Neuordnung der Tarifstruktur bei der BVG
Ereignis
Die Kleine Anfrage behandelt Überlegungen zur künftigen Tarifgestaltung im Berliner Nahverkehr, darunter entfernungsabhängige Tarife, Zeitzonentarife und die Vereinheitlichung der Ost- und West-Berliner Fahrpreise. Der Senat verweist auf die Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen und die bevorstehende Arbeit des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg zur Entwicklung eines einheitlichen Tarifsystems.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/236, Kleine Anfrage Nr. 123. 【2-72dc9b】
Originaltext
Drucksache 13/236 Nr. 123 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über Neuordnung der Tarifstruktur bei der BVG
Ich frage den Senat:
- Welche Planungen sind dem Senat über die Neuordnung der Tarifstruktur bei der BVG bekannt?
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Wie bewertet der Senat eine Neuordnung der Tarife nach der Länge der Fahrtstrecke?
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Wie beurteilt der Senat eine mögliche Differenzierung der Tarife nach Zeitzonen, also z. B. andere Tarife im Berufsverkehr als zu anderen Tageszeiten?
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Wie beurteilt der Senat mögliche Differenzierungen der Tarife nach Verkehrsträgern und damit ein Aufbrechen der bisherigen Einheitstarife innerhalb des Verkehrsverbundes?
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Wie beurteilt der Senat mögliche Differenzierungen nach Anzahl der benutzten Linien?
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Wie beurteilt der Senat die Planungen der BVG, die Tarife zum Oktober 1996 nicht mehr zu differenzieren nach Ost und West, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Einkommensniveau nicht einheitlich sein wird?
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Wie beurteilt der Senat die soziale Verträglichkeit von z. B. Jahreskarten zum Preis von deutlich über 800 DM?
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Wie beurteilt der Senat die Überlegungen zur Einführung von Magnetkarten im öffentlichen Personennahverkehr?
Berlin, den 18. Januar 1996
Eingegangen am 19. Januar 1996
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 123
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.: Dem Senat liegen keine konkreten Informationen vor, die die gewünschten Beurteilungen ermöglichen. Die Tarifgestaltung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) obliegt primär den Verkehrsunternehmen. In der Region Berlin werden die Tarife von den in der Verkehrsgemeinschaft Berlin/Brandenburg (VBB) vereinigten Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr einheitlich entwickelt und fortgeschrieben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit des künftigen Verkehrsverbundes, dessen Aufgabe u. a. darin besteht, ein einheitliches Tarifsystem zu konzipieren, das Fragen von Tarifergiebigkeit, Tarifgerechtigkeit, Sozial- und Marktverträglichkeit sowie gemeinwirtschaftliche Ziele zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV der Verkehrsunternehmen berücksichtigt. Der Senat geht davon aus, daß sich die VBB in Vorbereitung der Verbundgründung und im Hinblick auf die künftige Wettbewerbssituation sowohl gegenüber anderen Anbietern als auch gegenüber dem motorisierten Individualverkehr intensiv mit zukunftsweisenden Tarifmodellen befaßt, um den Anforderungen an einen modernen und kundenorientierten Dienstleister gerecht zu werden.
Zu 6.: Der Senat hat seit mehreren Jahren öffentlich geäußert, daß die unterschiedlichen Tarife für die öffentlichen Nahverkehrsmittel in Berlin solange angeboten werden sollen, wie zumindest im öffentlichen Dienst Berlins ein unterschiedliches Entlohnungsniveau angewendet wird. Die Landesbediensteten werden ab Oktober 1996 einheitlich vergütet, was die BVG deshalb zum Anlaß nimmt, von diesem Zeitpunkt an auch den „Tarif B“ im Berliner ÖPNV entfallen zu lassen. Über die Tarifgestaltung entscheidet die VBB letztlich in eigener Verantwortung.
Zu 7.: Der Senat hält den Preis der Jahreskarten für den Bereich der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg (VBB) unter Berücksichtigung des damit nutzbaren Nahverkehrs-Angebots für günstig.
Zu 8.: Der Senat steht allen Bestrebungen der Verkehrsunternehmen und des künftigen Verkehrsverbundes aufgeschlossen gegenüber, Tarifsysteme und Abfertigungsmodalitäten zu vereinfachen und fahrgastfreundlicher zu gestalten.
Berlin, den 27. Februar 1996
Jürgen Klemann
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Eingegangen am 29. Februar 1996