaßnahmen durchzuführen, sondern statt dessen von vornherein durch geeignete konstruktive Maßnahmen und/oder eine Optimierung der Rahmenbedingungen einen ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutz sicherstellt?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen schlägt der Senat vor? Wenn nein, warum vertritt der Senat nicht die in quantitativ und qualitativ bemerkenswerten Einwendungen zum Ausdruck gebrachten Betroffeneninteressen?

Berlin, den 11. Juni 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3820
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Der Senat teilt gemeinsam mit dem Bezirksamt Steglitz die Auffassung, daß bei der Reaktivierung der Dresdener Bahn und Anhalter Bahn die Auswirkungen auf das Umfeld so gering wie möglich gehalten werden müssen. Ansonsten sieht sich der Senat nicht in der Lage, die Äußerungen eines anderen Trägers öffentlicher Belange in einem laufenden Planfeststellungsverfahren zu bewerten oder zu kommentieren.

Zu 2.:
In der Stellungnahme des Senats zum 1. Abschnitt des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung der Dresdener Bahn ist die Forderung enthalten, beim Aufbau der Gleisanlagen der Fernbahn die Option des auch im Flächennutzungsplan enthaltenen geplanten S-Bahnhofes „Kamenzer Damm“ zu berücksichtigen (Veränderung der Bahntrasse im Grundriß).

Zu 3.:
Für die genannten Planfeststellungsabschnitte 1 der Dresdener Bahn und 2 der Anhalter Bahn ist der Verfahrensschritt „öffentliche Auslegung“ beendet. Die Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit, ihre Einwände und Anregungen in das Verfahren einzubringen. Diese liegen der DB AG vor. Im Zuge der Einwendungserwiderung wird die DB AG auch zu den Fragen der Trassenoptimierung permanent Stellung nehmen.

Zu 4.:
Das Lärmschutzgutachten ist Bestandteil der öffentlich ausgelegten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren. Die Untersuchungen sind im Gutachten enthalten. Auch hinsichtlich der Fragen zum Erschütterungsschutz sind entsprechende Einwendungen der DB AG übergeben worden. Die Rückantworten werden im August 1998 erwartet.

Berlin, den 22. Juli 1998

In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt