Stilllegung von Bahnstrecken

Stilllegung von Bahnstrecken

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit potenziellen Plänen der Deutschen Bahn AG zur Stilllegung oder Übertragung von Berliner Eisenbahntrassen sowie der regionalen Bedeutung peripherer Linien. Der Senat weist entsprechende Berichte zurück und betont die wichtige Erschließungs- und Ausflugsfunktion der Strecken nach Tiefensee und Basdorf. Es wird auf die laufende Umsetzung der Berliner Eisenbahnkonzeption (Pilzkonzept) und den Wiederaufbau des S-Bahnringes verwiesen, wobei zur besseren Koordinierung des Pendlerverkehrs eine engere verkehrsplanerische Abstimmung mit dem Land Brandenburg im Rahmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) angestrebt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2131

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2131
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über Stillegung von Bahnstrecken

Ich frage den Senat:
1. Sind dem Senat Absichten der DB AG bekannt, innerhalb des Stadtgebietes von Berlin Bahnstrecken stillzulegen bzw. an Dritte zu übertragen, und wenn ja, um welche Trassen handelt es sich, und wie bewertet der Senat dieses Vorgehen?
2. Welche verkehrliche Bedeutung haben nach Auffassung des Senates die nachfolgend aufgeführten Bahnstrecken
a) Biesdorfer Kreuz Mitte – Biesdorfer Kreuz Ost,
b) Abzweig Ostgüterbahnhof – Berlin-Rummelsburg,
c) Ahrensfelde – Tiefensee,
d) Berlin-Karow – Basdorf?
3. Welche Modifizierungen des vorhandenen Streckennetzes der DB AG in Berlin und Brandenburg hält der Senat für erforderlich, um die gegenwärtigen und absehbaren Verkehrsbewegungen im Pendler- und Ausflugsverkehr angemessen zu realisieren?
4. Welche konkreten Maßnahmen führt der Senat durch, um eine Verbesserung des Angebotes im Schienenverkehr zu erreichen, und wie koordiniert er sein Vorgehen mit dem Land Brandenburg?

Berlin, den 29. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2131
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nein, dem Senat sind keine Absichten der DB AG bekannt, innerhalb des Stadtgebietes von Berlin Strecken stillzulegen bzw. an Dritte zu übertragen. Berichte über Streckenstillegungen in den Medien, die alle Bundesländer betreffen, werden von der DB AG zurückgewiesen.

Zu 2. a):
Offensichtlich ist mit der Strecke Biesdorfer Kreuz Mitte – Biesdorfer Kreuz Ost eine Verbindungsstrecke gemeint, die nach unserer Kenntnis dem bahninternen Verkehr dient.

Zu 2. b):
Die Strecke Abzweig Ostgüterbahnhof – Berlin Rummelsburg ist eine Strecke für den Güterverkehr. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Eisenbahnanlagen vom Hauptbahnhof bis Ostkreuz erfolgt eine völlige Neugestaltung der Gleisanlagen in diesem Bereich.

Zu 2. c) und d):
Die Strecken Ahrensfelde – Tiefensee und Basdorf – Berlin-Karow dienen dem Regionalverkehr, insbesondere aus dem Berliner Umland nach Berlin bzw. als S-Bahnzubringer. Für Berlin haben diese Strecken hauptsächlich eine Bedeutung im Wochenendausflugsverkehr. Darüber hinaus besitzen diese Strecken mit überregionaler Verbindungsfunktion auch Bedeutung für eine raumverträgliche Siedlungsentwicklung (siehe LEPeV).

Zu 3. und 4.:
Die Modifizierungen des vorhandenen Streckennetzes der DB AG in Berlin ergeben sich aus der Eisenbahnkonzeption für Berlin, die auch vom Land Brandenburg und dem BMV mitgetragen wird. Im konkreten Fall bedeutet dies die Umsetzung des Pilzkonzeptes mit der Grundinstandsetzung der Stadtbahn, dem Bau des Nord-Süd-Tunnels und des Nordkreuzes sowie dem Ausbau der Zulaufstrecken, wie beispielsweise die Lehrter Bahn, Anhalter Bahn oder auch der Schlesischen Bahn. Dazu kommt der Wiederaufbau des S-Bahnnetzes und der damit verbundenen Lückenschlüsse. Hierzu zählen neben der Grundinstandsetzung von Strecken und Bahnhöfen der Wiederaufbau des S-Bahnringes und der Außenstrecken nach Spandau-Falkensee, Hennigsdorf und Teltow Stadt. Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz hat Berlin für den laufenden 3-Jahres-Plan bei der DB AG den Neubau der S-Bahnhöfe Kolonnenstraße und Buch Süd sowie der Regionalbahnhöfe in Köpenick und Spindlersfeld angemeldet.
Berlin drängt die Deutsche Bahn AG und den BMV, die vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen im vollständigen Umfang und termingerecht auszuführen. Die für Verkehr zuständigen Verwaltungen der Länder Brandenburg und Berlin sind in ständigem Kontakt und stimmen sich über die weitere strukturelle Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs sowie über attraktive Verkehrsangebote im ÖPNV ab. Im Interesse einer attraktiven Gestaltung des Regionalverkehrs streben beide Länder eine Vereinbarung über eine gemeinsame Wahrnehmung der Zuständigkeiten im SPNV an.
Darüber hinaus wird sich der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg koordinierend an der Aufstellung und Abstimmung der Verkehrsplanung und Verkehrsbudgetierung der einzelnen Aufgabenträger beteiligen.

Berlin, den 26. Juni 1997

In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt