Vertreibung von BVG-Fahrgaesten zum motorisierten Autoverkehr

Vertreibung von BVG-Fahrgaesten zum motorisierten Autoverkehr

Ereignis

Die Kleine Anfrage kritisiert steigende Tarife im Berliner Nahverkehr und untersucht das quantitative Verhältnis zwischen dem ÖPNV und dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Der Senat schlüsselt den Anstieg des durchschnittlichen Fahrpreises von 0,66 DM (1992) auf 1,14 DM (1996) auf, weist jedoch detaillierte Kausalanalysen zu Fahrgastrückgängen aufgrund der methodischen Komplexität exogener Faktoren zurück. Für den städtischen Modal Split verweist die Verwaltung auf Modellrechnungen aus 1994/95, die das Verhältnis von ÖPNV zu MIV in der Innenstadt bei 50:50 und im übrigen Stadtgebiet bei 35:65 verorten, wobei durch Infrastrukturausbau und Parkraumbewirtschaftung bis 2010 eine Verkehrsverteilung von 60:40 im S-Bahnring angestrebt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2742

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2742
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Vertreibung von BVG-Fahrgästen
zum motorisierten Autoverkehr

Ich frage den Senat:
1. Wie entwickelte sich in welchen Abständen seit 1991 der durchschnittliche Fahrpreis im Berliner öffentlichen Personennahverkehrssystem, und in welchen Zeitabschnitten verteuerte sich jeweils um wieviel Geld seit 1991 die Zeitkarte, die Schülerkarte, die Auszubildendenkarte und die Seniorenkarte?
2. Wie hoch waren seit 1991 die jeweiligen Summen, die mit der Fahrpreiserhöhung für die BVG prognostiziert wurden, wie hoch war der jeweilige Fahrgastrückgang seit 1991, und wie lautet das Verhältnis der prognostizierten Mehreinnahmen durch Tariferhöhungen zu den tatsächlichen Mindereinnahmen durch Fahrgastrückgang (bitte für jede einzelne Tariferhöhung seit 1991 angeben)?
3. Wie entwickelten sich seit 1991 in Berlin die durchschnittlichen Kosten für den Pkw-Verkehr, und in welchen Zeitabschnitten wurden die Parkgebühren jeweils wie verändert?
4. Wie entwickelte sich seit 1991 das Verhältnis zwischen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisiertem Individualverkehr (MIV)
a) in der Berliner Innenstadt,
b) im übrigen Stadtgebiet?
5. Wann und wie will der Senat seine erklärten Ziele vom „Vorrang des ÖPNV in der gesamten Stadt“ und dem Verhältnis von 80 : 20 (ÖPNV : MIV) in der Innenstadt erreichen?
6. An welcher Stelle der 16 Bundesländer liegt Berlin hinsichtlich des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens? Wieviel Prozent des Pro-Kopf-Einkommens des reichsten Bundeslandes werden in Berlin erreicht?

Berlin, den 15. September 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2742
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Der durchschnittliche Fahrpreis, ermittelt aus den Verkehrseinnahmen über alle Fahrausweisarten und Tarife und den Verbundbeförderungsfällen, hat sich nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) seit 1991 folgendermaßen entwickelt:
1992: 0,66 DM/Verbundbeförderungsfall in der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg
1993: 0,75 DM/Verbundbeförderungsfall in der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg
1994: 0,98 DM/Verbundbeförderungsfall in der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg
1995: 1,06 DM/Verbundbeförderungsfall in der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg
1996: 1,14 DM/Verbundbeförderungsfall in der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg

Die Tarifentwicklungen für Monatskarten („Umweltkarten“), Schülerkarten, Ausbildungstickets („Azubitickets“) und Seniorenkarten seit 1991 sind in Abhängigkeit von der Zeit Tabelle 1 (siehe Anlage der Originaldrucksache) zu entnehmen.

Zu 2.:
Von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) liegt dazu folgende Stellungnahme vor:
„Die Prognose der voraussichtlichen Mehreinnahmen durch Tarifmaßnahmen erfolgt im Rahmen der Erlösberechnung insgesamt für alle am Tarif beteiligten Verkehrsunternehmen. Die Anteile der einzelnen Verkehrsunternehmen hängen u. a. vom anzuwendenden Einnahmeaufteilungsschlüssel sowie von den zu erwartenden Veränderungen des Streckennetzes ab. Hierbei sind insbesondere die Streckeneröffnungen bzw. -verlängerungen der S-Bahn Berlin GmbH zu nennen. Aus diesen Gründen haben die einzelnen Verkehrsunternehmen lediglich die Möglichkeit, grobe Schätzungen der zu erwartenden Mehrerlöse vorzunehmen, da eine exakte, unternehmensbezogene Kalkulation nicht möglich ist.
Die Nachfrage nach der Dienstleistung „Nahverkehr“ wird neben dem Preis auch von den jeweiligen Rahmenbedingungen, wie z. B. der allgemeinen wirtschaftlichen Situation, bestimmt. Eine detaillierte Quantifizierung des Wirkungsbeitrags der einzelnen Einflußvariablen ist auf Grund deren Vielzahl bisher methodisch in Theorie und Praxis nicht zufriedenstellend gelöst.“

Zu 3.:
Aussagefähige Statistiken über die „durchschnittlichen Kosten für den Pkw-Verkehr in Berlin“ liegen dem Senat nicht vor.
Nach der Parkgebühren-Ordnung für Berlin in der Fassung vom 7. November 1989 sind für das Parken im Regelungsbereich straßenverkehrsbehördlich angeordneter Parkuhren und Parkscheinautomaten Gebühren von 1,00 DM pro angefangener halber Stunde zu entrichten. Mit der Verordnung vom 8. Februar 1995 sind die Parkgebühren für die Bereiche Hardenbergplatz und Joachimstaler Platz, den Straßenzug Kurfürstendamm–Tauentzienstraße von östlich der Knesebeckstraße bis westlich des Wittenbergplatzes sowie auf dem Alexanderplatz zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Otto-Braun-Straße sowie der Grunerstraße zwischen Karl-Marx-Allee und Alexanderstraße auf 2,00 DM pro angefangener halber Stunde angehoben worden.

Zu 4.:
Erhebungen über das Verhältnis zwischen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisiertem Individualverkehr (MIV) erfordern einen sehr großen Aufwand und werden deshalb nicht durchgeführt. Insofern existieren keine entsprechenden Zeitreihen, auch nicht ab 1991. Für den Zeitraum 1994/95 gibt es jedoch eine Schätzung auf der Basis einer Modellrechnung. Danach lag in diesem Zeitraum das Verhältnis im Personenverkehr zwischen ÖPNV und MIV in der Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes (Großer Hundekopf) bei ca. 50 : 50 (ÖPNV : MIV), im übrigen Stadtgebiet bei ca. 35 : 65 (ÖPNV : MIV).

Zu 5.:
Die Zielvorstellung des Senats zu 80 : 20 (ÖPNV : MIV) bezieht sich auf den Zentralen Bereich. Für die Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes (Großer Hundekopf) lautet die Zielvorstellung 60 : 40 (ÖPNV : MIV). Die Umsetzung dieser Zielvorstellung erfolgt einerseits durch den Ausbau und die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, wie die Erweiterung bzw. die Wiederinbetriebnahme der Schienennetze für den Regionalverkehr, die S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn, Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV an der Oberfläche, bessere Verknüpfungen zur Reduzierung der Umsteigezeiten, Park and Ride-Angebote im äußeren Stadtgebiet und im Umland und andererseits durch eine gezielte Steuerung der Nutzung des privaten Pkw insbesondere durch Parkraumbewirtschaftung. Analog zum nur allmählich wachsenden Verkehrsaufkommen und zur schrittweisen Umsetzung der o. g. Maßnahmen ist auch die Umsetzung der Zielvorstellung 80 : 20 (ÖPNV : MIV) im Zentralen Bereich ein kontinuierlicher Prozeß, der in Abhängigkeit von der Realisierung der o. g. Maßnahmen bis etwa 2010 abgeschlossen sein dürfte.

Zu 6.:
Das Statistische Landesamt Berlin macht dazu folgende Angaben:
„Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen steht nur für Berlin-West zur Verfügung. Sowohl für Berlin-Ost als auch für die Neuen Bundesländer liegt eine derartige Berechnung noch nicht vor.“
Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen liegt auf der Basis der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder der Westteil Berlins im Elf-Länder-Vergleich mit dem verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner an der siebten Stelle mit einem Anteil von 81 % gegenüber dem durchschnittlich höchsten verfügbaren Einkommen je Einwohner in Hamburg (Berechnungsstand Herbst 1995).

Berlin, 29. Dezember 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt